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Auslösungen

Begriffserklärung und Bedeutung von Auslösungen

Der Begriff „Auslösungen“ bezeichnet im deutschen Arbeitsrecht eine besondere Form der finanziellen Vergütung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Mehraufwendungen zusteht, wenn sie aus beruflichen Gründen außerhalb ihres gewöhnlichen Arbeitsplatzes tätig werden. Diese Zahlungen dienen dazu, zusätzliche Kosten abzudecken, die durch eine auswärtige Beschäftigung entstehen – etwa für Verpflegung oder Unterkunft. Auslösungen sind insbesondere im Baugewerbe sowie in Branchen mit häufigen Montage- oder Dienstreisen verbreitet.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die Zahlung von Auslösungen ist an bestimmte rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Sie wird in der Regel dann gewährt, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seines regelmäßigen Arbeitsortes eingesetzt wird und dadurch zusätzliche Aufwendungen entstehen. Die genauen Bedingungen zur Gewährung von Auslösungen können sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen ergeben.

Zweck der Auslösung

Der Hauptzweck einer Auslösung besteht darin, den finanziellen Nachteil auszugleichen, den ein Arbeitnehmer durch die berufsbedingte Abwesenheit vom Wohnort erleidet. Dies betrifft insbesondere Kosten für Mahlzeiten (Verpflegungsmehraufwand) sowie gegebenenfalls Übernachtungskosten.

Abgrenzung zu anderen Leistungen

Auslösungen sind abzugrenzen von anderen Formen des Aufwendungsersatzes wie beispielsweise Reisekostenerstattungen oder Spesen. Während Reisekosten meist auf Nachweis gezahlt werden und sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten abdecken können, handelt es sich bei der Auslösung um einen pauschalen Betrag pro Tag des Einsatzes außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes.

Höhe und steuerliche Behandlung von Auslösungen

Die Höhe der auszuzahlenden Beträge kann je nach Branche variieren und richtet sich häufig nach tarifvertraglichen Vorgaben oder betrieblichen Regelwerken. In vielen Fällen werden feste Pauschalen pro Tag festgelegt.

Steuerlich gelten bestimmte Freibeträge: Bis zu einer gesetzlich bestimmten Grenze bleiben diese Zahlungen steuerfrei; darüber hinausgehende Beträge müssen als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden. Die genaue steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die Zahlung tatsächlich dem Ersatz eines Mehraufwands dient oder als zusätzlicher Lohnbestandteil angesehen wird.

Bedeutung in verschiedenen Branchen

Besonders relevant ist das Thema „Auslösung“ im Baugewerbe sowie bei Unternehmen mit regelmäßig wechselnden Einsatzorten ihrer Mitarbeitenden – etwa im Handwerk oder bei Montagebetrieben. Hier stellt die Zahlung sicher, dass Beschäftigte nicht auf ihren zusätzlichen Kosten sitzen bleiben müssen.

Auch in anderen Bereichen kann eine vergleichbare Regelung Anwendung finden – immer dann nämlich, wenn Mitarbeitende vorübergehend an einem anderen Ort tätig sind als am vertraglich vereinbarten Arbeitsplatz.

Ablauf der Auszahlung und Nachweispflichten

In vielen Fällen erfolgt die Auszahlung automatisch anhand betrieblicher Abrechnungsmodalitäten; teilweise muss jedoch auch ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten beachten: Für den Erhalt einer steuerfreien Auszahlung kann es erforderlich sein nachzuweisen (zum Beispiel durch Stundenzettel), dass sie tatsächlich außer Haus tätig waren.

Unternehmen wiederum haben dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden – sowohl hinsichtlich Höhe als auch Dokumentation dieser Zahlungsverpflichtung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Auslösungen“

Müssen alle Arbeitgeber Auslösungen zahlen?

Nicht jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Beschäftigten eine Auslösung zu zahlen. Ob ein Anspruch besteht hängt davon ab ob entsprechende Vereinbarungen wie Tarifverträge Betriebsvereinbarunge noder individuelle Arbeitsverträge dies vorsehen.

Können auch Teilzeitkräfte Anspruch auf eine Auslösung haben?

Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte können grundsätzlich Anspruch auf eine Auslösung haben sofern sie unter den gleichen Bedingungen wie ihre vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen außerhalb ihres gewöhnlichen Arbeitsplatzes eingesetzt werden.

Darf die Höhe der gezahlten Pauschale vom Arbeitgeber frei bestimmt werden?

Die Höhe einer möglichen Pauschale richtet sich meist nach tarifvertraglichen Bestimmungen betrieblichen Vereinbarunge noder arbeitsvertraglicher Absprache . Eine völlig freie Festlegung durch den Arbeitgeber ist daher nicht immer möglich.

Sind erhaltene Auslösezahlungen immer steuerfrei?

Nicht jede erhaltene Zahlung bleibt automatisch steuerfrei . Es kommt darauf an , ob damit tatsächlicher Mehraufwand ersetzt wird . Überschreiten Zahlunge nbestimmte Grenzen , so unterliegen sie ggf .der Steuerpflicht.

Können mehrere Tage hintereinander mit jeweils eigener Tagespauschale vergütet werden ?

Ja , sofern an jedem dieser Tage tatsächlich ein beruflich bedingter Einsatz außerhalb des üblichen Tätigkeitsorts stattfindet , kann grundsätzlich für jeden Tag separat eine Tagespauschale gezahlt werde n.

Muss ich Belege über meine tatsächlichen Aufwendungen vorlegen ?

Bei pauschal gewährten Zahlunge nwird üblicherweise kein Einzelnachweis verlangt ; allerdings muss belegt werde nkönnen , dass überhaupt ein berufsbedingter Außeneinsatz stattfand ( z.B .durch Stundenzettel ).