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Ausländer

Begriff und Einordnung

Als Ausländer gilt im deutschen Rechtsverständnis jede Person, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Begriff knüpft ausschließlich an die Staatsangehörigkeit an und beschreibt keine Herkunft, Ethnie oder kulturelle Zugehörigkeit. Er dient vor allem der Einordnung im Aufenthalts-, Freizügigkeits- und Schutzrecht.

Innerhalb der Gruppe der Ausländer lassen sich unterschiedliche Rechtspositionen unterscheiden. Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich weiterer Staaten mit Freizügigkeitsrechten und Personen aus sogenannten Drittstaaten. Hinzu kommen Sonderfälle wie Staatenlose sowie Personen mit internationalem Schutz.

Aufenthaltsrechtlicher Status

Einreise und kurzfristiger Aufenthalt

Die Einreise nach Deutschland setzt in der Regel einen gültigen Pass oder Passersatz voraus. Ob darüber hinaus ein Visum erforderlich ist, richtet sich nach Staatsangehörigkeit, Reisezweck und Aufenthaltsdauer. Kurzaufenthalte zu Besuchs- oder touristischen Zwecken sind für viele Staatsangehörige visumfrei möglich, jedoch ohne Zugang zum Arbeitsmarkt.

Aufenthaltstitel

Für längere oder zweckgebundene Aufenthalte ist ein Aufenthaltstitel erforderlich. Er dokumentiert die Erlaubnis, sich im Bundesgebiet aufzuhalten und bestimmt Zweck, Dauer und Nebenbestimmungen des Aufenthalts.

Vorübergehende Aufenthaltstitel

  • Visum für längerfristige Aufenthalte (etwa zum Studium, zur Ausbildung oder zur Erwerbstätigkeit)
  • Aufenthaltserlaubnis für befristete, zweckgebundene Aufenthalte (zum Beispiel Familiennachzug, Ausbildung, qualifizierte Beschäftigung)
  • Spezialisierte Titel wie die Blaue Karte EU für hochqualifizierte Beschäftigung oder unternehmensinterne Transfers

Dauerhafte Aufenthaltstitel

  • Niederlassungserlaubnis als unbefristetes Aufenthaltsrecht mit weitgehender Erwerbstätigkeitserlaubnis
  • Daueraufenthalt-EU als langfristiges, unionsrechtlich geprägtes Aufenthaltsrecht mit Mobilitätsoptionen innerhalb der EU

Sonderfälle des Aufenthalts

  • Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung): kein Aufenthaltstitel, sondern ein befristeter Zustand, wenn eine Abschiebung aktuell nicht möglich ist.
  • Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren: rechtlicher Status während der Prüfung eines Schutzgesuchs.

Familiennachzug

Der Nachzug naher Familienangehöriger kann unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden. Dabei spielen der bestehende Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person, die familiäre Bindung, Sprachkenntnisse, der Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum eine Rolle. Für Unionsbürgerinnen und -bürger gelten in der Regel erleichterte Bedingungen.

Erwerbstätigkeit und Ausbildung

Zugang zum Arbeitsmarkt

Ob und in welchem Umfang eine Beschäftigung zulässig ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Aufenthaltsstatus. EU-/EWR-Bürger und Schweizerinnen sowie Schweizer haben regelmäßig freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Drittstaatsangehörige benötigen eine entsprechende Erlaubnis, die meist im Aufenthaltstitel vermerkt ist. Der Zugang kann an Qualifikation, Mindestgehalt, Anerkennung von Abschlüssen oder Engpassberufe geknüpft sein.

Selbstständigkeit

Selbstständige Tätigkeit ist für viele Statusgruppen möglich, kann aber besonderen Voraussetzungen unterliegen, etwa einer wirtschaftlichen Tragfähigkeitsprüfung.

Berufliche Anerkennung

Für reglementierte Berufe kann eine formale Anerkennung ausländischer Qualifikationen erforderlich sein. Ziel ist die Feststellung der Gleichwertigkeit mit inländischen Standards.

Ausbildung und Studium

Der Zugang zu Schule, Ausbildung und Hochschule ist weitgehend eröffnet. Für Drittstaatsangehörige sind häufig spezifische Aufenthaltstitel erforderlich, die den Ausbildungszweck dokumentieren. Fördermöglichkeiten, Praktika und Nebenjobs richten sich nach dem Status und eventuellen Nebenbestimmungen.

Soziale Rechte und Pflichten

Soziale Sicherung und Leistungen

Ansprüche auf soziale Leistungen hängen von Aufenthaltsdauer, Aufenthaltszweck und Beitragszahlungen ab. Erwerbstätige sind in der Regel in die Sozialversicherung einbezogen. Für bestimmte Statusgruppen gelten Einschränkungen oder besondere Leistungsregime.

Gesundheitsversorgung

Bei Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung besteht Zugang zum regulären Gesundheitssystem. Personen ohne Versicherungsschutz können in akuten Fällen Anspruch auf notwendige Behandlungen haben; der Umfang richtet sich nach Status und Aufenthaltsrecht.

Schulpflicht und Bildung

Kinder und Jugendliche sind unabhängig von der Staatsangehörigkeit grundsätzlich schulpflichtig. Förderangebote zur Sprachbildung können vorgesehen sein.

Identitätsnachweis, Meldung und Mitwirkung

Ausländer unterliegen in der Regel der Passpflicht. Zudem bestehen Meldepflichten am Wohnort. Bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren bestehen Mitwirkungspflichten, etwa zur Klärung der Identität, zur Beschaffung von Dokumenten oder zur Terminwahrnehmung bei Behörden.

Gleichbehandlung, Diskriminierungsschutz und Freizügigkeit

Unionsbürgerrechte

Unionsbürgerinnen und -bürger genießen Freizügigkeit. Das umfasst das Recht, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Diskriminierungsverbot

Niemand darf wegen seiner Herkunft oder Staatsangehörigkeit ohne sachlichen Grund benachteiligt werden. Schutzmechanismen bestehen insbesondere im Arbeitsleben und bei Massengeschäften wie der Wohnungs- oder Gütervermietung. Öffentliche Stellen sind an den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden.

Politische Teilhabe

Wahlrechte

Auf nationaler und landesweiter Ebene haben Ausländer kein Wahlrecht. Unionsbürgerinnen und -bürger können an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Weitere Formen politischer Beteiligung bestehen über Volksinitiativen, Petitionen und die Mitwirkung in Vereinen oder Verbänden.

Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Grundrechte auf Meinungsäußerung, Versammlung und Vereinigung stehen grundsätzlich auch Ausländern zu, unter den gesetzlichen Voraussetzungen und Schranken.

Maßnahmen des Staates bei Regelverstößen

Ausweisung und Abschiebung

Bei schwerwiegenden Verstößen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit kann eine Aufenthaltsbeendigung angeordnet werden. Die Rückführung erfolgt regelmäßig durch Abschiebung, sofern keine Schutzgründe oder Abschiebungshindernisse entgegenstehen.

Einreise- und Aufenthaltsverbote, Sicherungsmaßnahmen

Mit einer Abschiebung können Einreise- und Aufenthaltsverbote verbunden sein. Zur Sicherung der Rückführung sind unter engen Voraussetzungen freiheitsentziehende Maßnahmen möglich. Maßgeblich sind Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtsschutzmöglichkeiten.

Schutzformen

Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz

Personen, die vor Verfolgung oder schweren Schäden fliehen, können internationalen Schutz erhalten. Die Schutzform bestimmt den Umfang des Aufenthaltsrechts, den Familiennachzug, den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie soziale Ansprüche.

Nationale Abschiebungsverbote und humanitäre Gründe

Auch wenn kein internationaler Schutzstatus vorliegt, können individuelle Hindernisse einer Rückführung entgegenstehen, etwa gravierende Gesundheitsrisiken oder konkrete Gefahren im Zielstaat. In bestimmten Fällen sind humanitäre Aufenthaltstitel möglich.

Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Einbürgerung erworben werden, wenn allgemeine Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich sind in der Regel Aufenthaltsdauer, Integration, Sprachkenntnisse, Straffreiheit und die Klärung der Identität.

Mehrstaatigkeit und Verlust

Mehrstaatigkeit ist in bestimmten Konstellationen möglich. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann den bisherigen Status als Ausländer beenden. Umgekehrt kann der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit dazu führen, dass eine Person wieder als Ausländer gilt.

Kinder ausländischer Eltern

Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Bedingungen durch Geburt in Deutschland deutsche Staatsangehörige werden. Maßgeblich sind u. a. Aufenthaltsdauer und Status der Eltern.

Daten, Dokumente und Nachweise

Pass- und Visumspflicht

Ein gültiges Reisedokument ist regelmäßig erforderlich. Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszweck besteht Visumpflicht vor der Einreise.

Aufenthaltstitel als Dokument

Aufenthaltstitel werden in der Regel als eigenständige Karte oder als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Nebenbestimmungen (zum Beispiel zur Erwerbstätigkeit) werden dort vermerkt.

Register und Datenschutz

Behörden erfassen personenbezogene Daten, die für Aufenthalt, Integration und Sicherheit erforderlich sind. Die Verarbeitung unterliegt gesetzlichen Grenzen und Kontrollmechanismen, darunter Auskunfts- und Berichtigungsrechte.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Der Begriff Ausländer unterscheidet sich von anderen Bezeichnungen:

  • Migrant beschreibt die Bewegung über Grenzen, unabhängig vom Status.
  • Asylsuchender ist eine Person, die einen Schutzantrag gestellt hat; ihr Status ist vorläufig.
  • Flüchtling bezeichnet eine Person mit anerkanntem Schutz aufgrund von Verfolgung.
  • Staatenlos ist, wer von keinem Staat als Staatsangehöriger angesehen wird.
  • Spätaussiedler und weitere Gruppen haben besondere historische oder völkerrechtliche Bezüge.

Häufig gestellte Fragen

Wer gilt in Deutschland als Ausländer?

Als Ausländer gilt, wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Entscheidend ist allein die Staatsangehörigkeit, nicht Herkunft, Sprache oder Geburtsort.

Welche Unterschiede bestehen zwischen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen?

EU-Bürgerinnen und -Bürger genießen Freizügigkeit und haben regelmäßig freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Drittstaatsangehörige benötigen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit eine ausdrückliche Erlaubnis, die an Voraussetzungen gebunden ist.

Welche Arten von Aufenthaltstiteln gibt es?

Es gibt befristete Titel für spezifische Zwecke (zum Beispiel Ausbildung, Beschäftigung, Familiennachzug) und unbefristete Titel (Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU). Zudem existieren Sonderstatus wie Duldung und Aufenthaltsgestattung.

Dürfen Ausländer in Deutschland wählen?

Nichtdeutsche haben auf Bundes- und Landesebene kein Wahlrecht. Unionsbürgerinnen und -bürger können an Kommunalwahlen und Europawahlen teilnehmen.

Welche Pflichten bestehen in Bezug auf Ausweise und Meldung?

In der Regel besteht Passpflicht. Zudem sind Wohnsitzänderungen zu melden. Bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren bestehen Mitwirkungspflichten, etwa zur Identitätsklärung und Dokumentenbeschaffung.

Wann kann eine Abschiebung erfolgen?

Eine Abschiebung kommt in Betracht, wenn kein Aufenthaltsrecht (mehr) besteht und keine Schutzgründe oder Hindernisse entgegenstehen. Zuvor werden Duldungsgründe oder Schutzbedarfe geprüft; es können Einreise- und Aufenthaltsverbote folgen.

Können Kinder ausländischer Eltern deutsche Staatsangehörige werden?

Unter bestimmten Bedingungen können Kinder bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, insbesondere wenn Elternteile bestimmte Aufenthaltszeiten und Statusvoraussetzungen erfüllen.