Einführung in die UG (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt), auch als Mini-GmbH bekannt, ist eine Kapitalgesellschaft, die in Deutschland eine einfache und attraktive Möglichkeit der Unternehmensgründung bietet. Sie wurde speziell für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt, die mit geringem Kapitalbedarf agieren, aber dennoch den Vorteil der Haftungsbeschränkung nutzen möchten.
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Voraussetzungen
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) kann bereits mit einem Stammkapital von einem Euro erfolgen. Mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer sind für die Gründung erforderlich. Es müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden, darunter die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag, oft auch Satzung genannt, legt die grundlegenden Regelungen der Gesellschaft fest. Er enthält unter anderem den Unternehmenszweck, die Höhe des Stammkapitals und die Anzahl der Geschäftsanteile.
Eintragung ins Handelsregister
Nach der notariellen Beurkundung wird die UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister eingetragen. Erst nach dieser Eintragung erlangt die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit und kann geschäftlich tätig werden.
Rechtliche Eigenschaften und Haftung
Haftungsbeschränkung
Ein wesentliches Merkmal der UG (haftungsbeschränkt) ist die Haftungsbeschränkung. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen, die privaten Vermögenswerte der Gesellschafter bleiben unberührt.
Geschäftsführung
Die UG wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Diese handeln im Namen der Gesellschaft und tragen die Verantwortung für das operative Geschäft. Sie sind verpflichtet, im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln und deren Wohl zu fördern.
Kapital und Finanzierung
Aufbringung des Kapitals
Das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) muss bei der Gründung vollständig in bar eingezahlt werden. Sachleistungen sind nicht möglich, jedoch können Rücklagen gebildet werden, um das Kapital im Laufe der Zeit zu erhöhen.
Finanzierungsmöglichkeiten
Die UG kann, neben der Einbringung von Eigenkapital, auch durch Fremdkapital, etwa durch Bankkredite, finanziert werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, Gesellschafterdarlehen in Anspruch zu nehmen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH?
Der Hauptunterschied liegt im Mindeststammkapital. Eine UG kann bereits mit einem Euro gegründet werden, während eine GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigt. Beide sind jedoch haftungsbeschränkt.
Kann die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt werden?
Ja, es ist möglich, eine UG in eine GmbH umzuwandeln. Dies geschieht durch eine Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 Euro und einer entsprechenden Anpassung der Satzung.
Müssen Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) privat haften?
Nein, die Gesellschafter haften nicht mit ihrem privaten Vermögen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Wie erfolgt die Gewinnverteilung in einer UG (haftungsbeschränkt)?
Die Gewinnverteilung erfolgt entsprechend den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Anteilen der Gesellschafter. Häufig richten sich diese nach den geleisteten Kapitaleinlagen.
Welche Steuern muss eine UG (haftungsbeschränkt) zahlen?
Eine UG unterliegt der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag. Auf Gewinnausschüttungen fällt Kapitalertragsteuer an.
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Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026