Begriff und Bedeutung des Aufhebungsvertrags
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das bestehende Arbeitsverhältnis beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung, die von einer Seite ausgesprochen wird, erfolgt die Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einverständnis beider Parteien. Der Vertrag regelt den Zeitpunkt der Beendigung sowie weitere Modalitäten wie etwa Abfindungen oder Zeugnisse.
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist grundsätzlich jederzeit während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich. Beide Parteien müssen dem Vertrag freiwillig zustimmen; einseitige Erklärungen sind nicht ausreichend. Für die Wirksamkeit des Vertrags ist es erforderlich, dass er schriftlich abgeschlossen wird. Mündliche Absprachen oder Vereinbarungen per E-Mail genügen in der Regel nicht.
Formvorschriften
Ein wirksamer Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgefasst werden und von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben sein. Die Schriftform dient dem Schutz beider Seiten vor übereilten Entscheidungen und stellt sicher, dass alle getroffenen Regelungen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten
Die Inhalte eines Aufhebungsvertrags können individuell vereinbart werden. Typische Regelungspunkte sind das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine mögliche Abfindungszahlung, Freistellung bis zum Austrittsdatum sowie die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses. Auch offene Ansprüche wie Resturlaub oder Überstunden können geregelt werden.
Unterschiede zur Kündigung und zum Abwicklungsvertrag
Im Unterschied zur Kündigung handelt es sich beim Aufhebungsvertrag um eine gemeinsame Entscheidung beider Vertragsparteien über das Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigungsfrist muss dabei nicht zwingend eingehalten werden; stattdessen kann ein beliebiger Endtermin vereinbart werden.
Der sogenannte Abwicklungsvertrag unterscheidet sich vom Aufhebungsvertrag dadurch, dass er nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung geschlossen wird und lediglich deren Folgen regelt – beispielsweise hinsichtlich einer Abfindung oder Zeugnisformulierung.
Mögliche rechtliche Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Sperrzeit beim Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
Wird ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, kann dies Auswirkungen auf den Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben: In bestimmten Fällen kann eine Sperrzeit eintreten – insbesondere dann, wenn keine wichtigen Gründe für den Abschluss des Vertrags vorliegen.
Kündigungsfristen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss
Da bei einem Aufhebungsvertrag keine gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen (es sei denn dies wurde ausdrücklich vereinbart), endet das Beschäftigungsverhältnis zu dem im Vertrag festgelegten Termin.
Anfechtung und Widerrufsmöglichkeiten
Ein einmal geschlossener Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich verbindlich.
Eine Anfechtung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht – etwa bei Täuschung oder Drohung.
Ein allgemeines Widerrufsrecht besteht in aller Regel nicht.
Bedeutung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Auch für Unternehmen bietet ein solcher Vertrag Vorteile: So lassen sich langwierige Streitigkeiten vermeiden,
und beide Seiten erhalten Planungssicherheit bezüglich des Endes des Beschäftigungsverhältnisses.
Zudem entfällt häufig die Notwendigkeit einer Sozialauswahl wie sie bei betriebsbedingten Kündigungen vorgesehen wäre.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Aufhebungsvertrag“ (FAQ)
Muss ein Aufhebungsvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden?
Ja, damit ein solcher Vertrag wirksam ist, muss er stets schriftlich erfolgen; mündliche Vereinbarungen reichen hierfür nicht aus.
Kann ich einen bereits unterschriebenen Vertrag widerrufen?
Einen allgemeinen Anspruch auf Widerruf gibt es nach Unterzeichnung in aller Regel nicht; Ausnahmen bestehen nur unter besonderen Umständen wie Täuschung oder Drohung.
Müssen gesetzliche Fristen eingehalten werden?
Kündigungsfristen gelten beim Abschluss eines solchen Vertrages grundsätzlich nicht automatisch; maßgeblich ist allein das im Dokument festgelegte Enddatum.
Darf ich während einer Krankheit einen solchen Vertrag abschließen?
Ja,darf man auch während Krankheit einen solchen Vertrag schließen; allerdings sollte darauf geachtet werden, dass beide Seiten ihre Entscheidung frei treffen können.
Ja, einen solchen Vertag darf man auch während Zeiten krankheitsbedingter Fehlzeiten abschließen. Es sollte jedoch gewährleistet sein, dass beide Parteien ihre Willenserklärung unbeeinflusst abgeben.
Löst jeder abgeschlossene solche Vertag automatisch eine Sperrzeit beim Bezug von Leistungen aus?
Nein, nicht jeder abgeschlossene Vertag führt zwangsläufig zu einer Sperrzeit; sie tritt nur unter bestimmten Bedingungen – zum Beispiel wenn kein wichtiger Grund vorliegt – eine.
Können Nebenabreden getroffen werden?
Ja, sowohl Hauptpunkte als auch Nebenabreden (wie z.B. einer Freistellung) können Bestandteil dieses Vertrages sein; sie sollten jedoch klar formuliert sein.
Muss immer eine Abfindungszahlung vereinbart sein?
Nein; eine solche Zahlung gehört zwar oft dazu, sie ist aber kein zwingender Bestandteil dieses Vertrages.
Braucht es bestimmte Gründe für den Abschluss?
Nein, ein solcher Vertag kann ohne Angabe besonderer Gründe geschlossen werden.