Definition und Begriffsgeschichte der Assignaten
Assignaten waren eine spezielle Form von Papiergeld, die während der Französischen Revolution von 1789 bis 1796 emittiert wurden. Ursprünglich als durch Nationalgüter gedeckte Schuldverschreibungen (Assignats) konzipiert, entwickelten sie sich zu einem vollwertigen Zahlungsmittel und spielten eine zentrale Rolle in der französischen Währungsgeschichte. Der Begriff „Assignat“ leitet sich ab vom lateinischen assignare („zuweisen“, „anweisen“).
Assignaten besaßen zunächst die Funktion als Hypothekenanweisungen auf enteignetes Kirchengut (sogenannte biens nationaux), wurden jedoch im Zuge der Revolution rasch zur Hauptwährung Frankreichs. Ihre rechtliche Behandlung und ihr Wert unterlagen mehrfachen Veränderungen, wobei verschiedene Gesetze und Dekrete maßgeblich waren.
Rechtsnatur und rechtliche Einordnung der Assignaten
Assignaten als Wertpapiere
Rechtlich betrachtet stellten Assignaten zu Beginn keine Geldscheine im klassischen Sinne, sondern staatlich garantierte, verzinsliche Schuldverschreibungen dar, die durch konkrete staatliche Vermögenswerte – meist Immobilien – gedeckt waren. Jede Note repräsentierte einen Anspruch auf den Gegenwert entsprechender Nationalgüter und war in ihrer ursprünglichen Form verbrieft und übertragbar.
Mit der Zeit wurde die Verzinsung ausgesetzt und Assignaten fungierten zunehmend als Zahlungsmittel. Diese Entwicklung vom Finanzierungsinstrument zum gesetzlichen Zahlungsmittel war eine Folge verschiedener Verordnungen und Gesetze durch die Nationalversammlung und später das Direktorium.
Gesetzliche Grundlagen
Das erste Gesetz zur Einführung der Assignaten datiert auf den 19. Dezember 1789. Es sah die Ausgabe von 400 Millionen Livres in Assignaten zur Veräußerung beschlagnahmter Kirchengüter vor. Weitere gesetzliche Regelungen erhöhten das Emissionsvolumen und veränderten die Funktion der Assignaten dahingehend, dass sie ab April 1790 als gesetzliches Zahlungsmittel für private und öffentliche Transaktionen zugelassen wurden.
Durch das Gesetz des 17./18. April 1790 wurden sie faktisch zu einer Umlaufwährung. Zahlreiche weitere Dekrete, insbesondere 1791, 1792 und in den Folgejahren, hoben ursprüngliche Bindungen an Sachwerte teilweise auf, sodass Assignaten zum Fiatgeld mutierten.
Zwangskurs und Annahmepflicht
Ein entscheidender Aspekt der rechtlichen Natur der Assignaten bestand im staatlich verordneten Zwangskurs (cours forcé). Mit Dekret vom 22. September 1793 wurde der allgemeine Umlaufzwang eingeführt: Es bestand eine gesetzliche Annahmepflicht sowohl für staatliche Stellen als auch für Privatrechtssubjekte. Die Weigerung, Assignaten anzunehmen, konnte zu gesetzlichen Sanktionen bis hin zu Freiheitsstrafen führen.
Dieser Zwangskurs wurde im Rahmen der sogenannten Gesetze zur Preis- und Lohnbindung (18. September 1793 – „Loi du Maximum“) nochmals verschärft, was im Zusammenhang mit der Hyperinflation der Jahre 1793 bis 1796 eine zentrale Rolle spielte.
Rechtlicher Status nach dem Ende der Assignaten
Nachdem das Vertrauen in die Assignaten infolge massiver Überemission, Geldentwertung und Fälschungswellen schwer erschüttert war, beschloss das Direktorium am 18. Februar 1796 deren endgültige Außerkurssetzung im Rahmen des Gesetzes über die Abschaffung der Assignaten (loi sur la suppression des assignats). Die Rückgabe und Entwertung der verbliebenen Assignaten wurde gesetzlich geregelt. Mit der Einführung des auf Metallbasis gedeckten „Mandats territoriaux“ im März 1796 und deren Scheitern endete die Assignatenära endgültig; rechtliche Ansprüche konnten aus Assignaten nach diesem Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden.
Emission, Umlauf und rechtliche Anforderungen
Emittierende Stellen und staatliche Haftung
Die Emission der Assignaten erfolgte ausschließlich durch staatliche Organe – zunächst durch die Staatskasse, später zentralisiert durch spezielle Assiganten-Kommissionen. Die Haftung des Staates für den Nominalwert der Assignaten war ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben.
Der Staat gewährte den Haltern eine (zunächst) grundbuchlich gesicherte Deckung durch übertragene Nationalgüter. Die Zinszahlungen wurden allerdings bereits 1791 gesetzlich eingestellt, wodurch sich die rechtliche Qualität der Assignaten grundlegend änderte.
Rechtsfolgen bei Annahme, Ausgabe und Fälschung
Annahme und Umlauf
Die assignatenbezogenen Gesetze sahen strafbewehrte Pflichten im Rahmen des Umlaufs vor. Geschäfte, Schulden und öffentliche Zahlungen durften und mussten mit Assignaten bewirkt werden. Widerstand gegen die Annahme – aus Gründen des Misstrauens gegenüber dem Wert oder der Legalität – konnte gemäß geltender revolutionärer Gesetzgebung strafrechtlich verfolgt werden.
Fälschung und Rechtsfolgen
Die Fälschung von Assignaten war in revolutionären Frankreich ein schweres Kapitalverbrechen. Das Gesetz vom 16. Juli 1793 sah für die Herstellung oder Verbreitung gefälschter Assignaten die Todesstrafe vor. Maßnahmen zur Verhinderung von Fälschungen umfassten die Einführung fein gearbeiteter Sicherheitszeichen und regelmäßige Änderungen des Scheindesigns.
Rechtsverhältnisse zu Anwartschaften und Drittansprüchen
Da Assignaten zunächst als eine Form von Schuldverschreibung ausgegeben wurden, konnten sie im Umlauf wie Wertpapiere abgetreten, verpfändet oder vererbt werden. Später, als gesetzliches Zahlungsmittel, galten sie ähnlich wie heutzutage Banknoten im allgemeinen Rechtsverkehr. Ansprüche gegenüber ausgebenden Stellen oder Dritten, die im Zusammenhang mit der Wertentwicklung oder Außerkurssetzung der Assignaten standen, waren durch Zusatzverordnungen immer wieder rechtlich beschränkt oder ausgeschlossen.
Auswirkungen, Rechtsprechung und Rechtsfolgen im Nachgang
Zivilrechtliche Konsequenzen
Die rapide Entwertung der Assignaten führte im Rechtsverkehr zu erheblichen Problemen (z.B. bei langfristigen Verträgen und Schuldverhältnissen), da Verpflichtungen in Assignaten häufig nicht mehr ihrem ursprünglich gedachten Wert entsprachen. Nach der Außerkurssetzung 1796 entstanden zahlreiche Rechtsstreitigkeiten. Die spätere französische Rechtsprechung legte jedoch grundsätzlich fest, dass Forderungen in Assignaten nur nach dem gesetzlichen Kurs und nicht nach realem Wert zu erfüllen seien.
Völkerrechtliche Implikationen
Auch völkerrechtlich erwirkten die Assignaten eine zeitweilige Krise, da ausländische Gläubiger ihre Ansprüche nicht mehr realisieren konnten. Der französische Staat lehnte völkerrechtliche Haftung für die Entwertung der Assignaten ausdrücklich ab, was zu außenpolitischen Spannungen führte.
Fazit: Rechtliche Bewertung der Assignaten
Assignaten stellen einen historischen Präzedenzfall für staatlich emittiertes Papiergeld außerhalb eines Edelmetallstandards dar. Rechtlich wandelten sie sich von gedeckten Wertpapieren zu gesetzlichem Zwangszahlungsmittel. Ihre Einführung, Regulierung und Außerkurssetzung wurde durch zahlreiche spezifische Gesetze begleitet, die weitreichende zivil-, straf- und öffentlich-rechtliche Konsequenzen hatten. Die rechtlichen Erfahrungen mit Assignaten waren wegweisend für spätere Geld- und Finanzgesetzgebung in Frankreich und darüber hinaus.
Literaturverzeichnis und weiterführende Quellen
- Ernst, E.: Assignaten – Das Papiergeld der französischen Revolution, 3. Aufl., München 2007.
- Sargent, T. J., Velde, F. R.: The Big Problem of Small Change. Princeton University Press, 2002.
- Law, J.: Geld und Gesetz der Französischen Revolution. Paris 1974.
- Digitale Bibliothek Französische Revolution: Assignaten-Gesetzestexte
Hinweis: Der Begriff „Assignaten“ hat heute nur noch historische Bedeutung und besitzt im aktuellen Rechtssystem keine praktische Relevanz mehr.
Häufig gestellte Fragen
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen regelten die Ausgabe der Assignaten?
Die Emission der Assignaten basierte auf einer Reihe gesetzlicher Maßnahmen, die während der Französischen Revolution verabschiedet wurden. Zentrale Grundlage war das Gesetz vom 19. Dezember 1789, welches die Schaffung dieser Wertpapiere ermöglichte, deren Deckung ursprünglich durch die Verstaatlichung von Kirchengütern garantiert wurde. Im weiteren Verlauf regelten zahlreiche Dekrete die Höhe der ausgegebenen Summen, die Modalitäten der Einlösung und die konkrete Ausgestaltung der Wertpapiere. Die Assignaten waren rechtlich als staatlich garantierte Zahlungsmittel anerkannt, wobei der gesetzliche Annahmezwang – zunächst für staatliche Organe und in der Folge auch für Private – entscheidend für ihre Nutzung war. Gesetzliche Maßnahmen gegen die Ablehnung der Assignaten als Zahlungsmittel und strafrechtliche Vorschriften gegen die Fälschung spielten ebenfalls eine wesentliche Rolle im rechtlichen Rahmenwerk.
Welche rechtlichen Folgen hatte die Annahmepflicht von Assignaten?
Die Annahmepflicht, auch Zwangskurs genannt, wurde per Gesetz eingeführt und besagte, dass sowohl Privatpersonen als auch Behörden verpflichtet waren, Assignaten zum Nennwert als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Wer die Annahme verweigerte, riskierte empfindliche Strafen, darunter Geldbußen und, besonders nach der Verschärfung durch das Gesetz vom 27. April 1793, sogar Haftstrafen oder temporären Ausschluss aus dem Wirtschaftsleben. Diese rechtlichen Maßnahmen sollten das Umlaufvolumen und die Akzeptanz der Assignaten sichern und die wirtschaftliche Funktionalität trotz Inflation und Vertrauensverlust aufrechterhalten.
Welche rechtlichen Implikationen ergaben sich aus der Entwertung der Assignaten?
Mit fortschreitender Inflation kam es zu einer massiven Entwertung der Assignaten. Rechtlich führte dies zu verschiedenen Anpassungen, wie der Einführung von Preisregulierungen, Zwangskursen und gesetzlichen Fixierungen von Wechselkursen zwischen Assignaten und Metallgeld. Dennoch entstand eine Rechtsunsicherheit, da laufende Verträge und Schulden häufig auf Assignaten lauteten und deren reale Kaufkraft rapide sank. Gesetzgeberisch wurde versucht, durch Umtauschprogramme oder die Emission von Nachfolgepapieren (z.B. Mandaten) die Rechtsbeziehungen neu zu ordnen, tatsächlich gingen viele Privatleute und Unternehmen leer aus oder mussten erhebliche Verluste hinnehmen.
Welche Gesetzesbestimmungen existierten zum Schutz gegen die Fälschung von Assignaten?
Die Fälschung von Assignaten entwickelte sich rasch zu einem schwerwiegenden Problem, weshalb die Nationalversammlung entsprechende Strafgesetze erließ. Fälschung und Nachahmung von Assignaten wurden streng geahndet, zunächst mit schweren Geld- und Freiheitsstrafen, ab dem Gesetz vom 27. August 1793 sogar mit der Todesstrafe. Der Schutz des Zahlungsverkehrs und die Sicherung des Vertrauens in die Assignaten als Zahlungsmittel war ein zentrales Anliegen der Legislative, die deshalb die Strafverfolgung von Fälschern massiv intensivierte.
Wie wurden rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Assignaten geregelt?
Streitigkeiten über die Annahme, den Wert oder die Gültigkeit von Assignaten wurden im Wesentlichen von den ordentlichen Gerichten entschieden. Die Gerichte orientierten sich dabei an den geltenden Gesetzen zum Annahmezwang, der Nennwertgarantie und etwaigen Verordnungen zur Preisfestsetzung. Oft spielte die Frage eine Rolle, ob ein Vertrag in Assignaten erfüllt werden konnte oder ob stattdessen Metallgeld gefordert werden durfte. Klagen wegen Ablehnung oder Diskriminierung der Assignaten wurden streng beurteilt, insbesondere nachdem der Zwangskurs gesetzlich verankert war. Mit dem rapide fallenden Wert der Assignaten kam es jedoch zu immer mehr Klagen und Rechtsunsicherheiten.
Welche Bedeutung hatten die Assignaten für bestehende Schuldverhältnisse und Vertragsbeziehungen?
Die Zirkulation der Assignaten brachte beträchtliche Unsicherheiten für Schuld- und Vertragsverhältnisse. Ursprünglich war es rechtlich zulässig und sogar verpflichtend, Schulden und Zahlungen in Assignaten zu leisten beziehungsweise entgegenzunehmen. Mit der fortschreitenden Inflation verloren Gläubiger massiv an Wert, da sie ihre Forderungen nur noch in stark entwerteten Assignaten einziehen konnten. Der Gesetzgeber versuchte durch verschiedene Maßnahmen, wie Umtauschfristen oder neue Emissionsarten, regulierend einzugreifen. Dennoch führten die Entwicklungen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und nicht selten zur Entwertung von ganzen Vermögen. Viele Verträge mussten nachträglich neu verhandelt oder gesetzlich geregelt werden.
Gab es besondere steuerrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Assignaten?
Auch das Steuerrecht war von den Assignaten betroffen. Steuern konnten mit Assignaten beglichen werden, was durch gesetzliche Vorschriften verbindlich festgelegt wurde. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Staat ein funktionierendes Einnahmensystem behielt und die Liquidität der Assignaten aufrechterhalten blieb. Die Einziehung erfolgte zum Nennwert, unabhängig von der tatsächlichen Kaufkraft, was wiederum die Entwertung des Staatsvermögens und die Finanzierungsschwierigkeiten weiter verschärfte. Steuerflucht und Steueruneinbringlichkeit wurden rechtlich mit verschärften Sanktionen verfolgt, um das Geldsystem zu stützen.