Begriff und Zweck des Arztregisters
Das Arztregister ist ein behördlich geführtes Verzeichnis von Ärztinnen und Ärzten sowie – je nach Zuständigkeit – von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die am ambulanten Versorgungssystem beteiligt sind oder sich dafür qualifizieren. Es dient der verlässlichen Zuordnung von Qualifikationen, Tätigkeitsformen und berufsrechtlichen Berechtigungen. Die Eintragung ist eine zentrale Voraussetzung, um an Entscheidungsverfahren zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mitzuwirken. Das Register ist kein öffentliches Verzeichnis für Patientensuche, sondern hat eine verwaltungsrechtliche Funktion.
Rechtliche Einordnung und Zuständigkeiten
Träger des Arztregisters
Das Arztregister wird regional von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt. Diese sind für die Organisation der ambulanten Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig. Das Register steht in engem Zusammenhang mit den Zulassungsgremien, die über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung entscheiden.
Abgrenzung zu anderen Registern
Das Arztregister ist von anderen Verzeichnissen zu unterscheiden:
- Berufsregister der Ärztekammern: verwalten Mitgliedsdaten, Weiterbildungsstände und Fortbildungsangelegenheiten.
- Arzt-/Therapeutensuchportale: dienen der Patienteninformationssuche und haben keine rechtsbegründende Wirkung.
- Einrichtungsverzeichnisse (z. B. Medizinische Versorgungszentren): listen Einrichtungen, nicht die individuelle Qualifikation einzelner Leistungserbringer.
Eintragung und Inhalte
Voraussetzungen für die Eintragung
Grundlage der Eintragung ist regelmäßig eine gültige Berufszulassung (z. B. Approbation oder eine entsprechende Erlaubnis). Zudem werden Nachweise über Ausbildung und anerkannte Weiterbildungen sowie Angaben zur beruflichen Tätigkeit herangezogen. Bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gelten entsprechende fachspezifische Qualifikationsanforderungen. Die Eintragung bildet die dokumentierte Qualifikationslage ab; weitergehende fachliche Anerkennungen sind insbesondere für spätere Zulassungsentscheidungen von Bedeutung.
Umfang der gespeicherten Daten
Im Arztregister werden typischerweise verwaltet:
- Personenstammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten)
- Berufsrechtliche Berechtigungen (z. B. Approbation, Erlaubnisse)
- Qualifikationen (z. B. anerkannte Facharzt- oder Zusatz-Weiterbildungen, psychotherapeutische Qualifikationen)
- Tätigkeitsformen und Statusangaben (z. B. angestellt, selbstständig, Tätigkeit in einem Medizinischen Versorgungszentrum, Ermächtigungen)
- Register- und Aktenzeichen sowie verwaltungsinterne Vermerke, soweit für die Aufgabenerfüllung erforderlich
Aktualisierung und Änderungen
Das Register bildet den jeweils bekannten, verwaltungsrelevanten Datenstand ab. Änderungen wie Namenswechsel, neue Qualifikationen, Beschäftigungswechsel oder das Ende einer Tätigkeit werden eingearbeitet, sobald entsprechende Nachweise vorliegen. So wird sichergestellt, dass Zulassungs- und Anerkennungsverfahren auf einer aktuellen Datenbasis erfolgen.
Funktionen im Versorgungssystem
Grundlage für Zulassung und Anstellung
Die Eintragung im Arztregister ist die formelle Basis für Verfahren zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Zulassungsausschüsse greifen auf die Registerdaten zurück, um Qualifikationen, Tätigkeitsformen und berufsrechtliche Berechtigungen zu prüfen. Dies gilt insbesondere bei Niederlassung, Anstellung in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren sowie bei Ermächtigungen.
Bedarfsplanung und Steuerung
Aggregierte Registerdaten unterstützen die Planung der ambulanten Versorgung, etwa bei der Feststellung von Über- und Unterversorgung in Fachgebieten oder Regionen. Damit trägt das Register zur sachgerechten Verteilung von Leistungsangeboten und zur Sicherung der Versorgungsqualität bei.
Datenschutz und Einsichtnahme
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arztregister erfolgt auf einer gesetzlichen Grundlage zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben im Gesundheitswesen. Erhoben und verarbeitet werden nur diejenigen Daten, die zur Registerführung, zur Durchführung von Zulassungsverfahren und zur Aufgabenerfüllung notwendig sind.
Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschrechte
Betroffene Personen haben Rechte auf Auskunft über die gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung unzutreffender oder unvollständiger Einträge. Löschungen oder Einschränkungen der Verarbeitung kommen in Betracht, wenn Speicherzwecke entfallen oder keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Der konkrete Umfang richtet sich nach den anwendbaren datenschutz- und berufsrechtlichen Regeln.
Zugriff und Öffentlichkeit
Das Arztregister ist kein öffentliches Verzeichnis. Zugriff haben die zuständigen Stellen, die die Daten für ihre gesetzlichen Aufgaben benötigen, insbesondere Registerführung, Zulassungs- und Anerkennungsverfahren sowie damit verbundene Verwaltungsvorgänge.
Grenzüberschreitende Aspekte
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Qualifikationen aus dem Ausland werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Anerkennungsverfahren bewertet. Bei Qualifikationen aus EU-/EWR-Staaten gelten harmonisierte Grundsätze. Bei Drittstaaten kann eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich sein. Die Eintragung im Arztregister knüpft an die berufsrechtliche Anerkennung und die festgestellte Qualifikationslage an.
Niederlassungsformen und Statusangaben
Im Register werden unterschiedliche Statusformen erfasst, etwa die Tätigkeit als Vertragsärztin oder Vertragsarzt, als Angestellte oder Angestellter in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum sowie erteilte Ermächtigungen. Diese Statusangaben sind für die rechtliche Einordnung der Tätigkeit im Versorgungssystem maßgeblich.
Rechtsfolgen bei Unstimmigkeiten
Ablehnung, Ruhen, Löschung
Eine Eintragung kann abgelehnt werden, wenn die erforderlichen Nachweise oder Berechtigungen nicht vorliegen. Einträge können ruhen oder angepasst werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen der Berufsausübung ändern. Löschungen kommen in Betracht, wenn die Voraussetzungen dauerhaft entfallen oder Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Betroffene Personen werden in der Regel angehört und können gegen belastende Entscheidungen die vorgesehenen Rechtsbehelfe nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Ist das Arztregister öffentlich einsehbar?
Nein. Das Arztregister ist ein Verwaltungsregister. Es dient der Aufgabenwahrnehmung im ambulanten Versorgungssystem und ist nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt.
Wer führt das Arztregister?
Das Arztregister wird regional von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt. Diese Stellen sind für die Registerführung und die Zusammenarbeit mit den Zulassungsgremien verantwortlich.
Welche Bedeutung hat die Eintragung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung?
Die Eintragung ist die formelle Grundlage, damit Zulassungsgremien Qualifikationen prüfen und über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung entscheiden können.
Welche Daten werden im Arztregister gespeichert?
Erfasst werden insbesondere personenbezogene Stammdaten, berufsrechtliche Berechtigungen, anerkannte Qualifikationen sowie Angaben zur Tätigkeitsform und zum Status im ambulanten Versorgungssystem.
Können Betroffene Auskunft über ihre Einträge erhalten?
Ja. Betroffene haben datenschutzrechtliche Auskunftsrechte und können Einsicht in die über sie gespeicherten Registerdaten verlangen.
Wie werden ausländische Qualifikationen berücksichtigt?
Ausländische Qualifikationen werden im Rahmen der vorgesehenen Anerkennungsverfahren bewertet. Die Registereintragung orientiert sich an der festgestellten Anerkennung und der berufsrechtlichen Zulassung.
Welche Folgen hat ein fehlerhafter Eintrag?
Fehlerhafte Einträge können berichtigt werden. Solche Berichtigungen sind bedeutsam, weil Registerdaten die Grundlage für verwaltungsrechtliche Entscheidungen im Versorgungssystem bilden.
Ersetzt das Arztregister die Mitgliedschaft in der Ärztekammer?
Nein. Das Register der Kassenärztlichen Vereinigungen ist von den Verzeichnissen der Ärztekammern zu unterscheiden. Beide Systeme erfüllen unterschiedliche Aufgaben.