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AnwaltsGmbH

AnwaltsGmbH: Begriff, Rechtsnatur und Einordnung

Die AnwaltsGmbH ist eine Kanzlei in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ bezeichnet. Trägerin von Rechten und Pflichten ist die Gesellschaft; die anwaltliche Tätigkeit wird durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erbracht, die für die Gesellschaft handeln. Die AnwaltsGmbH verbindet die Strukturen einer Kapitalgesellschaft mit den berufsrechtlichen Vorgaben des Anwaltsberufs.

Rechtsnatur und Grundprinzipien

Als Kapitalgesellschaft besitzt die AnwaltsGmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit, ein gesetzlich normiertes Mindeststammkapital und eine organschaftliche Leitung durch die Geschäftsführung. Nach außen ist sie Trägerin des Mandatsverhältnisses; vor Gerichten und Behörden treten jedoch stets natürliche Personen mit Zulassung auf. Wesentliche Grundpfeiler sind Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Vermeidung von Interessenkonflikten. Diese berufsrechtlichen Leitplanken gelten für alle in der AnwaltsGmbH tätigen Personen und prägen die interne Organisation.

Zulässigkeit und Voraussetzungen

Gesellschafterkreis

Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind in der Regel zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Beteiligung anderer, mit der anwaltlichen Tätigkeit vereinbarer Freiberufe kann je nach berufsrechtlichem Rahmen möglich sein. Eine Kapitalbeteiligung reiner Finanzinvestoren, die nicht einem kompatiblen Beruf angehören, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ziel ist die Sicherung der Unabhängigkeit und die Vermeidung fachfremder Einflussnahme.

Geschäftsführung und Stimmrechte

Die Geschäftsführung liegt bei Personen, die zur Ausübung des Anwaltsberufs befugt sind. Leitungs- und Stimmrechtsmehrheiten müssen so ausgestaltet sein, dass die unabhängige Berufsausübung gewährleistet bleibt. Weisungen, die die unabhängige Bearbeitung von Mandaten beeinträchtigen könnten, sind unzulässig.

Firma und Außenauftritt

Die Gesellschaft führt einen Namen, der den Rechtsformzusatz „GmbH“ enthält und ihren anwaltlichen Charakter erkennen lässt, etwa „Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“. Angaben zum Sitz, zu vertretungsberechtigten Personen und zu berufsrechtlichen Pflichtinformationen sind in der Außendarstellung und im geschäftlichen Verkehr zu beachten.

Haftung und Versicherung

Die AnwaltsGmbH haftet grundsätzlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Haftungsrisiko der Gesellschafterinnen und Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Unberührt bleiben persönliche Verantwortlichkeiten, etwa bei eigenem schuldhaften Verhalten. Zur Absicherung von Vermögensschäden aus der Berufsausübung ist eine Berufshaftpflichtversicherung auf ausreichendem Deckungsniveau erforderlich. Der Umfang der Deckung, die Mindesthöhe und die Organisation des Versicherungsschutzes sind auf die Tätigkeit der Gesellschaft auszurichten.

Berufsausübung innerhalb der AnwaltsGmbH

Verschwiegenheit und Mandatskonflikte

Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf die gesamte Gesellschaft einschließlich aller angestellten und mitarbeitenden Personen. Interne Maßnahmen müssen sicherstellen, dass vertrauliche Informationen geschützt werden und Mandatskonflikte erkannt und vermieden werden. Bei potenziellen Konflikten sind organisatorische Vorkehrungen wie Mandatssperren oder Informationsbarrieren einzuplanen.

Vergütung

Die Vergütung kann auf gesetzlicher Grundlage oder durch Honorarvereinbarung erfolgen. Üblich sind Zeit-, Pauschal- oder Erfolgskomponenten, wobei Erfolgskomponenten nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig sind. Abrechnungsmodalitäten und Kostentransparenz sind in der Mandatsvereinbarung klar zu regeln.

Gründung und Organisation

Gründungsablauf

Die Gründung folgt den allgemeinen Regeln für die GmbH: notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Bestellung der Geschäftsführung, Einzahlung des Stammkapitals und Eintragung im Handelsregister. Zusätzlich ist eine berufsrechtliche Zulassung als Anwaltsgesellschaft einzuholen. Erst mit vollständiger Eintragung und berufsrechtlicher Anerkennung tritt die Gesellschaft voll wirksam im Rechtsverkehr auf.

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag legt unter anderem fest: Unternehmensgegenstand (anwaltliche Tätigkeit), Gesellschafterstruktur, Stimmrechte, Gewinnverteilung, Geschäftsführungsbefugnisse, Compliance-Regeln, Verschwiegenheits- und Wettbewerbsabreden, Nachfolgeklauseln sowie Austritts-, Abfindungs- und Ausschlussregelungen. Ergänzend sind interne Richtlinien zu Qualitätssicherung, Mandatsannahme, Konfliktprüfung, Datenschutz und IT-Sicherheit üblich.

Angestellte und Mitwirkende

Neben Gesellschafterinnen und Gesellschaftern beschäftigt die AnwaltsGmbH häufig angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Deren Unabhängigkeit ist zu wahren, fachfremde Weisungen sind ausgeschlossen. Wissenschaftliche Mitarbeitende, Referendarinnen und Referendare sowie Verwaltungspersonal wirken im Rahmen klarer Zuständigkeiten mit, ohne die berufsrechtlichen Kernpflichten zu beeinträchtigen.

Steuerliche Einordnung

Die AnwaltsGmbH unterliegt der Körperschaftsbesteuerung und zahlt Steuern auf ihre Gewinne. Ausschüttungen an Gesellschafterinnen und Gesellschafter unterliegen zusätzlichen Besteuerungsregeln. Leistungen der Gesellschaft sind regelmäßig umsatzsteuerpflichtig, soweit keine gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen greifen. Vergütungen für Geschäftsführungs- und Arbeitsleistungen werden lohnsteuerlich behandelt.

Compliance- und Aufbewahrungspflichten

Die AnwaltsGmbH muss berufs- und aufsichtsrechtliche Pflichten erfüllen, darunter Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Rechenschaftspflichten. Je nach Art der Mandate greifen Anforderungen an Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäsche. Datenschutzrechtliche Vorgaben verlangen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sowie transparente Information der Mandantinnen und Mandanten.

Abgrenzung zu anderen Kanzleiformen

Von der Einzelkanzlei unterscheidet sich die AnwaltsGmbH durch die Trennung zwischen Gesellschaft und handelnden Personen sowie durch eine kapitalgesellschaftliche Haftungsstruktur. Gegenüber Zusammenschlüssen in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder der Partnerschaftsgesellschaft mbB bietet die AnwaltsGmbH eine andere Haftungs- und Organisationslogik, insbesondere mit Blick auf Stammkapital, Organverfassung und Gewinnverwendung. Auch Mischformen wie die GmbH & Co. KG sind abzugrenzen.

Internationale Bezüge

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten sind neben nationalen Berufsregeln auch ausländische Vorgaben zu beachten. Vergleichbare internationale Kanzleistrukturen (z. B. LLP) folgen eigenen rechtlichen Logiken. Niederlassungen oder Kooperationen im Ausland bedürfen einer sorgfältigen Abstimmung mit den vor Ort geltenden Rahmenbedingungen.

Umwandlung und Beendigung

Ein Wechsel der Rechtsform oder die Verschmelzung mit anderen Einheiten ist nach den allgemeinen Regeln des Umwandlungsrechts möglich. Dabei sind berufsrechtliche Anerkennungen, Versicherungsfortführung, Mandatsüberleitungen, Mitarbeiterübernahmen und laufende Verfahren zu berücksichtigen. Die Liquidation erfordert die ordnungsgemäße Abwicklung der Mandatsverhältnisse und die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen.

Häufig gestellte Fragen zur AnwaltsGmbH

Ist die AnwaltsGmbH selbst Vertragspartnerin des Mandats?

In der Regel wird das Mandat mit der Gesellschaft geschlossen. Die anwaltliche Tätigkeit erbringen natürliche Personen, die für die Gesellschaft handeln. Nach außen haftet die Gesellschaft für Pflichtverletzungen aus dem Mandatsverhältnis, unberührt bleiben persönliche Verantwortlichkeiten bei eigenem Fehlverhalten.

Dürfen Nichtanwälte Anteile an einer AnwaltsGmbH halten?

Die Beteiligung ist grundsätzlich auf Berufsangehörige und kompatible Freiberufe beschränkt. Eine Beteiligung reiner Kapitalinvestoren ohne berufliche Qualifikation ist nicht vorgesehen, um Unabhängigkeit und Verschwiegenheit zu sichern.

Welche Mindestanforderungen gelten für das Stammkapital?

Es gilt das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH. Die Einlagepflicht ist vor Eintragung in das Register teilweise zu erfüllen, die Restverpflichtung verbleibt bis zur vollständigen Einzahlung.

Wer darf die AnwaltsGmbH führen?

Die Geschäftsführung obliegt Personen mit Zulassung zur Ausübung des Anwaltsberufs. Die Leitung ist so zu organisieren, dass Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Konfliktfreiheit gewahrt bleiben.

Wie wirkt sich die GmbH-Form auf die Haftung aus?

Die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen begrenzt. Persönliche Haftung kann bei eigenem schuldhaften Verhalten oder besonderen Fallkonstellationen hinzutreten.

Wie werden Honorare in der AnwaltsGmbH abgerechnet?

Die Vergütung richtet sich nach gesetzlichen Gebühren oder nach Honorarvereinbarung. Zulässig sind insbesondere Zeit- und Pauschalhonorare; erfolgsabhängige Vergütungen kommen nur in gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen in Betracht.

Welche Rolle spielt die Berufshaftpflichtversicherung?

Sie deckt Vermögensschäden aus der Berufsausübung ab und ist auf die Tätigkeit der Gesellschaft zugeschnitten. Eine ausreichende Deckung ist Voraussetzung für die berufsrechtliche Zulassung als Anwaltsgesellschaft.

Kann eine AnwaltsGmbH international tätig sein?

Ja, sie kann grenzüberschreitend beraten und kooperieren. Maßgeblich sind neben nationalen auch ausländische Vorgaben, insbesondere zu Zulassung, Berufsregeln, Datenschutz und Steuerrecht.