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Anwaltsgerichtsbarkeit


Anwaltsgerichtsbarkeit

Die Anwaltsgerichtsbarkeit ist ein eigenständiges System der Disziplinargerichtsbarkeit, das die Aufsicht und Ahndung von berufsrechtlichen Verstößen durch Rechtsanwälte regelt. Sie dient der Kontrolle der Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten und gewährleistet damit das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der rechtsberatenden Berufe. Die rechtlichen Grundlagen, Aufbau, Verfahren und Bedeutung der Anwaltsgerichtsbarkeit sind detailliert im Folgenden erläutert.


Rechtliche Grundlagen der Anwaltsgerichtsbarkeit

Gesetzliche Regelungen

Die Anwaltsgerichtsbarkeit beruht maßgeblich auf der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Die BRAO normiert sowohl das Berufsrecht der Anwälte als auch die Organisation und das Verfahren der anwaltsgerichtlichen Instanzen. Ergänzende Regelungen ergeben sich unter anderem durch das Gesetz über das Berufsrecht der Rechtsanwälte in der Europäischen Union und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).

Geltungsbereich

Die Anwaltsgerichtsbarkeit bezieht sich auf natürliche Personen, die zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind. Sie erfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausübung als Rechtsanwalt, unabhängig davon, ob disziplinarisches Fehlverhalten im Rahmen einer Tätigkeit vor Gericht, gegenüber Mandanten oder im Rahmen sonstiger beruflicher Aktivitäten erfolgt.


Institutioneller Aufbau der Anwaltsgerichtsbarkeit

Anwaltsgericht

Das Anwaltsgericht ist die erste Instanz der Anwaltsgerichtsbarkeit. Es besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die selbst Anwälte sein müssen. Ihre Aufgabe ist es, über die Verletzung von Berufspflichten und gegebenenfalls über anwaltsgerichtliche Maßnahmen zu entscheiden.

Zusammensetzung

Das Gericht setzt sich aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern zusammen, die aus dem Kreis der zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Personen gewählt werden. Die Unabhängigkeit der Mitglieder ist gesetzlich garantiert.

Anwaltsgerichtshof

Der Anwaltsgerichtshof bildet die zweite Gerichtsinstanz. Er entscheidet über Berufungen gegen Urteile des Anwaltsgerichts. Der Anwaltsgerichtshof besteht ebenfalls aus einer Mehrzahl von Mitgliedern, die aus zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Personen zusammengesetzt sind.

Bundesgerichtshof (BGH)

Als höchste Instanz der Anwaltsgerichtsbarkeit fungiert der Bundesgerichtshof (BGH) in Rechtsanwaltsangelegenheiten. Gegen Urteile des Anwaltsgerichtshofs ist in bestimmten Fällen die Revision oder die Beschwerde zum BGH möglich.


Verfahren vor der Anwaltsgerichtsbarkeit

Einleitung des Verfahrens

Ein Verfahren vor dem Anwaltsgericht wird in der Regel durch eine Anklageschrift der Anklagebehörde (Generalstaatsanwalt) eingeleitet. Auch Beschwerden oder Anzeigen von Dritten können ein Verfahren anstoßen, soweit sie auf einen Verstoß gegen Berufsrecht hindeuten.

Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren folgt im Wesentlichen den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO), soweit sich aus der BRAO nichts anderes ergibt. Es findet eine öffentliche Hauptverhandlung statt, bei der der betroffene Anwalt die Möglichkeit zur Verteidigung hat.

Disziplinarmaßnahmen

Das Anwaltsgericht kann bei festgestellten Verstößen gegen die Berufspflichten verschiedene Maßnahmen verhängen, darunter:

  • Verweis
  • Geldstrafe
  • Berufsverbot auf Zeit
  • Ausschluss aus der Anwaltschaft

Art und Umfang der Maßnahme richten sich nach der Schwere des festgestellten Pflichtverstoßes.

Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts können Betroffene und die Anklagebehörde Berufung zum Anwaltsgerichtshof einlegen. Weitere Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs sind unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Bundesgerichtshof möglich. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Revision oder Beschwerde, abhängig von der prozessualen Situation.


Bedeutung und Funktion der Anwaltsgerichtsbarkeit

Sicherung der Berufsethik

Eine zentrale Funktion der Anwaltsgerichtsbarkeit besteht in der Sicherung der Berufsethik und der Aufrechterhaltung von Vertrauen in die anwaltliche Dienstleistung. Durch die effektive Überwachung und Sanktionierung von Berufsrechtsverstößen schützt die Anwaltsgerichtsbarkeit sowohl die Mandanteninteressen als auch die Funktionsfähigkeit der gesamten Rechtspflege.

Präventive und repressive Wirkung

Die Anwaltsgerichtsbarkeit verfolgt einerseits präventive Zwecke, indem sie durch klare Verhaltensregeln und Sanktionen dafür sorgt, dass professionelles Fehlverhalten unterbleibt. Andererseits besitzt sie eine repressive Funktion, indem sie tatsächliche Verstöße wirksam sanktioniert.


Abgrenzungen und Besonderheiten

Verhältnis zu anderen Gerichtsbarkeiten

Die Anwaltsgerichtsbarkeit ist von der Strafgerichtsbarkeit sowie von der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu unterscheiden. Während diese Gerichtsbarkeiten für allgemeine zivil- und strafrechtliche Fragen zuständig sind, behandelt die Anwaltsgerichtsbarkeit ausschließlich Fragen der beruflichen Pflichten.

Europäische Dimensionen

Mit der fortschreitenden europäischen Integration gewinnt die Anwaltsgerichtsbarkeit auch auf europäischer Ebene an Bedeutung. Insbesondere in grenzüberschreitenden Sachverhalten spielen die Vereinbarkeit nationaler anwaltlicher Disziplinarverfahren mit europäischen Richtlinien und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Rolle.


Aktuelle Entwicklungen und Reformen

Digitalisierung des Verfahrens

Aktuell befasst sich die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung der anwaltsgerichtlichen Verfahren, beispielsweise in Form der elektronischen Aktenführung und digitalen Kommunikation mit den Beteiligten.

Rechtsprechung und Gesetzgebung

Die Rechtsprechung der Anwaltsgerichte und des BGH präzisiert fortlaufend die Anwendung und Auslegung der berufsrechtlichen Normen. Gesetzgeberische Änderungen im Berufsrecht führen regelmäßig zu Anpassungen bei den zugrundeliegenden Verfahren und Zuständigkeiten.


Literatur und weiterführende Quellen

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Anwaltssachen (BGH AnwZ)
  • Kommentarliteratur zum Berufsrecht der Rechtsanwälte

Fazit:
Die Anwaltsgerichtsbarkeit gewährleistet Rechte und Pflichten innerhalb des Anwaltsberufs. Sie schützt sowohl das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes als auch die Interessen der Rechtssuchenden und sichert die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Die detaillierte rechtliche Ausgestaltung und effektive Kontrolle machen die Anwaltsgerichtsbarkeit zu einer zentralen Institution im Rechtssystem Deutschlands.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann vor der Anwaltsgerichtsbarkeit angeklagt werden?

Vor der Anwaltsgerichtsbarkeit können zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch Rechtsanwaltsgesellschaften angeklagt werden. Dies umfasst sowohl Einzelanwälte als auch Personen- und Kapitalgesellschaften, sofern sie gemäß § 59c BRAO zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind. Die Anklage betrifft Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten, wie sie in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) oder weiteren einschlägigen Vorschriften geregelt sind. Nicht unter die Anwaltsgerichtsbarkeit fallen Syndikusrechtsanwälte hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Unternehmen, es sei denn, es handelt sich um den anwaltlichen Kernbereich. Die Anklage kann durch die regional zuständige Rechtsanwaltskammer, den Vorstand der Kammer oder die Generalstaatsanwaltschaft eingereicht werden.

Welche Sanktionen kann die Anwaltsgerichtsbarkeit verhängen?

Die Anwaltsgerichtsbarkeit ist befugt, eine Vielzahl von Sanktionen zu verhängen, wenn eine Pflichtverletzung durch die betroffene Person festgestellt wird. Zu den typischen Maßnahmen zählen der Verweis, die Geldbuße, das Verbot der Ausübung anwaltlicher Tätigkeit für eine bestimmte Zeit sowie als härteste Maßnahme die Ausschließung aus der Anwaltschaft (§ 114 BRAO). Zusätzlich kann die Feststellung getroffen werden, dass kein berufsrechtswidriges Verhalten vorlag (Freispruch). Sämtliche Sanktionen sind im Tenor des Urteils detailliert auszuweisen und entsprechen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wobei die Schwere der Pflichtverletzung und etwaige Vorbelastungen zu berücksichtigen sind.

Wie verläuft das Verfahren vor dem Anwaltsgericht?

Das anwaltsgerichtliche Verfahren beginnt in der Regel mit der Einleitung eines Vorermittlungsverfahrens durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer oder die Generalstaatsanwaltschaft. Nach Abschluss der Vorermittlungen wird, bei hinreichendem Tatverdacht, die Anklageschrift bei dem zuständigen Anwaltsgericht eingereicht. Das Verfahren vor dem Anwaltsgericht entspricht in vielen Aspekten einem gerichtlichen Strafverfahren: Es besteht grundsätzlich der öffentliche Grundsatz, jedoch kann unter bestimmten Voraussetzungen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die betroffene Person hat Anspruch auf rechtliches Gehör, kann einen Verteidiger beauftragen und selbst Stellung nehmen oder Beweisanträge stellen. Nach Durchführung der Beweisaufnahme ergeht ein anwaltsgerichtliches Urteil. Gegen dieses können Berufung oder Revision eingelegt werden.

Welche Rechtsmittel stehen gegen Urteile der Anwaltsgerichte zur Verfügung?

Gegen Urteile des Anwaltsgerichts ist das Rechtsmittel der Berufung statthaft, die an das zuständige Anwaltsgerichtshof richtet (§ 116 ff. BRAO). Wird gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs vorgegangen, steht grundsätzlich die Revision zum Bundesgerichtshof offen (§ 145 BRAO), sofern sie zugelassen wird oder vom Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen wird. Die Rechtsmittel müssen innerhalb bestimmter Fristen und in der vorgeschriebenen Form eingelegt werden. Sie dienen der Überprüfung der Entscheidung sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht (Berufung) beziehungsweise nur in rechtlicher Hinsicht (Revision).

Wer sind die Mitglieder der Anwaltsgerichte und wie werden sie bestimmt?

Die Anwaltsgerichte bestehen aus berufsständischen Richterinnen und Richtern, die nebenamtlich tätig sind. Sie setzen sich regelmäßig aus einer oder mehreren berufenen Rechtsanwältinnen beziehungsweise Rechtsanwälten sowie mindestens einem Berufsrichter oder einer Berufsrichterin zusammen (§ 92 BRAO). Die Mitglieder werden durch die Satzung der jeweiligen Landesrechtsanwaltskammer und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewählt beziehungsweise bestimmt. Vorsitzender des Anwaltsgerichts ist regelmäßig ein Berufsrichter, während die Beisitzer Rechtsanwälte sind. Die Zusammensetzung soll die Unabhängigkeit und Fachkompetenz der Gerichte im Rahmen der Selbstverwaltung der Anwaltschaft gewährleisten.

Wie erfolgt die Vollstreckung und Veröffentlichung von anwaltsgerichtlichen Entscheidungen?

Die Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen, soweit sie nicht sofort vollziehbar sind, erfolgt nach Rechtskraft der Entscheidung und richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Geldbußen werden beispielsweise von der Anwaltskammer beigetrieben; Ausschließungen aus der Anwaltschaft werden im Anwaltsregister und im Bundesanzeiger veröffentlicht (§ 150 BRAO). Ebenso kann die jeweilige Anwaltskammer verpflichtet sein, andere Gerichtsbarkeit, öffentliche Stellen oder Mandanten über die verhängten Maßnahmen zu informieren, soweit dies rechtlich vorgeschrieben ist. Die Veröffentlichung dient auch dem Schutz des Rechtsverkehrs und der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.