Begriff und Bedeutung der Anstiftung
Die Anstiftung ist ein Begriff aus dem Strafrecht und beschreibt das gezielte Verleiten einer anderen Person dazu, eine rechtswidrige Tat zu begehen. Dabei steht nicht die eigene Ausführung der Tat im Vordergrund, sondern das Hervorrufen des Tatentschlusses bei einer anderen Person. Wer anstiftet, bringt also jemanden dazu, eine Straftat zu begehen, ohne selbst unmittelbar an deren Ausführung beteiligt zu sein.
Voraussetzungen der Anstiftung
Damit eine Handlung als Anstiftung gilt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss es einen sogenannten Haupttäter geben – also die Person, die die eigentliche Straftat begeht. Der Anstifter muss diese Person bewusst zur Begehung dieser konkreten Tat bestimmt haben. Es reicht nicht aus, wenn lediglich allgemeine Hinweise oder Ratschläge gegeben werden; vielmehr muss durch das Verhalten des Anstifters beim Haupttäter der Entschluss zur Tatbegehung hervorgerufen werden.
Abgrenzung zur Beihilfe und Täterschaft
Die Abgrenzung zwischen Anstiftung und anderen Beteiligungsformen wie Beihilfe oder Täterschaft ist wichtig: Während ein Täter selbst handelt und ein Gehilfe unterstützend tätig wird (zum Beispiel durch Bereitstellung von Werkzeugen), zeichnet sich der Anstifter dadurch aus, dass er den Willen eines anderen zur Tatausführung weckt oder verstärkt.
Rechtliche Folgen einer Anstiftung
Wer als Anstifter auftritt, wird grundsätzlich so behandelt wie derjenige, der die Straftat tatsächlich ausgeführt hat. Das bedeutet: Auch wenn jemand „nur“ angestiftet hat und nicht selbst aktiv geworden ist, kann er für die begangene Straftat in gleichem Maße verantwortlich gemacht werden wie der Haupttäter.
Anwendungsbereich im Strafrecht
Die Regelungen zur strafbaren Beteiligung durch Anstiftung gelten für alle vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Taten. Eine fahrlässige Handlung kann hingegen nicht angestiftet werden; hier fehlt es am erforderlichen Vorsatz sowohl beim Haupttäter als auch beim möglichen Anstifter.
Sonderfälle: Versuchter oder fehlgeschlagener Einflussversuch
In manchen Fällen bleibt es beim Versuch: Wenn beispielsweise jemand einen anderen vergeblich zum Begehen einer Straftat überreden will – etwa weil dieser sich weigert -, spricht man von versuchter (erfolgsloser) Einflussnahme. Auch dies kann unter bestimmten Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bedeutung im Alltag und Beispiele für typische Fälle von Anstiftung
Im Alltag kommt es immer wieder vor, dass Menschen andere zu unerlaubten Handlungen bewegen wollen – sei es durch Überredung zum Ladendiebstahl oder Aufforderungen zu Sachbeschädigungen. Entscheidend ist stets das bewusste Hervorrufen des Entschlusses bei einem Dritten sowie dessen tatsächliche Umsetzung in Form einer rechtswidrigen Handlung.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Anstiftung“
Was versteht man unter dem Begriff „Anstiftung“?
Anstiftung bezeichnet das gezielte Veranlassen eines anderen Menschen dazu, eine rechtswidrige Tat zu begehen.
Muss eine Straftat tatsächlich begangen worden sein?
Damit jemand wegen vollendeter Anstiftung belangt werden kann, muss die angestiftete Person tatsächlich eine rechtswidrige Handlung ausgeführt haben.
Können auch mehrere Personen gemeinsam anstecken?
Theoretisch können mehrere Personen gemeinsam versuchen anzustiften; rechtlich betrachtet wird jedoch jeder Einzelfall gesondert geprüft.
ISt auch versuchte (nicht erfolgreiche) Einflussnahme strafbar?
Sogar erfolglose Versuche können unter bestimmten Bedingungen rechtliche Folgen haben – etwa dann wenn ernsthaft versucht wurde jemanden anzustiften.
Kann man unabsichtlich anstecken?
Anstößiges Verhalten gilt nur dann als strafbare Beteiligungsform wenn mit Absicht gehandelt wurde; unbeabsichtigte Äußerungen reichen hierfür in aller Regel nicht aus.
Macht es einen Unterschied ob ich dabei war während die Tat geschah?
Nicht zwingend: Für den Vorwurf genügt bereits das Herbeiführen des Entschlusses bei einem Dritten unabhängig davon ob man später am Ort des Geschehens war.