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Anonyme Werke

Begriff und Bedeutung von Anonymen Werken

Anonyme Werke sind Werke, bei denen die Identität der Urheberin oder des Urhebers nicht bekannt ist oder bewusst nicht genannt wird. Dies kann verschiedene Gründe haben: Die Person möchte unerkannt bleiben, die Angabe des Namens wurde vergessen oder es ist schlichtweg unbekannt, wer das Werk geschaffen hat. Anonyme Werke finden sich in vielen Bereichen wie Literatur, Musik, Kunst und Wissenschaft.

Rechtliche Einordnung anonymer Werke

Auch wenn der Name der Schöpferin oder des Schöpfers nicht bekannt ist, unterliegen anonyme Werke dem Schutz durch das Urheberrecht. Der Schutz beginnt mit der Schaffung des Werkes und besteht unabhängig davon, ob die Identität veröffentlicht wird. Die Rechte am anonymen Werk können von einer anderen Person als Vertreterin wahrgenommen werden – etwa einem Verlag oder Herausgeber.

Schutzdauer anonymer Werke

Die Schutzdauer für anonyme Werke unterscheidet sich von jener für namentlich gekennzeichnete Arbeiten. Da die Identität der schaffenden Person unbekannt bleibt, beginnt die Frist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung beziehungsweise erstmaligen Zugänglichmachung des Werkes zu laufen. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Werk in den sogenannten Gemeinfreiheitsstatus und kann frei genutzt werden.

Vertretung urheberrechtlicher Ansprüche bei anonymen Werken

Da keine konkrete natürliche Person als Rechteinhaber auftritt, können Dritte – beispielsweise Verlage oder Herausgeber – berechtigt sein, urheberrechtliche Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Diese Vertretungsbefugnis endet jedoch spätestens dann, wenn sich eine berechtigte Person meldet und ihre Rechte nachweist.

Anonymität versus Pseudonymität

Es besteht ein Unterschied zwischen anonymen Werken und solchen unter Pseudonym: Bei pseudonymen Werken verwendet die schaffende Person einen erfundenen Namen; ihre wahre Identität könnte aber bekannt sein oder offengelegt werden. Bei anonymen Werken bleibt hingegen jede Zuordnung zur tatsächlichen Urheberschaft verborgen.

Nutzung und Verwertung anonymer Werke durch Dritte

Werke ohne bekannte Urheberschaft dürfen grundsätzlich nur im Rahmen gesetzlicher Schranken genutzt werden – etwa für private Zwecke -, solange sie noch geschützt sind. Erst nach Ablauf der Schutzfrist stehen sie allen zur freien Verfügung (Gemeinfreiheit). Bis dahin müssen Nutzungsrechte eingeholt werden; Ansprechpartner hierfür sind meist Verlage oder andere veröffentlichende Stellen.

Bedeutung für den Kulturbereich und Praxisbeispiele

Anonyme Werke spielen insbesondere in historischen Kontexten eine Rolle: Viele Volkslieder stammen aus unbekannter Quelle; auch zahlreiche Texte aus früherer Zeit wurden ohne Nennung eines Namens überliefert.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Anonyme Werke (FAQ)

Wie lange gilt das Urheberrecht bei einem anonymen Werk?

Die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes richtet sich bei anonym veröffentlichten Werken nach dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung beziehungsweise ersten Zugänglichmachung.

Können auch mehrere Personen gemeinsam ein anonymes Werk schaffen?

Ja; auch Gemeinschaftswerke können als anonym gelten, sofern keine Mitwirkenden namentlich genannt werden.

Darf ich ein altes Gedicht ohne bekannten Autor einfach verwenden?

Sobald feststeht, dass das Gedicht gemeinfrei ist – also seine Schutzfrist abgelaufen ist -, darf es frei genutzt werden.

Muss ich beim Verwenden eines anonymen Texts besondere Hinweise geben?

Soweit möglich sollte auf den Status als „anonym“ hingewiesen sowie gegebenfalls weitere Angaben zur Quelle gemacht werden.

Können Rechteinhaber später noch Ansprüche geltend machen?

Sollte eine berechtigte Person ihre Verbindung zum Werk glaubhaft machen können bevor dieses gemeinfrei wird, kann sie entsprechende Rechte beanspruchen.

Lässt sich ein bereits veröffentlichtes namentliches Werk nachträglich in ein anonymes umwandeln?

Zwar kann auf Wunsch auf eine Namensnennung verzichtet werden; dies ändert jedoch nichts daran dass ursprünglich eine Zuordnung bestand.