Legal Lexikon

Angeln


Begriff und rechtliche Einordnung des Angelns

Das Angeln ist das Fangen von Fischen mit einer Angel, meistens als Freizeitbeschäftigung, zunehmend aber auch mit gewerblichen oder wissenschaftlichen Zielsetzungen. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich beim Angeln um eine fischereirechtlich regulierte Tätigkeit, deren Ausübung in Deutschland an zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorschriften gebunden ist. Dieser Artikel erläutert den Begriff „Angeln“ unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Regelungen, Vorgaben und Pflichten.


Rechtliche Grundlagen des Angelns in Deutschland

Bundes- und Landesrecht

Die rechtlichen Grundlagen des Angelns ergeben sich in Deutschland sowohl aus bundesrechtlichen Bestimmungen als auch aus den verschiedenen Landesgesetzen zum Thema Fischerei. Während das Bundesrecht, insbesondere das Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie das Überschneidungen zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält, wird die konkrete Ausgestaltung der Fischerei einschließlich des Angelns überwiegend durch die Fischereigesetze der Länder geregelt.

Wesentliche Bundesvorschriften

  • Tierschutzgesetz (TierSchG): Regelt den Umgang mit Tieren beim Angeln, einschließlich tierschutzgerechter Betäubung und Tötung von Fischen.
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Bezieht sich auf die Erhaltung von natürlichen Lebensräumen und stellt Regeln zum Schutz bedrohter Fischarten auf.

Landesrechtliche Regelungen

Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Fischereigesetz sowie ergänzende Verordnungen, die unterschiedlich ausgestaltet sind (z. B. Bayerisches Fischereigesetz, Sächsisches Fischereigesetz). Diese regeln u.a.:

  • Erwerb und Nutzung des Fischereischeins
  • Ausübung der Fischerei durch Erlaubnisscheine und Lizenzen
  • Schonzeiten und Mindestmaße
  • Fischereiaufsicht und Kontrollen
  • Straf- und Bußgeldvorschriften im Fall der Zuwiderhandlung

Gemeinschafts- und EU-Recht

Das Angeln kann auch Vorschriften des Europäischen Rechts unterliegen, beispielsweise im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sowie durch europäische Artenschutzverordnungen, sobald geschützte Arten im Fokus stehen oder grenzübergreifende Gewässer bewirtschaftet werden.


Voraussetzungen zur Ausübung des Angelns

Erwerb des Fischereischeins

In fast allen Bundesländern ist zur Ausübung des Angelns ein gültiger Fischereischein erforderlich. Dieser dient als Nachweis der Sachkunde und kann nach erfolgreicher Angelprüfung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Angelprüfung umfasst in der Regel folgende Themengebiete:

  • Fischkunde
  • Gerätekunde
  • Gewässerökologie
  • Natur-, Tier- und Umweltschutz
  • Fischereirecht

Eine Ausnahme vom Fischereischein besteht in wenigen Bundesländern bei bestimmten Sonderregelungen, z. B. zum Angeln mit der Handangel durch Kinder oder Jugendliche unter Aufsicht.

Fischerei- und Angelberechtigung

Das bloße Innehaben eines Fischereischeins berechtigt nicht automatisch zum Angeln an allen Gewässern. Zusätzlich ist eine Fischereierlaubnis (Erlaubnisschein, Gewässerschein) erforderlich, welche von den jeweiligen Gewässereigentümern, Fischereivereinen oder Pächtern vergeben wird. Die Berechtigung ist örtlich und zeitlich begrenzt und kann spezifische Auflagen zur Fangmenge, Angelmethode oder zu geschützten Arten enthalten.


Pflichten und Verbote beim Angeln

Fangmethoden und Fischschonung

Das Angeln ist an die Einhaltung tierschutzrechtlicher sowie naturschutzfachlicher Anforderungen gebunden. Insbesondere verboten oder eingeschränkt sind:

  • das Angeln mit verbotenen Fangmitteln (z. B. Netze, Explosivstoffe, Chemikalien)
  • das Fangen während der festgelegten Schonzeiten bestimmter Fischarten
  • das Unterschreiten von Mindestmaßen bei gefangenen Fischen
  • das Angeln auf geschützte oder bedrohte Arten

Zur Sicherstellung des Tierschutzes beim Angeln bestehen klare Vorgaben hinsichtlich der Betäubung und Tötung von gefangenen Fischen (§ 4 TierSchG).

Fangbuch- und Meldepflichten

In zahlreichen Bundesländern besteht für Angler die Pflicht zur Führung eines Fangbuchs, in welchem alle gefangenen und entnommenen Fische dokumentiert werden. Dies dient der Überwachung der Fischbestände sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer.


Besonderheiten beim Angeln in Schutzgebieten und öffentlichen Gewässern

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete

In Schutzgebieten (z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000) ist das Angeln nur eingeschränkt oder gar nicht gestattet. Die Vorschriften ergeben sich hier aus den jeweiligen Schutzverordnungen und müssen individuell geprüft werden. Verstöße können erheblich sanktioniert werden.

Öffentliche Gewässer und Private Rechte

Das Fischereirecht ist in Deutschland eng an das Eigentum an Gewässerflächen gebunden. Fischereirechte können beim Privateigentümer, der Gemeinde oder bei Vereinigungen liegen. Das Angeln ohne ausdrückliche Erlaubnis kann als Fischwilderei (§ 293 StGB) strafbar sein.


Kinder und Jugendliche beim Angeln

Die Voraussetzungen für das Angeln durch Minderjährige sind regional unterschiedlich geregelt. In vielen Ländern ist das Angeln erst ab einem gewissen Mindestalter oder nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers erlaubt. Die Teilnahme an der Angelprüfung kann gesonderte Regelungen aufweisen; in einigen Fällen existieren Jugendfischereischeine.


Gewerbliches Angeln und Abgrenzung zur Freizeitfischerei

Das gewerbliche Angeln unterliegt zusätzlichen Anforderungen, etwa im Hinblick auf erforderliche Bewilligungen, arbeits- und lebensmittelrechtliche Vorschriften sowie steuerliche Aspekte. Eine Abgrenzung zur Angelfischerei liegt vor, wenn ein Gewinnerzielungsabsicht, ein Verkauf von gefangenem Fisch oder die Bewirtschaftung von Berufsfischern vorliegt. Die dazugehörigen Lizenzen werden gesondert verwaltet und meist nur in begrenzter Zahl ausgegeben.


Ordnungs- und Strafvorschriften

Bußgeldregelungen

Verstöße gegen fischereirechtliche Vorschriften (z. B. das Angeln ohne Erlaubnis, Überschreiten der erlaubten Fangmenge, Missachtung von Schonzeiten) werden mit Bußgeldern geahndet und können die Entziehung des Fischereischeins zur Folge haben.

Strafrechtliche Relevanz

Schwerwiegende Verstöße wie das Angeln ohne Fischereierlaubnis, die Entnahme geschützter Arten oder Fischerei in verbotenen Gebieten stellen Straftaten dar und können mit Geld- oder Freiheitsstrafen (z. B. Fischwilderei nach § 293 StGB) sanktioniert werden.


Übersicht internationaler Regelungen zum Angeln

Auch außerhalb Deutschlands unterliegt das Angeln umfangreichen gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich sind die Vorschriften in Europa vergleichbar streng, wobei in jedem Land eigene Regelwerke zu beachten sind. Besondere Vorschriften gelten in grenznahen oder internationalen Gewässern, wo multilaterale Abkommen zum Schutz der Bestände maßgeblich sein können.


Zusammenfassung

Das Angeln in Deutschland ist eine umfassend geregelte Tätigkeit, die umfangreiche Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen voraussetzt. Neben der Verpflichtung zum Erwerb eines Fischereischeins und einer Angelei-Erlaubnis sind zahlreiche Tierschutz-, Artenschutz- und Bewirtschaftungsregelungen zu beachten. Die Missachtung kann empfindliche Sanktionen nach sich ziehen, einschließlich Bußgeldern, Strafverfahren und dem Entzug von Erlaubnissen. Damit ist das Angeln nicht nur eine naturnahe Freizeitbeschäftigung, sondern auch eine in vielen Facetten regulierte Handlung mit klar umrissenen Rechten und Pflichten.

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich einen Angelschein, um in Deutschland angeln zu dürfen?

In Deutschland ist das Angeln grundsätzlich genehmigungspflichtig. Wer angeln möchte, benötigt in den meisten Bundesländern einen gültigen Fischereischein, um den Anforderungen des Tierschutzes und des Fischereirechts zu genügen. Der Erwerb des Fischereischeins ist in der Regel an das Bestehen einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung gebunden, bei der Wissen zu Fischarten, Gerätekunde, Natur- und Umweltschutz sowie tierschutzgerechtem Umgang mit Fischen geprüft wird. Neben dem Fischereischein ist oftmals eine Fischereierlaubnis (Gewässerschein) des jeweiligen Gewässerinhabers notwendig, da private wie auch öffentliche Gewässer in der Regel verpachtet oder im Besitz von Fischereivereinen sind. Wer ohne gültige Dokumente angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat (Schwarzangeln), was mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

Dürfen Minderjährige in Deutschland angeln gehen?

Das Angeln durch Minderjährige ist bundesweit unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern gibt es einen sogenannten Jugendfischereischein, der an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vergeben wird. Dieser Schein erlaubt es Minderjährigen, unter bestimmten Auflagen zu angeln, meist in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Die Vorgaben zum Alter, zu Begleitpersonen sowie zu erlaubten Angelmethoden und -zeiten unterscheiden sich jedoch zwischen den Ländern. Beispielsweise dürfen Jugendliche in manchen Bundesländern ab 10 oder 12 Jahren unter Aufsicht angeln, während sie bei anderen erst ab 14 Jahren einen eigenen Jugendschein erwerben können. Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorgaben können sowohl für die Jugendlichen als auch für begleitende Erwachsene rechtliche Konsequenzen haben.

Welche Fischarten stehen in Deutschland unter besonderem Schutz und dürfen nicht geangelt werden?

Zahlreiche Fischarten sind in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie den fischereirechtlichen Regelungen der Bundesländer ganzjährig oder zeitweilig geschützt. Dies betrifft insbesondere Arten, die vom Aussterben bedroht sind oder auf Roten Listen geführt werden, wie Flussneunauge, Maifisch, Sterlet oder Stör. Daneben gibt es sogenannte Schonzeiten, während derer bestimmte Fischarten – etwa Hecht, Zander oder Äsche – nicht gefangen werden dürfen, um deren Bestandserhaltung während der Laichzeit zu gewährleisten. Auch Mindestmaße sind vorgeschrieben, sodass untermaßige Fische unverzüglich und behutsam zurückgesetzt werden müssen. Ein Nichtbeachten dieser Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat (zum Beispiel Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder die Bundesartenschutzverordnung) verfolgt werden.

Darf ich meine selbstgefangenen Fische verkaufen oder verschenken?

Das Verkaufen von selbstgefangenen Fischen unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Vorgaben. Der Verkauf an Dritte ist in der Regel ausschließlich gewerblichen Fischereibetrieben oder Berufsfischern mit entsprechender Lizenz erlaubt. Sport- und Freizeitangler dürfen ihre Fänge nicht kommerziell vermarkten, da dies als unerlaubte Ausübung eines Gewerbes beziehungsweise Verstoß gegen fischereirechtliche Bestimmungen (§ 52 LFischG) gewertet wird. Das Verschenken von Fischen ist hingegen in geringen Mengen an Privatpersonen meist gestattet, solange dabei keine hygienerechtlichen Vorschriften (insbesondere Lebensmittelhygieneverordnung) verletzt werden und es sich nicht um geschützte oder untermaßige Fischarten handelt. Der unrechtmäßige Verkauf kann straf- oder bußgeldbewehrt sein.

Welche Strafen drohen bei illegalem Angeln?

Illegales Angeln, häufig als „Schwarzangeln“ bezeichnet, ist in Deutschland eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit – abhängig vom Einzelfall und der Schwere des Verstoßes. Wer ohne gültigen Fischereischein oder ohne die Einwilligung des Gewässerinhabers angelt, riskiert Geldbußen (teils mehrere tausend Euro), in schwerwiegenden Fällen aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren (§ 293 StGB – Fischwilderei). Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch zivilrechtliche Ansprüche des Gewässerinhabers (Schadensersatz), der Entzug des Fischereischeins, Einziehung der Angelausrüstung und in Extremfällen die Beschlagnahmung des Fangs oder eines verwendeten Fahrzeugs. Zudem können bei wiederholten oder besonders schweren Vergehen auch Einträge im polizeilichen Führungszeugnis erfolgen.

Gibt es gesetzliche Regelungen zur Verwendung lebender Köderfische?

Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist in Deutschland gemäß § 17 Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten, da das Anködern lebender Wirbeltiere als erhebliche Tierquälerei angesehen wird. Einige Bundesländer haben diese Vorschrift durch eigene Fischereiverordnungen konkretisiert oder Ausnahmen präzisiert, jedoch ist der Einsatz lebender Köderfische für Angler faktisch nahezu überall untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen erhebliche Strafen – von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Es ist daher ausschließlich erlaubt, tote Köderfische oder künstliche Köder zu benutzen. Auch für den Transport und die Aufbewahrung von toten Köderfischen gibt es teils spezielle Regelungen, insbesondere zum Schutz vor Einschleppen invasiver Arten.

Muss ich besondere Vorschriften beim Angeln in Naturschutz- oder FFH-Gebieten beachten?

Das Angeln in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder Gebieten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) unterliegt häufig besonders strengen Auflagen oder ist gänzlich verboten. Die jeweiligen Verordnungen oder Schutzgebietsregelungen bestimmen, ob und in welchem Umfang das Angeln erlaubt ist, und können zusätzliche Einschränkungen hinsichtlich Angelgeräten, Angeldauer, Fangmenge, Schongebiete und -zeiten oder sogar ein generelles Angelverbot vorsehen. Verstöße gegen diese spezifischen Schutzvorschriften sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz oder den Naturschutzgesetzen der Länder in der Regel mit erheblichen Bußgeldern belegt. Zudem können strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn geschützte Arten gefangen oder geschädigt werden. Vor dem Befischen eines Gewässers sollten daher stets die jeweiligen Regelungen und örtlichen Bestimmungen eingeholt und beachtet werden.