Definition und rechtliche Einordnung des Angelns
Angeln, auch als Sportfischen oder Freizeitfischerei bezeichnet, ist die gezielte Entnahme von Fischen mit Fanggeräten wie Angeln, Ruten, Schnüren und Haken. Rechtlich gesehen handelt es sich beim Angeln um die Ausübung des Fischfangs unter Berücksichtigung umfangreicher naturschutz-, tierschutz- sowie wasserrechtlicher Vorschriften. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Angeln regeln unter anderem den Schutz der Fischbestände, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen und die Rechte an Gewässern.
Rechtliche Grundlagen des Angelns
Fischereirecht
Bundes- und Landesrecht
Die grundlegenden rechtlichen Regelungen zum Angeln ergeben sich aus dem Fischereirecht, das in Deutschland durch das Fischereigesetz des Bundes sowie durch die jeweiligen Fischereigesetze der Bundesländer geregelt ist. Die Bundesländer sind dabei ermächtigt, eigenständige detaillierte Bestimmungen über Fischerei und Angeln zu erlassen. Diese gelten in Ergänzung oder Konkretisierung des Bundesrechts.
Fischereischein
Das Angeln ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. In der Regel benötigen Personen, die angeln möchten, einen gültigen Fischereischein (auch Angelschein genannt). Dieser wird in der Regel nach erfolgreicher Ablegung einer Fischereiprüfung erworben, in der Kenntnisse zu Tier- und Naturschutz, Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Rechtsvorschriften nachgewiesen werden müssen. Der Fischereischein wird von der zuständigen Behörde des Wohnsitzbundeslandes ausgestellt.
Fischereierlaubnis
Neben dem Fischereischein ist für das Angeln in den meisten Gewässern zudem eine Fischereierlaubnis (auch Angelkarte) erforderlich. Sie wird jeweils vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten eines Gewässers (zum Beispiel einem Angelverein oder einer Verbandsgemeinde) erteilt und berechtigt zur Nutzung des jeweiligen Gewässers zum Fischfang.
Fischereirechtliche Schutzbestimmungen
Das Fischereirecht beinhaltet zahlreiche Regelungen zum Artenschutz und zur nachhaltigen Nutzung der Fischbestände, etwa durch Mindestmaße, Schonzeiten, Fangbegrenzungen sowie die Pflicht zur Einhaltung bestimmter Fangmethoden und Gerätevorschriften.
Tierschutzrecht
Grundsatz des Tierschutzes beim Angeln
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) stellt sicher, dass Tiere keiner unnötigen Belastung oder Verletzung ausgesetzt werden. Im Kontext des Angelns ist insbesondere das Verbot unnötiger Leiden, Schmerzen und Schäden von Bedeutung (§ 1 und § 17 TierSchG). Die gezielte Entnahme von Fischen muss nach tierschutzrechtlichen Maßstäben erfolgen. Praktiken wie „Catch and Release“ (das Zurücksetzen gefangener Fische) sind rechtlich umstritten und nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, nämlich dann, wenn ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt.
Betäubung und Töten von Fischen
Das Töten gefangener Fische ist nur zulässig, wenn dies tierschutzgerecht erfolgt, d. h. nach wirksamer Betäubung und unverzüglicher Tötung. Hierzu sind im Fischereirecht der Länder detaillierte Vorgaben enthalten.
Naturschutzrecht
Schutz der Artenvielfalt und der Gewässer
Angeln ist insbesondere im Zusammenhang mit den Zielen des Naturschutzes rechtlich beschränkt. Relevant sind dabei die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie der Landesnaturschutzgesetze. Unter anderem sind Eingriffe in geschützte Biotope oder Lebensräume, die Beunruhigung streng geschützter Arten sowie das Angeln in Naturschutzgebieten, Nationalparks oder anderen Schutzgebieten häufig eingeschränkt oder untersagt.
Wasserrecht
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Wassergesetze der Länder regeln Nutzung und Schutz oberirdischer Gewässer. Die Erteilung von Erlaubnissen für das Angeln kann aus Gründen des Wasserrechts eingeschränkt sein, z. B. bei besonders geschützten Uferzonen oder im Interesse des Hochwasserschutzes.
Weitere rechtliche Aspekte des Angelns
Jagdrechtliche Bezüge
Obwohl das Angeln grundsätzlich nicht dem Jagdrecht unterliegt, kann es Berührungspunkte geben, etwa beim Fang von Flusskrebsen oder anderen Gewässerbewohnern, sofern eine jagdrechtliche Relevanz vorliegt.
Eigentums- und Nutzungsrechte an Gewässern
Gewässereigentum und Fischereirechte
Das Angeln ist nur auf Gewässern gestattet, für die entsprechende Fischereirechte erworben oder gepachtet worden sind. Die Zuteilung der Fischereirechte erfolgt durch den Eigentümer des Gewässers, häufig kommunale Körperschaften, Angelvereine oder private Eigentümer.
Uferbetretungsrecht
Das Betreten von Ufergrundstücken zum Zwecke der Ausübung der Fischerei ist ebenfalls rechtlich geregelt. Es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landesgesetzes, die das Uferbetretungsrecht einräumen oder einschränken können, insbesondere zum Schutz der Eigentümerinteressen und des Naturschutzes.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Angeln ohne Erlaubnis
Das Angeln ohne Fischereischein oder ohne die erforderliche Gebietserlaubnis stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit oder in schwerwiegenden Fällen eine Straftat dar (§ 293 StGB – Fischwilderei). Die Sanktionen reichen von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen.
Verstöße gegen Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzungen
Verstöße gegen tierschutz- oder fischereirechtliche Bestimmungen, wie das Befischen während der Schonzeit oder das Entnehmen von untermaßigen Fischen, können ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Angeln im Ausland
Beim Angeln im Ausland sind die jeweiligen nationalen und regionalen Vorschriften zu beachten. Häufig bestehen eigene Erlaubnispflichten und besondere Regelungen hinsichtlich Artenschutz, Fangmethoden und Fischverwertung.
Zusammenfassung
Angeln ist eine umfassend rechtlich geregelte Tätigkeit, die verschiedene Rechtsgebiete wie Fischerei-, Tierschutz-, Natur- und Wasserrecht berührt. Für die rechtmäßige Ausübung des Angelns sind insbesondere das Vorliegen eines gültigen Fischereischeins, einer Gebietserlaubnis sowie die Beachtung tierschutz-, fischerei- und naturschutzrechtlicher Vorschriften unabdingbar. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden nach Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht geahndet. Zudem sind Eigentums- und Nutzungsrechte an Gewässern sowie spezifische Regelungen in Schutzgebieten zu beachten. Die Regularien dienen dem Schutz der Fischbestände, der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen sowie dem Erhalt von Ökosystemen.
Hinweis: Die gesetzlichen Regelungen können je nach Bundesland und Region spezifische Unterschiede aufweisen, weshalb eine Konsultation der jeweils geltenden Landesgesetze und ggf. der lokalen Gewässerordnungen erforderlich ist.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich in Deutschland einen Angelschein, um angeln zu dürfen?
In Deutschland ist das Angeln grundsätzlich erlaubnispflichtig und erfordert in der Regel einen sogenannten Fischereischein, um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Fischereirecht der jeweiligen Bundesländer geregelt und können daher regional variieren. Wer ohne einen gültigen Fischereischein angelt, macht sich ordnungswidrig oder sogar strafbar, da das Fischereigesetz Verstöße mit Bußgeldern oder im Wiederholungsfall auch mit Freiheitsstrafen ahndet. Neben dem eigentlichen Fischereischein, der nach bestandener Fischerprüfung ausgestellt wird, ist meist zusätzlich eine Erlaubnis des jeweiligen Gewässerinhabers (Fischerei-Erlaubnisschein) notwendig, die separat zu erwerben ist. Es gibt Ausnahmen für Minderjährige, Touristen oder spezielle Gewässer, bei denen Sonderregelungen gelten können, diese sind jedoch meist beschränkt und sollten vor dem Angeln genau geprüft werden.
Welche gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße gelten beim Angeln?
Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße für Fische sind fest im Fischereirecht verankert und dienen dem Schutz der Fischbestände, insbesondere während der Laichzeiten. Sie variieren je nach Bundesland sowie Fischart und können zusätzlich vom Gewässerbewirtschafter durch strengere Regelungen ergänzt werden. Während der Schonzeiten darf eine bestimmte Fischart in einem klar festgelegten Zeitraum nicht gefangen oder zumindest nicht entnommen werden. Wer dennoch Fische während der Schonzeit fischt oder untermaßige Tiere entnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat. Die Fischereiaufsicht ist befugt, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen Ausrüstung einzuziehen, Bußgelder zu verhängen und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten. Es ist also unerlässlich, sich vor dem Angeln über die aktuell geltenden Schonzeiten und Mindestmaße für das jeweilige Bundesland und Gewässer zu informieren.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für das Nachtangeln?
Das Nachtangeln unterliegt in Deutschland keiner bundeseinheitlichen Regelung, sondern wird auf Länderebene oder durch spezifische Gewässerordnungen geregelt. In einigen Bundesländern oder an bestimmten Gewässern ist das Nachtangeln ausdrücklich erlaubt und bedarf lediglich der üblichen Genehmigungen, in anderen wiederum ist es zeitlich und/oder örtlich eingeschränkt oder vollständig verboten. Teilweise sind auch nur bestimmte Angelformen (zum Beispiel das Angeln auf Wels oder Aal) nachts erlaubt. Verstöße gegen Nachtangelverbote gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden. Daher ist es wichtig, vor Beginn des Angelns die jeweilige Gewässerordnung und die Vorgaben des Landesfischereirechts sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls eine ausdrückliche Genehmigung für das Nachtangeln einzuholen.
Dürfen gefangene Fische lebend transportiert werden?
Der Umgang mit lebenden Fischen unterliegt in Deutschland dem Tierschutzgesetz, insbesondere den Regelungen zur sogenannten „Sachkunde beim Umgang mit Tieren“. Das lebende Transportieren von gefangenen Fischen ist in den meisten Bundesländern verboten oder nur unter sehr strengen Auflagen erlaubt. Fische, die zum Verzehr oder zur Weiterverarbeitung entnommen werden, müssen unmittelbar nach dem Fang durch einen gezielten, tierschutzgerechten Schlag betäubt und anschließend schnellstmöglich getötet werden (fachsprachlich „abgeschlagen und ausgenommen“). Ein lebender Transport ist häufig nur mit Sondergenehmigung beispielsweise für Besatzmaßnahmen durch Fischereibetriebe oder Vereine gestattet. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen, da das unnötige Leiden der Tiere einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt.
Gibt es rechtliche Einschränkungen bei der Verwendung von Angelködern?
Die Auswahl und Verwendung von Angelködern wird durch verschiedene rechtliche Vorschriften beeinflusst. Für bestimmte Fischarten dürfen beispielsweise während der Schonzeit keine lebenden Köderfische eingesetzt werden. In vielen Bundesländern ist zudem der Gebrauch lebender Wirbeltiere als Köder nach § 17 Tierschutzgesetz strikt untersagt, da dies als Tierquälerei klassifiziert wird. Des Weiteren regeln viele Gewässerordnungen die zulässigen Köderarten (zum Beispiel Verbot von bestimmten Kunstködern, Proteinködern oder Futtermengen). Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern oder sogar Gewässerverboten rechnen. Der Angler ist daher verpflichtet, sich vor jedem Angelausflug über die jeweiligen Köderregelungen auf Landes- und Gewässerebene zu informieren.
Müssen Angelstellen nach dem Angeln aufgeräumt werden?
Nach dem geltenden Fischerei- und Naturschutzrecht sind Angler verpflichtet, ihre Angelplätze sauber zu halten und keinerlei Abfälle zurückzulassen. Das Zurücklassen von Müll oder Angelzubehör stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern kann auch Straftaten wie Gewässerverunreinigung oder Gefährdung geschützter Tiere gemäß Bundesnaturschutzgesetz nach sich ziehen. Viele Gewässerordnungen enthalten explizite Sauberkeitspflichten, deren Missachtung mit Bußgeldern oder Entzug des Erlaubnisscheins geahndet werden kann. Insbesondere Schnurreste, Haken und anderer Unrat gefährden die heimische Tierwelt und sind ausnahmslos mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Was gilt aus rechtlicher Sicht beim Catch & Release (Zurücksetzen von Fischen)?
Das gezielte „Catch & Release“ (Fangen und gezieltes Zurücksetzen von Fischen) ist in Deutschland rechtlich umstritten und wird überwiegend kritisch betrachtet. Nach dem Tierschutzgesetz ist das Töten von Wirbeltieren nur aus einem vernünftigen Grund erlaubt – das bloße Vergnügen, Sport oder Zeitvertreib genügt nicht als Rechtfertigung. Fische dürfen daher nur dann zurückgesetzt werden, wenn gesetzliche Vorgaben (etwa Schonzeiten, Mindestmaße oder Artenschutz) dies verlangen oder ein Entnahmeverbot besteht. Das gezielte Angeln zum Zweck des Zurücksetzens, ohne einen vernünftigen Grund, stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar und wird von den zuständigen Behörden geahndet. Ausnahmen gelten lediglich, wenn das Zurücksetzen dem Bestandsschutz oder wissenschaftlichen Zwecken dient und dies entsprechend genehmigt wurde.