Begriff und rechtliche Grundlagen des Amtlichen Fachassistenten
Der Amtliche Fachassistent ist eine im deutschen Lebensmittelüberwachungs- sowie Veterinärwesen etablierte Berufsbezeichnung. Sie bezeichnet staatlich geprüfte Personen, die im öffentlichen Dienst insbesondere bei staatlichen und kommunalen Behörden der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung tätig sind. Amtliche Fachassistenten übernehmen insbesondere unterstützende Tätigkeiten bei der Wahrnehmung amtlicher Kontrollen im Sinne des europäischen und deutschen Lebensmittelrechts.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für den Amtlichen Fachassistenten finden sich im nationalen und europäischen Recht. Auf europäischer Ebene werden die Aufgaben, Anforderungen und Qualifikationen im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen durch die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten geregelt. Im deutschen Recht sind einschlägige Landesverordnungen, die Lebensmittelüberwachungsdurchführungsverordnungen der Länder sowie entsprechende Verwaltungsvorschriften maßgebend. Die Durchführung und Überwachung fallen zudem regelmäßig in die Regelungen der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter.
Aufgabenbereiche des Amtlichen Fachassistenten
Tätigkeitsprofil
Amtliche Fachassistenten unterstützen die hoheitlichen Aufgaben der amtlichen Kontrolleure und übernehmen hierbei insbesondere:
- Unterstützung bei Überwachung und Kontrolle lebensmittelverarbeitender Betriebe
- Entnahme und Versand von amtlichen Proben (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel)
- Dokumentation und Protokollierung von Kontrollergebnissen
- Mitwirkung bei Maßnahmen im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz
- Anfertigung von Stellungnahmen und Berichten im Rahmen behördlicher Tätigkeiten
Die Durchführung der Tätigkeiten erfolgt im Rahmen der hierfür vorgesehenen gesetzlichen Befugnisse und stets unter der Fachaufsicht sowie nach Anweisung der zuständigen Amtspersonen oder Behördenleitungen.
Stellung im Verwaltungsvollzug
Amtliche Fachassistenten sind mittlere Angestellte im öffentlichen Dienst und agieren im Zusammenwirken mit Amtstierärzten, Lebensmittelkontrolleuren und weiteren Bediensteten der Lebensmittelüberwachung. Sie sind überwiegend eigenverantwortlich tätig, jedoch nicht weisungsfrei; rechtliche Entscheidungen und Anordnungen bleiben den zuständigen Kontrollorganen vorbehalten.
Qualifikation und Ausbildung
Zugangsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur Ausbildung zum Amtlichen Fachassistenten sind in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung sowie eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Die genauen Anforderungen können nach den jeweiligen Landesregelungen variieren.
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung zum Amtlichen Fachassistenten ist durch die jeweiligen Landesverordnungen geregelt und dauert in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil. Die Inhalte erstrecken sich auf folgende Themenfelder:
- Lebensmittelrecht und angrenzende Rechtsbereiche
- Probenahme- und Untersuchungstechniken
- Tierschutzrechtliche Normen
- Verwaltungshandeln und Berichtswesen
Nach abgeschlossener Ausbildung erfolgt eine staatliche Abschlussprüfung, deren Bestehen zur Führung der Berufsbezeichnung „Amtlicher Fachassistent“ berechtigt.
Amtliche Fachassistenten im Lebens- und Futtermittelrecht
Aufgaben im Rahmen der EU-Verordnung (EU) 2017/625
Nach der Verordnung (EU) 2017/625 übernehmen Amtliche Fachassistenten Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Kontrolle der Einhaltung relevanter Vorschriften im Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärbereich. Dazu zählen unter anderem die Durchführung von Probenahmen und Untersuchungen, die Überwachung von Betrieben auf Einhaltung hygienischer Anforderungen sowie die Unterstützung bei der Durchsetzung behördlicher Maßnahmen.
Mitwirkungspflichten und Befugnisse
Amtliche Fachassistenten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegen hinsichtlich der Amtshandlungen und der Kenntnisnahme von Daten dem Datenschutz. Ihre Tätigkeiten sind durch Dienstanweisungen geregelt und auf die gesetzlichen Vorgaben beschränkt. Selbstständige Verwaltungsakte sind ihnen nicht gestattet; sie wirken jedoch maßgeblich bei deren Vorbereitung und Durchführung mit.
Besondere Rechtsstellungen und Pflichten
Beamten- und arbeitsrechtliche Stellung
Amtliche Fachassistenten können sowohl im Status eines Beamten als auch im Angestelltenverhältnis tätig sein. Die jeweils einschlägigen beamten- und tarifrechtlichen Vorschriften finden Anwendung. Sie unterliegen, wie andere Angehörige des Öffentlichen Dienstes, besonderen Pflichten hinsichtlich Neutralität, Loyalität und Verschwiegenheit.
Haftung und Verantwortlichkeit
Werden Handlungen im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben vorgenommen, gilt die Amtshaftung. Amtliche Fachassistenten haften grundsätzlich nicht persönlich für Schäden, die in Ausführung ordnungsgemäßer Dienstausübung entstehen, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
Bedeutung und rechtspolitische Einordnung
Der Amtliche Fachassistent bildet eine zentrale Schnittstelle innerhalb des deutschen Kontrollsystems im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Position stellt eine bedeutende Entlastung für die Aufgabenträger auf höherer Funktionsebene dar und sorgt für eine effiziente Durchführung der Kontroll- und Überwachungsaufgaben auf Landes- und Kommunalebene.
Literatur und weiterführende Normen
- Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Lebensmittelüberwachungsdurchführungsverordnungen der Länder
- Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Länder im Bereich Lebensmittelaufsicht und Veterinärwesen
- Hauptsatzungen und Verordnungen der Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst
Hinweis: Die jeweils geltenden landesspezifischen Vorschriften und aktuellen Fassungen der europäischen sowie nationalen Rechtsgrundlagen sind zu beachten. Die konkrete rechtliche Lage kann sich durch Ländererlasse und gerichtliche Entscheidungen weiterentwickeln.
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufgaben und Befugnisse hat ein Amtlicher Fachassistent im rechtlichen Sinne?
Der Amtliche Fachassistent nimmt im deutschen Rechtssystem – insbesondere im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung und verwandter Gebiete – eine wichtige Rolle ein. Die Aufgaben und Befugnisse ergeben sich maßgeblich aus der Lebensmittelsicherheits- und Futtermittelgesetzgebung, insbesondere dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie einschlägigen Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Amtliche Fachassistenten sind dazu befugt, im Auftrag der zuständigen Behörden Proben zu erheben, Kontrollmaßnahmen vor Ort durchzuführen und bestimmte Verwaltungsakte in festgelegtem Umfang eigenverantwortlich zu veranlassen. Ihre Tätigkeit unterliegt der Fachaufsicht und Weisungsbefugnis von Amtsveterinären oder anderen fachlich verantwortlichen Personen. Rechtlich besonders relevant ist, dass Amtliche Fachassistenten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten als Beliehene oder beauftragte Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten und damit unter den Schutz der Amtshaftung gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG fallen.
Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Qualifikation und Bestellung von Amtlichen Fachassistenten?
Die Qualifikation sowie die Bestellung und die Einsetzung von Amtlichen Fachassistenten sind detailliert in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt, wobei die lebensmittel- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften besonders hervorzuheben sind. Zentrale Rechtsgrundlage ist neben dem LFGB die „Verordnung über die Anforderungen an die Eignung, Qualifikation sowie die Fort- und Weiterbildung der amtlichen Fachassistenten“ (sog. Fachassistenten-Qualifikationsverordnung). Diese legt fest, dass ein erfolgreicher Abschluss einer entsprechenden Ausbildung und eine staatliche Prüfung Voraussetzung für die Bestellung sind. Die Bestellung erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde (z.B. das Amt für Verbraucherschutz oder das Veterinäramt), ggf. auch befristet oder unter Auflagen. Die Entscheidung über die Eignung und Bestellung unterliegt den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen und ist damit auch gerichtlich überprüfbar.
Welche rechtlichen Grenzen bestehen für Amtliche Fachassistenten im Rahmen ihrer Tätigkeit?
Die rechtlichen Grenzen der Tätigkeit von Amtlichen Fachassistenten sind streng gesetzlich determiniert. Ihre Befugnisse werden sowohl materiell-rechtlich als auch verfahrensrechtlich durch die einschlägigen Spezialgesetze und Verordnungen (wie dem LFGB, der Tierschutz-Schlachtverordnung oder der Lebensmittelkontrollverordnung) festgelegt. Sie dürfen nur im Rahmen ihrer Bestellung tätig werden, spezifisch im Auftrag und unter fachlicher Weisung der zuständigen Behörde oder des Amtstierarztes. Außerdem dürfen sie keine Entscheidungen treffen, die ausschließlich einer Person mit abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin vorbehalten sind (wie etwa diagnostische Bewertungen oder die Anordnung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen). Rechtliche Schranken ergeben sich insbesondere aus dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts, der Verhältnismäßigkeit sowie datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO.
Welche haftungsrechtlichen Aspekte sind bei der Tätigkeit von Amtlichen Fachassistenten zu beachten?
Die Haftung Amtlicher Fachassistenten richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Dienst- und Verwaltungsrechts. Im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit handeln sie nicht als Privatperson, sondern im Auftrag des Staates bzw. der Behörde. Daher gilt im Falle eines etwaigen Schadens, der durch ihr dienstliches Handeln verursacht wird, das Prinzip der Amtshaftung gemäß § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG: Die Haftung trifft primär den Dienstherrn (die Behörde), nicht den Amtlichen Fachassistenten persönlich, es sei denn, dieser handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. In solch einem Fall kann ein Regress der Behörde gegenüber dem Amtlichen Fachassistenten möglich sein. Ferner greift das Disziplinarrecht, falls dienstliche Pflichtverstöße vorliegen.
Welche Mitwirkungs- und Teilnahmerechte haben Amtliche Fachassistenten in Verwaltungsverfahren?
Im Rahmen von Verwaltungsverfahren, insbesondere bei Betriebsüberprüfungen oder Probenahmen, nehmen Amtliche Fachassistenten die Rolle von Organen der staatlichen Lebensmittel- oder Fleischuntersuchung wahr. Ihre Mitwirkungsrechte sind gesetzlich geregelt und können etwa die Teilnahme an vollziehenden Maßnahmen, die Erhebung von Beweismitteln (z.B. Probeentnahmen), das Verfassen von Berichten, sowie die Teilnahme an Anhörungen und Nachbesprechungen umfassen. Sie haben keine Entscheidungsbefugnis über behördliche Maßnahmen, die weitergehende Eingriffe in Grundrechte nach sich ziehen (z.B. Betriebsschließungen oder Anordnungen der Tierseuchenbekämpfung), sondern werden ausschließlich unterstützend tätig. Ihre Teilnahme dokumentieren sie detailliert im Rahmen der behördlichen Verfahrensakten, die ggf. auch gerichtlichen Überprüfungen standhalten müssen.
In welchen Fällen endet die Bestellung eines Amtlichen Fachassistenten rechtlich?
Die Bestellung eines Amtlichen Fachassistenten endet regelmäßig mit Zeitablauf bei befristeter Bestellung, durch Widerruf der Bestellung, dienstrechtliche Maßnahmen (z.B. Entlassung, Versetzung oder Suspendierung), durch Eintritt in den Ruhestand oder bei Wegfall der fachlichen oder persönlichen Eignung. Rechtlich ist insbesondere der Widerruf einer Bestellung nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung nicht mehr gegeben sind oder der Fachassistent gegen einschlägige dienstliche oder gesetzliche Pflichten verstoßen hat. Ein rechtliches Gehör und eine Begründungspflicht der Behörde gelten auch hier nach den allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsätzen.