Legal Lexikon

Alkopops


Begriff und rechtliche Einordnung von Alkopops

Alkopops sind alkoholhaltige Mischgetränke, die insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen als konsumfreundliche Alternative zu traditionellen Spirituosen gelten. Die Bezeichnung „Alkopop“ leitet sich von den beiden Begriffen „Alkohol“ und „Pop“ (im Sinne von Popkultur) ab und bezeichnet trinkfertige, meist süßlich schmeckende Getränke, die entweder aus fertigen Mixen von Spirituosen (wie Wodka, Rum oder Gin) mit Softdrinks oder Fruchtsäften bestehen oder diese Mischungen im industriellen Maßstab bereitstellen. Rechtlich werden Alkopops in Deutschland und in der europäischen Union einem eigenen Regulierungsrahmen unterworfen.

Gesetzliche Definition von Alkopops

Die rechtliche Definition von Alkopops findet sich vorrangig im Rahmen des Alkopopsteuergesetzes (AlkStG) in Deutschland. Gemäß § 1 Abs. 2 AlkopopStG sind Alkopops Mischgetränke, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beinhalten mindestens 1,2 Volumenprozent und höchstens 10 Volumenprozent Alkohol.
  • Es handelt sich um Fertiggetränke, die durch das Mischen von alkoholischen Getränken (insbesondere Spirituosen) mit alkoholfreien Getränken (wie Limonade oder Fruchtsäften) hergestellt werden.
  • Die Getränke sind zur Abgabe in verschlossenen Verpackungen bestimmt (meist Dosen oder Flaschen) und als trinkfertige Produkte in den Verkehr gebracht.

Eine präzise rechtliche Kodifizierung der abweichenden Kategorien findet sich zudem in der EU-Verordnung Nr. 110/2008, die die einheitliche Einordnung von Spirituosengetränken regelt.

Besteuerung von Alkopops

Alkopopsteuer nach deutschem Recht

Mit Inkrafttreten des so genannten Alkopopsteuergesetzes zum 1. Juli 2004 wurde in Deutschland eine besondere Verbrauchsteuer für Alkopops eingeführt. Die Steuer soll insbesondere den Konsum unter Jugendlichen eindämmen und beträgt nach § 2 AlkopopStG je nach Alkoholgehalt und Menge des Getränks zwischen 5,55 Euro und 8,37 Euro pro Liter reinen Alkohols. Die Steuer ist deutlich höher als die reguläre Bier- oder Schaumweinsteuer, um einen Abschreckungseffekt zu erzielen.

Steuerliche Behandlung und Erhebung

Die Steuerpflicht entsteht gemäß § 4 AlkopopStG mit dem Herstellen, Einführen oder Verbringen und der Entnahme der Alkopops aus einem Steuerlager zum Konsum. Die Verantwortung zur Steuerentrichtung trifft den Hersteller oder Importeur der Getränke. Verstöße gegen die steuerlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung geahndet werden. Die Alkopopsteuer ist eine sogenannte Selbstveranlagungssteuer, d. h. der Steuerpflichtige muss selbst die zu versteuernde Menge angeben.

EU-rechtliche Einordnung und Harmonisierungsbemühungen

Neben den nationalen Bestimmungen existieren auch europarechtliche Vorgaben im Rahmen der Harmonisierung der Verbrauchsteuern. Gleichwohl bleibt die konkrete Höhe der Steuer den Mitgliedstaaten überlassen. Die Richtlinie 92/83/EWG regelt die Anwendung gemeinsamer Steuerkategorien, innerhalb derer Alkopops überwiegend als „andere alkoholische Getränke“ behandelt werden.

Jugendschutz und Vertriebsbeschränkungen für Alkopops

Abgabe- und Konsumverbote nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Alkopops unterliegen in Deutschland strengen Jugendschutzvorschriften, um den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 JuSchG ist die Abgabe von Alkopops an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Ebenso ist der Konsum dieser Produkte durch Minderjährige untersagt. Die Regelungen erfassen auch den Versandhandel, sodass der Versand von Alkopops kontrolliert werden muss.

Werbebeschränkungen und Kennzeichnungspflichten

Das Alkopopsteuergesetz sieht zusätzliche Regelungen vor, um den Vertrieb von Alkopops an Minderjährige zu verhindern. Nach § 4 AlkopopStG muss jede Verpackung mit dem gut sichtbaren Hinweis versehen sein: „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“. Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden.

Darüber hinaus bestehen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Rundfunkstaatsvertrag Werbebeschränkungen. Werbung für Alkopops darf sich weder an Minderjährige richten noch den Alkoholkonsum verherrlichen oder verharmlosen.

Marktüberwachung und Kontrollen

Die Marktüberwachung erfolgt durch die zuständigen Behörden, namentlich die Zollverwaltung (im Hinblick auf die Alkopopsteuer) sowie die Ordnungs- und Jugendämter, die die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kontrollieren. Verstöße werden sanktioniert, wobei Sanktionen von Bußgeldern bis zur Gewerbeuntersagung reichen können.

Internationale Vergleiche und Rechtsentwicklung

Im internationalen Vergleich bestehen erhebliche Unterschiede in der Regulierung und Besteuerung von Alkopops. Während Deutschland einen der höchsten Steuersätze in Europa erhebt, verfolgen andere Länder – etwa Großbritannien oder Australien – ebenfalls restriktive Ansätze durch Steuererhöhungen oder Sonderabgaben. Studien belegen, dass nach Einführung der Alkopopsteuer in Deutschland der Absatz dieser Produkte deutlich zurückgegangen ist.

Die rechtlichen Vorgaben werden regelmäßig im Hinblick auf den Jugendschutz und gesundheitspolitische Erwägungen angepasst. Insbesondere werden die Umgehungsmöglichkeiten durch neue Produktkategorien wie Ready-to-Drink-Spirituosen oder aromatisierte Biermischgetränke von den politischen Entscheidungsträgern überwacht.

Zusammenfassung

Alkopops stehen in Deutschland und der Europäischen Union unter umfassender staatlicher Regulierung. Wesentliche rechtliche Aspekte sind die besondere Verbrauchsteuer, strenge Jugendschutzbestimmungen, weitreichende Werbeverbote sowie spezifische Kennzeichnungspflichten. Ziel dieser Regulierung ist es, den Missbrauch von Alkohol insbesondere unter jungen Menschen einzudämmen und ein hohes Schutzniveau im Bereich des Jugendschutzes zu gewährleisten. Aufgrund neuer Marktentwicklungen und gesellschaftlicher Diskussionen bleibt das Thema Alkopops weiterhin von rechtspolitischer Relevanz.

Häufig gestellte Fragen

Welche Altersbeschränkungen gelten für den Verkauf von Alkopops in Deutschland?

Alkopops unterliegen in Deutschland strengen Jugendschutzbestimmungen. Nach § 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist der Verkauf von Alkopops – das sind alkoholhaltige Mischgetränke, die überwiegend aus nichtalkoholischen Getränken und Spirituosen bestehen – an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Dies gilt sowohl für den Verkauf in Supermärkten, Kiosken und sonstigen Verkaufsstellen als auch für die Abgabe in der Gastronomie. Auch die unentgeltliche Abgabe, etwa bei Werbeaktionen, ist an unter 18-Jährige nicht erlaubt. Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, im Zweifel das Alter der Käufer durch einen amtlichen Ausweis zu kontrollieren. Verstöße gegen diese Altersgrenze stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Gibt es eine besondere Steuer auf Alkopops in Deutschland?

Ja, für Alkopops gilt seit 2004 zusätzlich zur regulären Branntweinsteuer eine spezielle Alkopopsteuer gemäß dem Alkopopsteuergesetz (AlkStG). Diese Steuer wurde als Reaktion auf die wachsende Popularität dieser Getränke eingeführt, insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz. Sie beträgt derzeit 55 Euro je Liter reinen Alkohols in Alkopops. Ziel der Steuer ist es, die Attraktivität dieser Produkte für Jugendliche durch höhere Preise zu mindern. Die Alkopopsteuer wird auf die Hersteller und Importeure erhoben; sie wirkt sich jedoch direkt auf den Verkaufspreis aus, sodass die Kosten an die Endverbraucher weitergegeben werden.

Welche Vorgaben zur Kennzeichnung von Alkopops bestehen?

Nach der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und ergänzenden nationalen Gesetzen müssen Alkopops detaillierte Kennzeichnungsvorschriften erfüllen. So ist auf der Verpackung klar und deutlich anzugeben, dass das Getränk Alkohol enthält. Zusätzlich fordert das Alkopopsteuergesetz eine gut sichtbare und dauerhaft angebrachte Warnhinweis-Kennzeichnung, die sich speziell an Jugendliche wendet. Beispielsweise muss folgende Warnung aufgebracht sein: „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“. Weitere Pflichtangaben betreffen Alkoholgehalt, Zutaten sowie Name und Anschrift des Herstellers.

Wie wird der Handel mit Alkopops kontrolliert und sanktioniert?

Die Kontrolle des Handels mit Alkopops erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden, insbesondere durch Ordnungsämter, Polizei und Lebensmittelüberwachungsämter. Diese führen regelmäßig stichprobenartige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Jugendschutz- sowie steuerlichen und kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen. Wer gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt – etwa an Minderjährige verkauft oder nicht korrekt kennzeichnet -, riskiert Bußgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich. In schweren oder wiederholten Fällen kann auch eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen werden. Die Behörden arbeiten dabei eng zusammen und führen auch sogenannte Testkäufe durch.

Gibt es Ausnahmen von der Alkopopsteuer?

Das Alkopopsteuergesetz sieht einige, allerdings eng gefasste Ausnahmen vor. Reine Biermischgetränke, die ausschließlich aus Bier und alkoholfreien Zusätzen bestehen und keinen zugesetzten Branntwein oder andere Spirituosen enthalten, unterliegen nicht der Alkopopsteuer. Zudem gilt die Steuer nicht für klassische Spirituosen oder Liköre, die nicht als Alkopops einzustufen sind. Ferner sind privat hergestellte und nicht veräußerte Mischgetränke ausgenommen. Sobald aber ein Getränk als Alkopop gemäß Definition gilt und zum Verkauf angeboten wird, greift die Steuerpflicht zwingend.

Welche Verantwortlichkeiten treffen Gastronomiebetreibende im Umgang mit Alkopops?

Gastronomiebetriebe müssen sicherstellen, dass Alkopops nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Sie sind verpflichtet, das Alter ihrer Gäste bei Nachfrage oder Zweifel zu kontrollieren, um Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zu vermeiden. Darüber hinaus müssen sie gewährleisten, dass auf der Getränkekarte und an Verkaufsstellen die korrekte Kennzeichnung und die vorgeschriebenen Warnhinweise gut sichtbar sind. Im Rahmen des Gaststättenrechts kann ein Verstoß nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu weiteren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen bis hin zum Entzug der Schanklizenz führen.

Welche Haftungsrisiken bestehen bei Verstößen gegen die Alkopop-Regelungen?

Bei einem Verstoß gegen Alkopop-spezifische Vorschriften haften sowohl die verantwortlichen natürlichen Personen (z.B. Geschäftsinhaber, Verkaufspersonal) als auch die juristischen Personen (z.B. das Unternehmen selbst). Neben ordnungsrechtlichen Sanktionen drohen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und in schweren Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen, etwa bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen. Das Haftungsrisiko umfasst sowohl finanzielle Schäden – etwa hohe Bußgelder – als auch Reputationsverluste, die sich negativ auf den Geschäftsbetrieb auswirken können. Daher wird empfohlen, Verkaufspersonal regelmäßig zu schulen und interne Kontrollmechanismen einzurichten.