Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»Rechtsbegriffe (allgemein)»Alkoholhaltige Getränke

Alkoholhaltige Getränke


Begriff und rechtliche Definition von alkoholhaltigen Getränken

Alkoholhaltige Getränke sind Flüssigkeiten, die Ethanol (Trinkalkohol) enthalten und zum für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Sie unterfallen in nahezu allen Rechtsordnungen besonderen gesetzlichen Anforderungen, da der Alkoholgenuss sowohl gesundheitliche als auch gesellschaftliche Auswirkungen hat. Die rechtliche Betrachtung alkoholhaltiger Getränke umfasst insbesondere Aspekte des Lebensmittel-, Steuer-, Jugendschutz-, Verkehrs- und Werberechts sowie des internationalen Handels.

Lebensmittelrechtliche Einordnung

Im europäischen wie deutschen Lebensmittelrecht werden alkoholhaltige Getränke vorrangig unter dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) behandelt. Sie sind definiert als Lebensmittel, die beim offenen Genuss Alkohol in voneinander abgrenzbaren Konzentrationsbereichen enthalten.

Definitionen nach deutschem und EU-Recht

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 LFGB sind alkoholhaltige Getränke als solche Lebensmittel zu verstehen, die eine Mindestkonzentration von Alkohol aufweisen. Die EU-Öko-Basisverordnung und sonstige EU-Richtlinien differenzieren dabei verschiedene Kategorien, etwa:

  • Bier
  • Wein
  • Spirituosen
  • Zwischenerzeugnisse (z. B. Liköre oder aromatisierte Weine)

Alkoholfreie Getränke, die lediglich Restalkohol aufweisen (etwa sogenannten alkoholfreien Bieren mit <0,5 Vol.-%), sind hiervon abzugrenzen.

Kennzeichnungs- und Informationspflichten

Die Vermarktung alkoholhaltiger Getränke unterliegt besonderen Kennzeichnungsvorschriften. Nach Art. 9 Abs. 1 Buchstabe f der LMIV sind Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent mit einer „tatsächlichen Alkoholgehaltangabe“ zu versehen. Für bestimmte Getränkearten gelten ergänzende spezifische Regelungen, etwa die Verordnung (EU) 2019/787 für Spirituosen.

Steuerrechtliche Behandlung alkoholhaltiger Getränke

Alkoholsteuer

Alkoholhaltige Getränke sind in Deutschland nach dem Alkoholsteuergesetz (AlkStG) steuerpflichtig, mit unterschiedlichen Steuersätzen je nach Kategorie und Alkoholgehalt. Die Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit der Herstellung und endet mit der Überführung in den freien Verkehr, wobei Ausnahmen und Steuerbegünstigungen (z. B. für gewerbliche Herstellung oder Ausfuhr) geregelt sind.

Weitere steuerliche Regelungen

Neben der Alkoholsteuer können weitere steuerrechtliche Vorschriften greifen, etwa für importierte alkoholhaltige Getränke nach dem Zolltarifrecht der Europäischen Union (TARIC), in Form von Einfuhrabgaben.

Jugendschutzrechtliche Vorschriften

Der Erwerb und Konsum alkoholhaltiger Getränke unterliegt in Deutschland strengen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Jugendschutzgesetz (JuSchG):

  • Abgabe- und Konsumverbote: Bier, Wein und Schaumweine dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden; Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke nicht an Personen unter 18 Jahren.
  • Überwachungspflichten: Gaststättenbetreiber, Einzelhändler und Veranstalter sind zur Alterskontrolle verpflichtet; Verstöße können bußgeldbewehrt sein.

Verkehrssicherungs- und Straßenverkehrsrecht

Alkoholhaltige Getränke sind aufgrund ihrer Wirkung auf das zentrale Nervensystem Gegenstand strenger straf- und ordnungsrechtlicher Bestimmungen im Straßenverkehr. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regulieren:

  • Grenzwertregelungen: Die Promillegrenze im Straßenverkehr liegt in Deutschland für Kraftfahrer bei 0,5 ‰ im Ordnungswidrigkeitenbereich, in bestimmten Fällen auch bereits bei 0,3 ‰ (relative Fahruntüchtigkeit, Gefährdung) oder 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit).
  • Sanktionen: Von Bußgeldern über Fahrverbote bis zu strafrechtlichen Konsequenzen bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Verkehr.

Werberechliche Regelungen

Die Werbung für alkoholhaltige Getränke unterliegt gesetzlichen Beschränkungen zum Schutz von Jugendlichen und Verbrauchern. In Deutschland finden sich diese etwa im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Rundfunkstaatsvertrag sowie im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Besonders relevant sind:

  • Werbeverbote: Für bestimmte Zielgruppen (zum Beispiel Kinder und Jugendliche) sowie restriktive Vorgaben für die Sendezeiten und Inhalte (z. B. keine Verharmlosung des Alkoholkonsums).
  • Verhaltensregeln der Selbstkontrolle: Der Deutsche Werberat und vergleichbare Organe stellen zusätzliche freiwillige Leitlinien zur Alkoholwerbung auf.

Internationale und europarechtliche Aspekte

Der Handel mit alkoholhaltigen Getränken ist Gegenstand umfangreicher internationaler und europarechtlicher Regelungen. Maßgeblich sind u. a. Vorschriften des Binnenmarkts (Art. 34 ff. AEUV, Warenverkehrsfreiheit), des Zolls und der Steuern sowie internationale Abkommen (z. B. der Codex Alimentarius).

Schutz von Herkunftsbezeichnungen

Spirituosen, Weine und bestimmte Biersorten genießen im internationalen wie europäischen Recht einen besonderen Schutz ihrer geografischen Herkunft (z. B. „Scotch Whisky“, „Champagner“). Die Missachtung dieser Vorgaben führt zu abmahnbaren Wettbewerbsverstößen und ggf. zu Import- oder Exportverboten.

Sanktionen bei Verstößen gegen rechtliche Vorgaben

Verstöße gegen die rechtlichen Bestimmungen zu alkoholhaltigen Getränken können vielfältige Sanktionen zur Folge haben, z. B.:

  • Bußgelder bei Verstößen gegen das Jugendschutz- oder Werberecht
  • Strafrechtliche Verfolgung bei Schmuggel, Steuerhinterziehung oder Verstoß gegen Verkehrsvorschriften
  • Einziehung und Vernichtung nicht gesetzeskonformer Produkte durch die Überwachungsbehörden

Zusammenfassung

Alkoholhaltige Getränke sind rechtlich vielschichtig geregelt. Ihre Herstellung, Vermarktung und Abgabe betreffen zahlreiche Rechtsgebiete, vom Lebensmittel- und Steuerrecht über das Jugendschutz- und Straßenverkehrsrecht bis hin zum internationalen Warenverkehr. Die Einhaltung der umfangreichen Gesetze und Verordnungen dient vor allem dem Gesundheitsschutz, der Prävention jugendlicher Alkoholexzesse sowie der Sicherung eines lauteren Handels.

Häufig gestellte Fragen

Wer darf alkoholhaltige Getränke in Deutschland verkaufen?

Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in Deutschland ist gesetzlich streng geregelt. Grundsätzlich ist der Verkauf alkoholischer Getränke, wie Bier, Wein oder Spirituosen, Personen unter 16 bzw. 18 Jahren gemäß dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) verboten. Einzelhändler, Gastronomen oder Veranstalter sind verpflichtet, das Alter der Kunden zu überprüfen und müssen sich im Zweifel einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen lassen. Darüber hinaus benötigen Betriebe und Personen, die Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent verkaufen möchten, eine entsprechende Gewerbeerlaubnis, die im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Für den Ausschank von Spirituosen ist oftmals eine zusätzliche Schankerlaubnis (Gaststättenkonzession) nach dem Gaststättengesetz (GastG) erforderlich. Der Verkauf darf nicht an offensichtlich Betrunkene erfolgen und muss den Vorgaben der jeweiligen Landesgesetze zum Ladenschluss sowie etwaigen kommunalen Bestimmungen über den Verkauf und Konsum von Alkohol entsprechen. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit empfindlichen Bußgeldern oder sogar mit dem Entzug der Gewerbeerlaubnis geahndet werden.

Welche Werbebeschränkungen gelten für alkoholhaltige Getränke?

In Deutschland ist die Werbung für alkoholhaltige Getränke durch verschiedene Gesetze und Verordnungen eingeschränkt. Besonders einschlägig sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Gesetz über den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit (JuSchG) sowie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). So ist es beispielsweise verboten, alkoholische Getränke in einer Weise zu bewerben, dass diese besonders für Kinder und Jugendliche attraktiv erscheinen. Werbung in Medien, die sich überwiegend an Jugendliche richten, ist untersagt. Außerdem darf die Werbung nicht suggerieren, dass Alkoholkonsum soziale, sexuelle oder gesundheitliche Vorteile bringt oder zur Lösung persönlicher Probleme beiträgt. Sponsoring von Sportveranstaltungen durch alkoholproduzierende Unternehmen ist in bestimmten Fällen ebenfalls eingeschränkt. Im Fernsehen ist Werbung für Spirituosen und Mischgetränke mit hohem Alkoholgehalt nach 18 Uhr erlaubt, vorher jedoch verboten. Verstöße führen zu Abmahnungen, Bußgeldern oder unter Umständen zum vollständigen Werbeverbot für das Produkt.

Ab welchem Alter darf man alkoholhaltige Getränke in der Öffentlichkeit konsumieren?

Laut dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt in der Öffentlichkeit konsumieren. Hochprozentige Getränke, wie Schnaps oder Alkopops (alkoholische Mischgetränke), dürfen hingegen erst ab 18 Jahren konsumiert werden. In gastronomischen Einrichtungen und bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Verkaufspersonal verpflichtet, den Geltungsbereich der Altersfreigaben sicherzustellen und gegebenenfalls Ausweiskontrollen durchzuführen. Auch der Genuss in Begleitung von Erziehungsberechtigten ist bei hochprozentigem Alkohol nicht zulässig. Regionale oder lokale Alkoholverbote, etwa bei Großveranstaltungen, im öffentlichen Nahverkehr oder in bestimmten Stadtteilen, können diese Regelungen zusätzlich verschärfen.

Welche Vorschriften gelten für das Etikettieren alkoholhaltiger Getränke?

Für das Etikettieren von alkoholhaltigen Getränken gelten umfangreiche Bestimmungen, die sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene geregelt sind. Nach der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, EU Nr. 1169/2011) sind unter anderem die Verkehrsbezeichnung, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Füllmenge, der Alkoholgehalt in Volumenprozent und Name sowie Anschrift des Herstellers anzugeben. Speziell für Wein, Bier und Spirituosen gibt es zusätzliche Vorgaben bezüglich Ursprungsbezeichnung, Zutatenliste, Allergenen und sogar der Angabe von Traubensorten oder Jahrgängen. Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent müssen keine Nährwertkennzeichnung oder Zutatenliste aufweisen, mit Ausnahme von Allergenen. Falsche oder irreführende Angaben auf dem Etikett sind strafbar und können zum Verkaufsverbot des Produkts führen.

Gibt es gesetzliche Vorschriften bezüglich der Verpackung und des Transports alkoholhaltiger Getränke?

Ja, für die Verpackung und den Transport alkoholhaltiger Getränke bestehen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen. Im Verpackungsgesetz (VerpackG) ist geregelt, dass Hersteller und Inverkehrbringer für die ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung der Verpackungen verantwortlich sind. Für den Transport gibt es spezielle Regelungen hinsichtlich Zoll, Steuern und Sicherheitsvorschriften. Beim Versand innerhalb der EU, wie auch bei Exporten in Drittländer, muss beispielsweise das jeweilige nationale und internationale Steuerrecht (z. B. das Alkoholsteuergesetz) beachtet werden. Für hochprozentige Destillate und brennbare Produkte gelten zudem besondere Bestimmungen nach dem Gefahrgutrecht, etwa der ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), die spezielle Anforderungen an die Verpackung und Kennzeichnung stellen.

Welche steuerlichen Regelungen gelten für alkoholhaltige Getränke?

Alkoholhaltige Getränke unterliegen in Deutschland verschiedenen steuerlichen Regelungen, abhängig von der Art des Produkts. Nach dem Alkoholsteuergesetz (AlkStG) wird zwischen Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie Branntweinsteuer unterschieden. Die Höhe der jeweiligen Steuer richtet sich nach dem Alkoholgehalt und der Menge des entsprechenden Getränks. Hersteller und Händler, die alkoholhaltige Getränke produzieren oder importieren, sind verpflichtet, diese Steuern abzuführen und müssen sich bei den zuständigen Zollbehörden registrieren. Verstöße gegen steuerrechtliche Vorschriften können erhebliche finanzielle sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zu Freiheitsstrafen bei Steuerhinterziehung. Die Einfuhr und der Versand innerhalb der EU und in Drittländer unterliegen ebenfalls besonderen steuerlichen Regelungen und Meldepflichten.

Welche Bußgelder und Strafen drohen bei Verstößen gegen alkoholspezifische Vorschriften?

Die Ahndung von Verstößen gegen alkoholspezifische rechtliche Vorschriften ist in Deutschland sehr differenziert. Im Fall von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, z. B. beim Verkauf alkoholischer Getränke an Minderjährige, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Wiederholte oder besonders schwere Verstöße können zur Entziehung der Gaststättenerlaubnis führen. Steuerrechtliche Verstöße, wie das Nichtabführen der Alkoholsteuer oder die rechtswidrige Einfuhr, werden als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat verfolgt. Geldstrafen wie auch Freiheitsstrafen (z. B. bei Steuerhinterziehung) sind möglich. Die Missachtung von Kennzeichnungspflichten bei alkoholhaltigen Getränken kann zur Anordnung eines Verkaufsstopps, zur Rücknahmeprodukte aus dem Handel sowie zu Bußgeldern führen. Auch bei Fahrlässigkeit haften Händler und Produzenten; im Zweifelsfall liegt die Beweislast oft beim Vertreiber des Produkts.