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Alkoholdelikte


Begriff und rechtliche Einordnung von Alkoholdelikten

Alkoholdelikte bezeichnen in Deutschland Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol. Sie umfassen ein breites Spektrum von Verhaltensweisen, die unter Alkoholeinfluss begangen werden und dabei gegen straf- oder ordnungsrechtliche Vorschriften verstoßen. Die rechtliche Bewertung und die Konsequenzen variieren je nach Art und Schwere des jeweiligen Delikts. Alkoholdelikte sind insbesondere im Straßenverkehr, aber auch im öffentlichen Raum und im Zusammenhang mit bestimmten Tätigkeiten von erheblicher Bedeutung.

Gesetzliche Grundlagen zu Alkoholdelikten

Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch enthält verschiedene Tatbestände, in denen der Alkoholkonsum eine entscheidende Rolle spielt. Ein zentrales Beispiel ist die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Darüber hinaus können Alkoholkonsum und seine Auswirkungen auch als strafschärfende oder -mindernde Umstände bei anderen Straftaten berücksichtigt werden, etwa bei Körperverletzung oder Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss.

§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich strafbar. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille und mehr angenommen; unter diesen Umständen kommt es nicht mehr darauf an, ob konkrete Ausfallerscheinungen vorliegen.

§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs

Übersteigt die BAK 0,3 Promille und treten alkoholbedingte Fahrfehler auf, kann bereits der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllt sein. Eine relative Fahruntüchtigkeit liegt zwischen 0,3 und 1,09 Promille vor, wenn zusätzliche Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinienfahren) auftreten.

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regeln weitere Alkoholdelikte als Ordnungswidrigkeiten, etwa bei einem BAK-Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen. Sie ziehen in diesen Fällen Bußgelder, Fahrverbote und Punkten in Flensburg nach sich.

Typen und Erscheinungsformen von Alkoholdelikten

Delikte im Straßenverkehr

  • Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB)
  • Alkoholbedingte Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24a StVG (Fahrten mit 0,5-1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen)
  • Gefahrdung des Straßenverkehrs als Folge alkoholbezogener Ausfallerscheinungen
  • Fahren unter Alkoholeinfluss bei Fahranfängern und unter 21-Jährigen – Null-Promille-Grenze gemäß § 24c StVG

Delikte außerhalb des Straßenverkehrs

  • Alkoholisierte Beteiligung an Straftaten: Bei Taten wie Körperverletzung, Ruhestörung oder Hausfriedensbruch kann Alkoholkonsum ebenfalls eine Rolle spielen, etwa als Faktor bei der Strafzumessung.
  • Alkohol im öffentlichen Raum: Die jeweiligen Landespolizeigesetze regeln zum Teil auch verbotenen Alkoholkonsum in bestimmten Bereichen und damit zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten.

Sanktionen bei Alkoholdelikten

Strafrechtliche Konsequenzen

Die Strafen reichen von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zu Nebenstrafen wie Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Ordnungsrechtliche Konsequenzen

Bei Ordnungswidrigkeiten werden Bußgelder, Fahrverbote und Punkte gemäß dem Fahreignungsregister in Flensburg verhängt. Wiederholungstätern drohen erhöhte Sanktionen und die Verlängerung von Maßnahmen wie der Fahrerlaubnisentziehung.

Beweisführung und Verfahren bei Alkoholdelikten

Feststellung der Blutalkoholkonzentration (BAK)

Die BAK wird durch Atemalkoholtest oder Blutentnahme bei Verdachtsfällen festgestellt. Die rechtlichen Vorgaben für die Anordnung und Durchführung der Blutprobe sind insbesondere unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Bereits ein signifikanter Anfangsverdacht berechtigt zur Durchführung dieser Maßnahme.

Bedeutung der Schuldfähigkeit

Alkoholkonsum kann die Schuldfähigkeit mindern (§ 21 StGB) oder im Extremfall ausschließen (§ 20 StGB). Liegt eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit durch Alkohol vor, kann dies zu einer Strafrahmenverschiebung führen.

Besonderheiten und relevante Grenzwerte

Grenzwerte im Straßenverkehr

  • 0,0 Promille: Fahranfänger, Fahrer unter 21 Jahren (§ 24c StVG)
  • 0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit, bei Ausfallerscheinungen relevante Strafbarkeit möglich
  • 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit bei Führerscheininhabern (§ 24a StVG)
  • 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugen (§ 316 StGB)
  • 1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern; ab hier droht auch Radfahrern der Entzug der Fahrerlaubnis

Präventive und therapeutische Maßnahmen

Gerichte und Fahrerlaubnisbehörden können bei Alkoholdelikten medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU), Nachschulungskurse sowie Abstinenznachweise anordnen, um die Fahreignung zu überprüfen bzw. wiederherzustellen. Darüber hinaus werden Präventionsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen eingesetzt, um Alkoholdelikte zu reduzieren.

Statistische Relevanz und gesellschaftliche Auswirkungen

Alkoholdelikte zählen zu den häufigsten Ursachen von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Die Bewertung und Sanktionierung dieser Delikte dient nicht nur der individuellen Ahndung, sondern verfolgt auch das Ziel, die Allgemeinheit vor alkoholbedingten Gefahren im Straßenverkehr und öffentlichen Raum zu schützen.

Zusammenfassung

Alkoholdelikte nehmen im deutschen Rechtssystem eine zentrale Rolle ein, insbesondere im Straßenverkehrsrecht. Unterschiedliche Grenzwerte, eine Vielzahl an Gesetzesnormen sowie vielfältige Sanktionen unterstreichen die Bedeutung einer differenzierten und umfassenden rechtlichen Betrachtung. Wer unter Alkoholeinfluss auffällig wird, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen, die von Bußgeldern über Freiheitsstrafen bis hin zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis reichen können. Entscheidungen hängen im Einzelfall stets von den konkreten Umständen und dem festgestellten Grad der Alkoholisierung ab. Alkoholdelikte sind daher ein wesentliches Element des präventiven und repressiven Gefahrenabwehrsystems im deutschen Recht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Strafen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) und wie wird die Tat festgestellt?

Bei einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders hohen Blutalkoholwerten (ab etwa 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit) kann auch eine längere Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden. Zusätzlich erfolgt in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB, wenn das Gericht nach Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters davon ausgeht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Die Tat wird meist durch Atemalkohol- oder Blutalkoholtests, Zeugenberichte, sowie die Beobachtung typischer Ausfallerscheinungen (z.B. unsichere Fahrweise, Sprachstörungen) festgestellt. Oft werden diese Beweismittel zusammen herangezogen, um den Nachweis der Fahruntüchtigkeit rechtssicher zu führen.

Welche Unterschiede bestehen zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit?

Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt für Kraftfahrzeugführer ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration vor, für Radfahrer ab 1,6 Promille. Schon bei einem Erreichen dieser Werte unterstellt das Gesetz die Fahruntüchtigkeit ohne weitere Nachweise von Ausfallerscheinungen. Die relative Fahruntüchtigkeit beginnt ab 0,3 Promille. Hier reicht der reine Promillewert nicht aus; es müssen weitere Beweisanzeichen hinzukommen, wie beispielsweise Fahrfehler oder Auffälligkeiten bei der Fahrt. Erst das Zusammenwirken von Alkohol und Ausfallerscheinungen kann zu einer strafbaren Trunkenheitsfahrt führen.

Was ist beim Führen von Fahrzeugen unter Alkoholbeeinflussung im Straßenverkehr zu beachten?

Beim Führen von Fahrzeugen unter Alkohol ist zu beachten, dass für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrer unter 21 Jahren, die 0,0-Promille-Grenze gilt (§ 24c StVG). Für alle anderen Kraftfahrzeugführer liegt die sogenannte Ordnungswidrigkeitsgrenze (mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot) bei 0,5 Promille. Bereits ab 0,3 Promille haften Kraftfahrer aber, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder Unfallfolgen nachgewiesen werden. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen häufig auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen wie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Klärung der Fahreignung.

Welche Rolle spielt eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei Alkoholdelikten?

Die MPU wird regelmäßig bei wiederholten Alkoholdelikten, hohen Promillewerten (meist ab 1,6 Promille) oder auch bei Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ohne Fahrerlaubnis angeordnet. Ziel der MPU ist es, festzustellen, ob beim Betroffenen künftig mit einer sicheren und verantwortungsvollen Fahrweise gerechnet werden kann. Dabei wird nicht nur die körperliche, sondern insbesondere die psychologische Eignung geprüft. Die MPU gliedert sich in medizinische Untersuchungen, Leistungstests und ein psychologisches Gespräch. Eine negative MPU führt zur Versagung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Welche Bedeutung hat der Führerscheinentzug bei Alkoholdelikten?

Der Führerscheinentzug ist bei erheblichen Alkoholdelikten nahezu die Regel. Das Gericht kann nach § 69 StGB bei Trunkenheitsfahrten anordnen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Damit erlischt das Recht, Kraftfahrzeuge zu führen. Hinzu kommt meist eine Sperrfrist, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate, kann aber bei gravierenden Fällen bis zu fünf Jahre dauern. Erst nach Ablauf und ggf. nach erfolgreicher MPU kann eine Neuerteilung des Führerscheins beantragt werden.

Welche Besonderheiten gelten bei Alkohol am Steuer für Radfahrer?

Für Radfahrer liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei einem höheren Promillewert als für Kraftfahrer, nämlich bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert droht die strafrechtliche Verfolgung nach § 316 StGB, häufig verbunden mit der Anordnung einer MPU. Schon ab 0,3 Promille haften auch Radfahrer, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder Unfälle nachweisbar sind. Die Verwaltungsbehörde kann bei groben Verstößen auch das Führen von Kraftfahrzeugen untersagen, insbesondere wenn hieraus auf generelle charakterliche Mängel im Straßenverkehr geschlossen werden kann.

Ist es ratsam, bei einer Polizeikontrolle freiwillig einen Atemalkoholtest zu machen?

Grundsätzlich besteht für Verkehrsteilnehmer keine Pflicht, vor Ort einen Atemalkoholtest freiwillig durchzuführen. Erst wenn ein richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Beschluss vorliegt, kann die Entnahme einer Blutprobe erzwungen werden (§ 81a StPO). Die Verweigerung eines freiwilligen Tests kann allerdings dazu führen, dass die Polizei bei begründetem Verdacht schnellstmöglich Maßnahmen zur Beweissicherung einleitet. In jedem Fall ist es ratsam, höflich zu bleiben und sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, insbesondere um keine unbedachten Aussagen zu machen oder sich selbst zu belasten.