Legal Wiki

Abwesenheitspflegschaft

Begriff und Bedeutung der Abwesenheitspflegschaft

Die Abwesenheitspflegschaft ist ein rechtliches Instrument, das zum Einsatz kommt, wenn eine Person für längere Zeit unbekannten Aufenthalts ist und ihre Angelegenheiten nicht selbst wahrnehmen kann. Ziel der Abwesenheitspflegschaft ist es, die Interessen und Rechte dieser abwesenden Person zu wahren und sicherzustellen, dass ihre Vermögenswerte sowie sonstige Belange ordnungsgemäß verwaltet werden.

Voraussetzungen für die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft

Eine Abwesenheitspflegschaft wird in der Regel dann angeordnet, wenn eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt verlassen hat oder ihr Aufenthaltsort über einen längeren Zeitraum hinweg unbekannt bleibt. Voraussetzung ist zudem, dass durch die Abwesenheit rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der betroffenen Person gefährdet sind. Die Bestellung eines Pflegers erfolgt durch das zuständige Gericht.

Zweck der Anordnung

Der Hauptzweck besteht darin, den Schutz des Vermögens sowie weiterer Rechte des Abwesenden sicherzustellen. Dies betrifft beispielsweise laufende Verträge, offene Forderungen oder notwendige Entscheidungen im Zusammenhang mit Immobilienbesitz.

Aufgaben und Befugnisse des Pflegers bei einer Abwesenheitspflegschaft

Der vom Gericht bestellte Pfleger übernimmt stellvertretend die Verwaltung aller Angelegenheiten des abwesenden Menschen innerhalb eines festgelegten Rahmens. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Verwaltung von Konten und Vermögen
  • Abschluss oder Kündigung von Verträgen im Interesse des Betroffenen
  • Eintreibung offener Forderungen sowie Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem Vermögen des Betroffenen heraus
  • Sicherung von Eigentum wie Immobilien oder Wertgegenständen
  • Wahrnehmung gerichtlicher Vertretung in Prozessen zugunsten oder zum Schutz des Betroffenen

Die genauen Befugnisse werden vom Gericht individuell festgelegt und können je nach Einzelfall unterschiedlich ausgestaltet sein.

Dauer der Pflegschaftsbestellung

Die Dauer einer solchen Maßnahme richtet sich nach dem Fortbestehen der Voraussetzungen: Sie endet grundsätzlich mit dem Wiederauftauchen beziehungsweise Auffinden der abwesenden Person oder sobald deren Aufenthalt bekannt wird. Auch andere Umstände wie Tod können zur Beendigung führen.

Beteiligte Personen bei einer Abwesenheitspflegschaft

Pfleger (Vertreter)

Als Pfleger kann jede geeignete volljährige natürliche Person bestellt werden; dies kann sowohl eine Privatperson als auch ein Berufsbetreuer sein. Das Gericht prüft dabei insbesondere Zuverlässigkeit sowie Eignung hinsichtlich Verwaltungstätigkeiten im Sinne des Betroffenen.

Beteiligte Dritte

Angelegenheiten rund um die Verwaltung betreffen häufig auch Dritte – etwa Vertragspartner, Banken oder Behörden -, welche mit dem bestellten Vertreter zusammenarbeiten müssen.

Kostenaspekte bei einer Abwesenheitspflegschaft

Kosten entstehen vor allem durch Vergütung für den eingesetzten Vertreter sowie mögliche Auslagen im Rahmen seiner Tätigkeit (z.B. Gebühren für behördliche Vorgänge). Die Kosten trägt grundsätzlich das Vermögen der abwesenden Person.

Ablauf: Bestellung bis Beendigung einer Abwesenheitspflegschaft

  1. Antragstellung beim zuständigen Gericht (meist auf Hinweis Dritter)
  2. Anhörung möglicher Beteiligter zur Klärung relevanter Umstände

  3. Aussprache über Notwendigkeit & Umfang

  4. Bestellung eines geeigneten Vertreters

    < li >Festlegung konkreter Aufgabenbereiche & Überwachung durch das Gericht
    < li >Regelmäßige Berichterstattung an das Gericht über getroffene Maßnahmen
    < li >Beendigung bei Wegfall aller Voraussetzungen (z.B . Rückkehr , Tod )< / li >

    Häufig gestellte Fragen zur Abwesenheitspflegschaft (FAQ)

    Wann wird eine Abwesenheitspflege angeordnet?

    < p >
    Eine solche Maßnahme kommt immer dann in Betracht , wenn jemand seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort verlässt bzw . dessen Verbleib längerfristig unbekannt bleibt – insbesondere , falls dadurch eigene Interessen gefährdet sind .

    < h3 > Wer entscheidet über die Einrichtung ?< / h3 >
    < p >
    Über Einrichtung , Auswahl eines Vertreters sowie Umfang entscheidet ausschließlich das zuständige Amtsgericht .

    < h3 > Welche Aufgaben übernimmt ein solcher Vertreter ?< / h3 >
    < p >
    Der Vertreter kümmert sich um alle notwendigen Verwaltungsmaßnahmen : Dazu gehören Sicherstellung , Erhalt & ggf . Mehrung vorhandener Werte ebenso wie Wahrnehmung laufender Verpflichtungen .

    < h3 > Wie lange dauert diese Form gesetzlicher Betreuung ?< / h ³ >
    < p >
    Sie besteht so lange fort , bis entweder Rückkehr bzw . Auffinden erfolgt – alternativ endet sie auch beim Nachweis anderer Gründe wie Tod .
    < / p >

    < h ³ >
    Wer trägt entstehende Kosten ?
    < / h ³ >
    < p >
    Grundsätzlich werden sämtliche Aufwendungen aus Mitteln jener betroffenen Person beglichen ; nur in Ausnahmefällen greift öffentliche Kostentragung .
    < / p >

    < h ³ >
    Kann jeder als Vertreter eingesetzt werden ?
    < / h ³ >< p >

    Es muss sich stets um eine zuverlässige volljährige natürliche Einzelperson handeln ; Eignungsprüfung obliegt dabei allein dem entscheidenden Richter .

    < / p >

    < h ³ >

    Was passiert mit bestehenden Verträgen währenddessen ?

    < / h ³ >< p >

    Laufende Vertragsverhältnisse bleiben bestehen ; deren ordnungsgemäße Erfüllung überwacht jedoch nunmehr stellvertretend jener eingesetzte Verwalter .

    << / P >>

    << H4 >> Gibt es Unterschiede zwischen Vormund- & Pflegebestellung? << / H4 >>
    << P >>
    Ja; während Vormundschaften meist Minderjährige betreffen,
    dient diese spezielle Form ausschließlich Erwachsenen ohne bekannten Aufenthalt.

    << /P >>