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Abspaltung

Begriff und Grundlagen der Abspaltung

Die Abspaltung ist ein Begriff aus dem Gesellschaftsrecht und bezeichnet einen Vorgang, bei dem ein Unternehmen oder eine Organisation einen Teil seines Vermögens auf eine andere rechtlich selbstständige Einheit überträgt. Ziel einer Abspaltung kann es sein, bestimmte Geschäftsbereiche auszugliedern, um sie eigenständig weiterzuführen oder zu veräußern. Die abgetrennten Vermögenswerte werden dabei auf eine neue oder bereits bestehende Gesellschaft übertragen.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Abspaltung

Die Durchführung einer Abspaltung unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen. Diese Vorschriften dienen dazu, die Interessen aller beteiligten Parteien – insbesondere der Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer – zu schützen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Abspaltung ist in der Regel ein entsprechender Beschluss des zuständigen Organs des Unternehmens (zum Beispiel der Gesellschafterversammlung). Zudem sind verschiedene formale Anforderungen einzuhalten, wie etwa die Erstellung eines Spaltungsplans sowie gegebenenfalls die Eintragung ins Handelsregister.

Arten von Abspaltungen

Es gibt unterschiedliche Formen der Abspaltung. Bei einer sogenannten „Abspaltung zur Neugründung“ wird das abgespaltene Vermögen auf eine neu gegründete Gesellschaft übertragen. Im Fall einer „Abspaltung zur Aufnahme“ erfolgt die Übertragung auf eine bereits existierende Gesellschaft. Beide Varianten führen dazu, dass das abgespaltene Unternehmensteil rechtlich verselbständigt wird.

Beteiligung und Schutz von Gesellschaftern und Gläubigern

Im Rahmen einer Abspaltung haben sowohl Gesellschafter als auch Gläubiger bestimmte Rechte zum Schutz ihrer Interessen. So können beispielsweise Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen gegen den Spaltungsbeschluss Widerspruch erheben oder ihre Anteile anpassen lassen. Für Gläubiger bestehen besondere Sicherungsmechanismen: Sie können verlangen, dass ihre Forderungen durch Sicherheiten geschützt werden.

Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse

Eine Besonderheit bei der Abspaltung betrifft bestehende Arbeitsverhältnisse: Diese gehen im Regelfall automatisch mit dem abgespaltenen Betriebsteil auf das neue Unternehmen über („Betriebsübergang“). Die betroffenen Arbeitnehmer behalten grundsätzlich ihre bisherigen Rechte und Pflichten gegenüber dem neuen Arbeitgeber.

Verfahrenstechnische Abläufe bei einer Abspaltung

Der Ablauf einer gesellschaftsrechtlichen Abspaltung folgt einem festgelegten Verfahren: Zunächst wird ein detaillierter Spaltungsplan erstellt, in dem alle relevanten Informationen zur Aufteilung des Vermögens enthalten sind. Anschließend erfolgt meist eine Prüfung durch unabhängige Prüfer sowie die Zustimmung durch das zuständige Organ des Unternehmens (z.B. Haupt- oder Gesellschafterversammlung). Nach Abschluss dieser Schritte muss die Spaltungsmaßnahme beim Handelsregister angemeldet werden; erst mit deren Eintragung entfaltet sie rechtliche Wirkung.

Steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit der Abspaltung

Auch steuerlich hat eine gesellschaftsrechtliche Abspaltung weitreichende Folgen: Je nach Ausgestaltung kann es zu steuerneutralen Übertragungen kommen oder aber Steuerpflichten entstehen – etwa hinsichtlich Ertrags-, Umsatz- oder Grunderwerbsteuer für den übertragenen Teilbetrieb beziehungsweise dessen Wirtschaftsgüter.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Abspaltung“ (FAQ)

Was versteht man unter einer gesellschaftsrechtlichen Abspaltung?

Unter diesem Begriff versteht man den Vorgang, bei dem ein Unternehmen einen Teil seines Vermögens abtrennt und diesen Teil in eine andere rechtlich selbstständige Einheit überführt.

Muss für jede Art von Unternehmen dieselbe Vorgehensweise beachtet werden?

Nicht jede Rechtsform kann ohne Weiteres abgespalten werden; insbesondere Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften oder GmbHs nutzen dieses Instrument häufig.

Können auch Verbindlichkeiten im Zuge einer Abspaltung übertragen werden?

Sowohl Aktiva als auch Passiva können im Rahmen eines solchen Prozesses ganz oder teilweise übernommen werden; dies hängt vom jeweiligen Spaltungsplan ab.

Sind Arbeitnehmerrechte bei einem Betriebsübergang infolge von Absplittung geschützt?

Besteht infolge der Maßnahme ein Betriebsübergang, bleiben arbeitsvertragliche Rechte grundsätzlich erhalten; lediglich Arbeitgeberwechsel tritt ein.

Müssen Gläubiger informiert bzw. beteiligt werden?

Zumeist besteht Informationspflicht gegenüber den Gläubigern; zudem stehen ihnen besondere Sicherungsrechte zu.

Kann gegen einen Beschluss zur Absplittung vorgegangen werden?

Beteiligte Personen haben Möglichkeiten zum Widerspruch gegen entsprechende Beschlüsse innerhalb bestimmter Fristen.

ISt für die Wirksamkeit immer ein Handelsregistereintrag erforderlich?


In vielen Fällen ist erst mit Eintragung ins Handelsregister Rechtswirksamkeit gegeben.

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