Legal Lexikon

Abschussregelung


Definition und Grundlagen der Abschussregelung

Die Abschussregelung stellt einen zentralen Aspekt des öffentlichen Rechts im Bereich Jagd und Wildtiermanagement in Deutschland dar. Sie beschreibt das rechtliche Instrumentarium zur Steuerung, Begrenzung und Kontrolle des Abschusses von Wild durch Jagdausübungsberechtigte und regelt die zulässigen Eingriffe in Wildtierbestände unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher, naturschutzrechtlicher und forstwirtschaftlicher Belange. Die Abschussregelung ist auf Landesebene geregelt und findet ihre gesetzliche Grundlage vor allem im Bundesjagdgesetz (BJagdG) sowie den jeweiligen Landesjagdgesetzen.

Rechtliche Grundlagen der Abschussregelung

Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Das Bundesjagdgesetz bildet die Rahmenvorschrift für die Abschussregelung in Deutschland, die durch die Jagdgesetze der Länder konkretisiert und umgesetzt wird. Zentrale Normen finden sich insbesondere in den §§ 21 bis 24 BJagdG.

  • § 21 BJagdG – Abschusspläne: Pflicht zur Erstellung von Abschussplänen für Schalenwild (Rehwild, Rotwild, Damwild, Schwarzwild, Muffelwild, Sikawild). Der Abschussplan legt fest, wie viele Tiere einer Art und welchen Geschlechts in einem Jagdjahr erlegt werden dürfen.
  • § 22 BJagdG – Jagdausübungszeiten (Schonzeiten): Es werden Zeiträume bestimmt, in denen bestimmte Wildarten nicht bejagt werden dürfen (Schutz vor übermäßiger Bejagung und während Fortpflanzungsperiode).
  • § 24 BJagdG – Verfahren, Kontrolle und Mitwirkung: Beschreibung der Mitwirkung der Jagdbehörden, Grundbesitzer und weiterer Beteiligter bei der Festlegung und Kontrolle der Einhaltung der Abschusspläne.

Landesjagdgesetze

Die Länder verfügen über eigene Jagdgesetze und Verordnungen, die die Vorgaben des BJagdG konkretisieren und landesspezifische Besonderheiten, wie Wildvorkommen, forstwirtschaftliche Anforderungen und regionale Naturschutzbelange, berücksichtigen. Die Landesjagdgesetze regeln insbesondere das detaillierte Verfahren zur Aufstellung, Abstimmung und Kontrolle von Abschussplänen.

Zweck und Ziele der Abschussregelung

Die Abschussregelung dient vorrangig mehreren rechtlichen und sachlichen Zielsetzungen:

  • Wildbestandregulierung: Verhindern einer Überpopulation sowie Schutz vor Wildschäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen.
  • Wahrung der Artenvielfalt: Sicherung ausgewogener Wildbestände im Sinne des Naturschutzgesetzes.
  • Tierschutz: Vermeidung von Tierleid infolge Überpopulation, Krankheit oder Fütterungsmangel.
  • Schutz jagdlicher Interessen: Sicherstellung nachhaltiger Nutzung und Hegepflicht durch Jagdausübungsberechtigte.

Verfahren der Abschussregelung

Erstellung von Abschussplänen

Abschusspläne werden für bestimmte Wildarten, insbesondere Schalenwild, jährlich erstellt und sind von den Jagdausübungsberechtigten bei der zuständigen Jagdbehörde einzureichen. Die Pläne enthalten Vorgaben zur Anzahl, zum Geschlecht sowie zum Alter der zur Bejagung vorgesehenen Tiere. Die Mitwirkung von Waldbesitzern und Landwirten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Genehmigung und Kontrolle

Die Behörde prüft Abschusspläne auf Plausibilität und Genehmigungsfähigkeit, ggf. im Benehmen mit Forstbehörden, Naturschutzbehörden und landwirtschaftlichen Interessenvertretungen. Nach Genehmigung sind die Pläne verbindlich einzuhalten. Die Kontrolle erfolgt durch die Behörde, häufig durch die Vorlage von Abschussnachweisen oder durch Streckenkontrollen.

Anpassung und Abweichungen

Im Falle von besonderen Ereignissen wie Seuchen, großflächigen Wildschäden oder Umweltveränderungen kann die Abschussregelung durch behördliche Anordnung angepasst werden. Temporäre Aussetzungen von Schonzeiten oder Erhöhung des Abschusskontingents („Notabschüsse“) sind möglich, bedürfen jedoch einer expliziten behördlichen Genehmigung.

Rechtliche Folgen bei Verstößen gegen die Abschussregelung

Verstöße gegen Abschussregelungen, etwa durch Nichtbeachtung genehmigter Abschusspläne, Über- oder Unterschreitung der Vorgaben oder das Abschießen während der Schonzeit, können empfindliche Rechtsfolgen nach sich ziehen:

  • Ordnungswidrigkeitenrecht: Bußgeldverfahren bis hin zu erheblichen Geldbußen.
  • Strafrecht: In schweren Fällen, wie dem vorsätzlichen Abschuss geschützter Arten, auch strafrechtliche Konsequenzen.
  • Jagdscheinentzug: Wiederholte oder gravierende Verstöße führen regelmäßig zum Widerruf oder zur Versagung des Jagdscheins.
  • Ersatzansprüche: Geltendmachung von Wildschadensausgleich durch betroffene Drittparteien, etwa Land- oder Forstwirte.

Bedeutung der Abschussregelung im Kontext von Tierschutz und Naturschutz

Die Abschussregelung fungiert an der Schnittstelle zwischen Jagdrecht, Tierschutz und Naturschutz und repräsentiert ein ausgewogenes Regelungssystem zur Sicherung der Biodiversität. Sie unterliegt dabei stets dem Übermaßverbot und Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, das heißt, es dürfen nicht mehr Tiere erlegt werden, als zur Bestandsregulierung erforderlich ist.

Zudem ist die Abschussregelung dem Tierschutzgesetz untergeordnet. Maßnahmen, die unnötiges Leiden verursachen, sind unzulässig. In der Praxis wird die Abschussregelung auch im Lichte aktueller Entwicklungen, wie dem Klimawandel und der Ausbreitung neuer Tierarten, weiterentwickelt und angepasst.

Abschussregelung in der Rechtsprechung

Gerichte auf Landes- und Bundesebene befassen sich regelmäßig mit Auseinandersetzungen bezüglich der Abschussregelung, beispielsweise bei der Anfechtung von Abschussplänen, der Frage des Mitwirkungsrechts der Eigentümer oder rechtlichen Auseinandersetzungen um Schadensersatz bei Wildschäden. Maßgeblich ist dabei die Auslegung einschlägiger Vorschriften des Bundes- und jeweiligen Landesjagdrechts unter Berücksichtigung des Tierschutzes und Naturschutzes.

Zusammenfassung

Die Abschussregelung ist ein bedeutendes Steuerungsinstrument des Jagdrechts und dient der nachhaltigen, rechtlich abgesicherten Bejagung und Hege von Wildtierbeständen in Deutschland. Sie stellt sicher, dass die Interessen von Eigentümern, Land- und Forstwirtschaft, Tierschutz und Naturschutz ausgewogen berücksichtigt werden. Ihre rechtlichen Grundlagen sind umfangreich und unterliegen regelmäßigen Anpassungen an neue ökologische und gesellschaftliche Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist nach deutschem Recht für die Anordnung einer Abschussregelung zuständig?

Für die Anordnung einer Abschussregelung ist nach deutschem Recht in der Regel die zuständige Jagdbehörde verantwortlich. Die genaue Zuständigkeit kann sich je nach Bundesland unterscheiden, da das Jagdrecht in Teilen Ländersache ist. Üblicherweise handelt es sich dabei um die unteren Jagdbehörden, zumeist angesiedelt auf Landkreisebene oder bei kreisfreien Städten. Diese Behörden sind befugt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Abschussregelungen zu erlassen, anzupassen oder aufzuheben. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und ergänzend in den jeweiligen Landesjagdgesetzen. In bestimmten Fällen kann die obere Jagdbehörde (beispielsweise das Ministerium) zuständig werden, etwa wenn es um Ausnahmen, Widersprüche oder die Regelung für großräumige Gebiete geht. Zuständigkeitsprozesse, Beteiligungsverfahren mit Jagdgenossenschaften sowie Abstimmungen mit Naturschutzbehörden sind dabei zwingend einzuhalten.

Wie wird die Notwendigkeit einer Abschussregelung rechtlich festgestellt?

Die Notwendigkeit einer Abschussregelung wird nach Maßgabe des Bundesjagdgesetzes (§ 21 BJagdG) sowie einschlägiger Vorschriften der Landesjagdgesetze festgestellt. Rechtlich ist maßgeblich, ob das im Revier vorkommende Wild Schäden an land- oder forstwirtschaftlichen Kulturen droht oder bereits verursacht. Grundlage sind Wildschadensgutachten, Forstliche Gutachten, Wildzählungen und Monitoringberichte. Die Jagdbehörden müssen im Verfahren eine Abwägung zwischen den Schutzinteressen der Land- und Forstwirtschaft, den Belangen der Jagdausübung und den Anforderungen an einen artenreichen, gesunden Wildbestand treffen. Das Verfahren sieht häufig eine Anhörung der betroffenen Jagdausübungsberechtigten und gegebenenfalls der Grundeigentümer sowie der örtlichen Naturschutzverbände vor. Die Entscheidung muss nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden, um auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten zu können.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für den Inhalt einer Abschussregelung?

Der Inhalt einer Abschussregelung ist rechtlich umfassend geregelt. Sie muss insbesondere Vorgaben zur Art und zum Umfang des zu erlegenden Wildes, zu Geschlecht- und Altersklassen (Abschussplan) sowie zum Zeitraum der Maßnahme enthalten. Rechtsgrundlage hierfür ist § 21 Abs. 2 BJagdG sowie die dazugehörigen Ausführungen der Landesjagdgesetze. Regelungen können sich auf eine ganze Wildart oder einzelne Populationen erstrecken. Die Vorschriften verlangen zudem, dass naturschutzfachliche Aspekte, etwa der Schutz seltener oder gefährdeter Arten, besonders zu berücksichtigen sind. Verletzungen der Vorgaben, etwa durch Überschreitung der festgesetzten Stückzahlen oder Abschuss außerhalb der erlaubten Zeiten, haben rechtliche Sanktionen zur Folge und können straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgt werden. Oftmals werden zusätzliche Berichtspflichten für Jagdausübungsberechtigte angeordnet, um die Einhaltung kontrollierbar zu machen.

In welchen Fällen kann gegen eine erlassene Abschussregelung rechtlich vorgegangen werden?

Gegen eine erlassene Abschussregelung können die Betroffenen, insbesondere die Jagdausübungsberechtigten, rechtlich vorgehen, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Das Verfahren richtet sich grundsätzlich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wobei zunächst ein Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen ist. Wird diesem nicht abgeholfen, besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Häufige Streitpunkte sind der Umfang des festgesetzten Abschusses, die Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange oder Fehler im Feststellungsverfahren (z.B. fehlerhafte Gutachten oder Missachtung von Beteiligungsrechten). Vor Gericht wird insbesondere kontrolliert, ob die Abschussregelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, das Ermessen der Behörde ordnungsgemäß ausgeübt sowie die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Welche rechtlichen Folgen hat die Nichtbefolgung einer Abschussregelung?

Wird eine behördlich angeordnete Abschussregelung nicht vollumfänglich umgesetzt oder anderweitig missachtet, drohen nach deutschem Recht unterschiedliche Sanktionen. Jagdausübungsberechtigte müssen damit rechnen, dass Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung der Abschussregelung angeordnet werden können, z.B. durch die Beauftragung Dritter auf ihre Kosten nach § 28 BJagdG. Darüber hinaus können Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, insbesondere wenn die Abschusspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt wird. In schweren Fällen, etwa bei systematischer Missachtung, kann zudem die Jagdpacht bzw. der Jagdschein entzogen werden. Sollte es durch eine unzureichende Erfüllung zu erheblichen Wildschäden kommen, können auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Jagdausübungsberechtigten geltend gemacht werden.

Wie ist das Verhältnis zwischen Abschussregelung und Naturschutzrecht?

Die Abschussregelung steht stets im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Land- bzw. Forstwirtschaft, dem Tierschutz und dem Naturschutzrecht. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie spezialgesetzliche Naturschutzregelungen (z.B. FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) setzen für die Gestaltung und den Vollzug von Abschussregelungen teils enge Grenzen. Besonders geschützte Arten dürfen nur in Ausnahmefällen in die Abschussregelung einbezogen werden, und dies grundsätzlich nur nach vorheriger naturschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung. Die Jagdbehörden sind verpflichtet, eine Abstimmung mit den Naturschutzbehörden herbeizuführen und das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung in ihre Entscheidung einzubeziehen. Verstöße können zur Aufhebung der Abschussregelung oder zu anderen hoheitlichen Maßnahmen führen.

Welche Mitwirkungsrechte haben Betroffene im Verfahren zur Abschussregelung?

Betroffene, insbesondere Jagdpächter, Jagdgenossenschaften sowie Eigentümer und Bewirtschafter land- oder forstwirtschaftlicher Flächen, haben im Verfahren zur Abschussregelung Mitwirkungsrechte, die sich aus dem Verwaltungsrecht, dem Jagdrecht sowie aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs ergeben. Sie sind regelmäßig im Rahmen einer Anhörung zum Verfahren zu beteiligen. Dabei sind ihre Einwände, insbesondere hinsichtlich der festgestellten Wildschadenslage und der vorgeschlagenen Abschusszahlen, von der Behörde zu prüfen und zu berücksichtigen. Auch Naturschutzverbände können als Träger öffentlicher Belange einzubeziehen sein, insbesondere wenn artenschutzrechtliche Auswirkungen zu erwarten sind. Die Beteiligungsrechte dienen der Sicherstellung einer sachlich ausgewogenen, rechtsstaatlich fairen Entscheidungsfindung und sind Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der abschließenden Regelung.