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Abschleppkosten


Begriff und Definition von Abschleppkosten

Unter Abschleppkosten werden die Aufwendungen verstanden, die bei der Bergung oder dem Transport eines Fahrzeugs mittels eines Abschleppdienstes entstehen. Im engeren Sinne handelt es sich um diejenigen Kosten, die eine Person oder ein Unternehmen für die Inanspruchnahme von Transportleistungen zur Entfernung eines Fahrzeugs vom Ort des Verbleibs bis zu einem bestimmten Ziel – zum Beispiel einer Werkstatt, einem Verwahrplatz oder einer Polizeidienststelle – zu tragen hat. Abschleppkosten umfassen üblicherweise nicht nur den eigentlichen Transport, sondern auch Nebenkosten wie das Verladen, das Verwahren und gegebenenfalls Standgebühren.

Abschleppkosten sind ein in Recht, Verwaltung, Straßenverkehr und Versicherungswirtschaft gebräuchlicher Begriff. Sie entstehen insbesondere bei Falschparken, Verkehrsunfällen, technischen Defekten von Fahrzeugen oder bei Gefährdung von Verkehrsabläufen.

Relevanz und Kontext von Abschleppkosten

Abschleppkosten sind aus verschiedenen Gründen von hoher praktischer Bedeutung. Sie betreffen zahlreiche alltägliche Situationen im öffentlichen und privaten Straßenverkehr:

  • Entfernen von falsch geparkten Kraftfahrzeugen durch Behörden oder Privatpersonen
  • Abschleppen nach Verkehrsunfällen im Auftrag von Polizei, Feuerwehr oder Versicherungen
  • Fahrzeugbergung infolge von technischen Defekten (z. B. Motorschaden, leere Batterie)
  • Sicherstellung oder Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen im Rahmen behördlicher Maßnahmen

Die korrekte Abwicklung und Erstattung von Abschleppkosten ist regelmäßig Gegenstand von verwaltungsrechtlichen und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen.

Abschleppkosten: Formelle und Laienverständliche Definition

Formelle Definition:
Abschleppkosten sind sämtliche durch das Veranlassen und Durchführen einer Fahrzeugbergung und -verbringung verursachten Aufwendungen. Sie setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, beispielsweise Transport-, Verlade-, Stand- und Verwaltungsgebühren. Maßgeblich ist, dass diese Kosten im Zusammenhang mit der äußeren Einwirkung auf das Fahrzeug – in Form der Fortbewegung mittels technischen Geräts – entstanden sind.

Laienverständliche Definition:
Abschleppkosten sind jene Geldbeträge, die bezahlt werden müssen, wenn ein Auto unerwartet abgeschleppt wird – zum Beispiel, weil es defekt ist, falsch geparkt wurde oder eine Gefahr darstellt. Die Kosten werden meist vom Abschleppdienst berechnet und können unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, wie aufwendig der Einsatz war und wie weit das Fahrzeug transportiert werden muss.

Typische Anwendungsbereiche von Abschleppkosten

Rechtlicher Kontext

Im rechtlichen Kontext entstehen Abschleppkosten in folgenden Hauptbereichen:

  • Verwaltungsrecht:

Öffentliche Abschleppmaßnahmen durch Behörden zur Gefahrenabwehr oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Beispielsweise kann ein Fahrzeug, das im Halteverbot oder auf einem Behindertenparkplatz steht, von der Polizei oder dem Ordnungsamt abgeschleppt werden. Die dabei anfallenden Gebühren sind durch die Behörde festgesetzt und werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.

  • Zivilrecht:

Abschleppkosten, die zwischen Privatpersonen oder Dritten entstehen, z. B. beim Abschleppen durch Grundstückseigentümer, wenn ein Fahrzeug unberechtigt auf einem privaten Grundstück parkt.

  • Versicherungsrecht:

Übernahme von Abschleppkosten im Rahmen von Kfz-Versicherungspolicen nach einem Unfall (z. B. durch die Kaskoversicherung oder im Rahmen des Schutzbriefs). Auch im Rahmen der Haftpflichtversicherung können Abschleppkosten als Schadenersatzanspruch relevant werden.

Wirtschaftlicher und Alltagskontext

Im Alltag sind Abschleppkosten ein häufiger Bestandteil bei:

  • Fahrzeugpannen und Werkstattfahrten
  • Verkehrsunfällen mit nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen
  • Veranstaltungen oder Baustellen, bei denen falsch parkende Fahrzeuge entfernt werden müssen

Öffentliche Verwaltung

Behörden haben nicht selten das Recht, im Rahmen der Gefahrenabwehr Fahrzeuge abschleppen zu lassen. In der Regel gilt: Der Verursacher, häufig der Halter oder Fahrer, ist zur Kostentragung verpflichtet.

Beispielhafte Situationen

  • Ein Fahrzeug wird im absoluten Halteverbot abgestellt und im Auftrag des Ordnungsamtes entfernt. Die Rechnung für das Abschleppen und die Standgebühren erhält der Halter.
  • Ein Autofahrer lässt sich nach einer Panne über seine Kfz-Versicherung einen Abschleppdienst kommen; die Kosten werden – je nach Versicherungsschutz – teils oder ganz übernommen.
  • Ein Grundstücksbesitzer entfernt auf eigene Rechnung ein fremdes Fahrzeug, das ohne Erlaubnis auf seinem Privatgrund steht, und verlangt die Kosten vom Halter.

Gesetzliche Vorschriften und Regelungen zu Abschleppkosten

Die Höhe und Erstattungsfähigkeit von Abschleppkosten ist in Deutschland in diversen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Zu den relevantesten Vorschriften zählen:

Verwaltungsrechtliche Regelungen

  • Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder (beispielhaft: VwVG, VwVfG):

Sie regeln unter anderem die Amtshandlungen im öffentlichen Straßenraum und die Kostenerhebung für ordnungsbehördlich veranlasste Abschleppmaßnahmen.

  • Straßenverkehrs-Ordnungsrecht (StVO):

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bildet die Grundlage für die Anordnung von Verkehrszeichen, Halte- und Parkverboten und die darauf folgenden Abschleppmaßnahmen (§ 12 StVO zu Halte- und Parkverboten).

  • Gebührensatzungen und Gebührenordnungen:

Die Höhe der Abschleppkosten sowie ggf. anfallende Standgebühren und Verwaltungskosten sind häufig in kommunalen Gebührensatzungen geregelt.

Zivilrechtliche Regelungen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

– §§ 683, 684, 677 ff. BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag – GoA)
Diese Paragrafen spielen eine Rolle, wenn Private gegenüber Falschparkern auf Ersatz ihrer Aufwendungen bestehen.
– § 249 BGB (Schadensersatz):
Relevant für die Ersatzfähigkeit der Abschleppkosten nach einem Unfall.

Versicherungsrechtliche Regelungen

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG):

Regelt die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, z. B. im Zusammenhang mit Kfz-Schutzbriefen.

Zuständige Institutionen

  • Ordnungsämter, Polizei, Straßenbehörden (bei amtlicher Anordnung)
  • Abschleppunternehmen (Durchführung und Abrechnung)
  • Kfz-Versicherer (Erstattung bei Leistungsanspruch)

Bestandteile der Abschleppkosten

Die tatsächliche Höhe der Abschleppkosten variiert je nach Art des Einsatzes, Entfernung, Zeitaufwand und Region. Typische Kostenbestandteile sind:

  • Grundpauschale für das Abschleppen (Tag/Nacht/Wochenende)
  • Kilometerpauschalen nach Entfernung
  • Verladegebühren bzw. Sonderleistungen (z. B. kompliziertes Anheben/Abschleppen)
  • Standgebühren je Kalendertag oder Stunde (für Verwahrung)
  • Verwaltungskosten (z. B. Benachrichtigung des Halters, Schriftverkehr)
  • Einlagerungsgebühren (bei längerer Aufbewahrung)

Besonderheiten und häufige Problemstellungen

Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit

Strittig ist häufig die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der berechneten Abschleppkosten. In diversen rechtskräftigen Urteilen haben Gerichte wiederholt festgestellt, dass nur solche Kosten erstattungsfähig sind, die tatsächlich erforderlich und marktüblich sind. Überhöhte Gebührensatzungen oder pauschale Preisaufschläge werden regelmäßig beanstandet.

Mehrfachabschleppungen

Heikel können Mehrfachabschleppungen oder sogenannte Weiterleitungen (zum Beispiel von Umsetz- zu Verwahr-Platz) sein. Hier stellt sich die Frage, ob jeder einzelne Schritt erstattungsfähig ist oder nur das originäre Abschleppen.

Anspruchsgegner und Zahlungspflichtige

Nicht immer ist der Fahrer eines abgeschleppten Fahrzeugs auch der Kostenschuldner. Häufig genügt es, wenn der Fahrzeughalter identifiziert werden kann. Im privaten Kontext kann zudem die Zurechnungsfrage relevant werden, etwa zwischen Leasingnehmer oder Eigentümer.

Versicherungsleistungen

Ob und inwieweit Versicherungen Abschleppkosten übernehmen, ist im jeweiligen Vertrag (z. B. Schutzbrief) geregelt. Regelmäßig sind bestimmte Leistungen inkludiert, jedoch gibt es Ausschlüsse und Höchstgrenzen.

Rückholung und Zugänglichmachung

Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten über die Modalitäten der Rückgabe des abgeschleppten Fahrzeugs, die zusätzlich Kosten verursachen können, etwa durch verlängerte Standzeiten. Auch die Herausgabe außerhalb der üblichen Geschäftszeiten kann mit Mehrkosten verbunden sein.

Rechtsmittel

Gegen behördliche Gebührenerhebungen bestehen regelmäßig Rechtsmittelmöglichkeiten (z. B. Widerspruch, Klage vor Verwaltungsgericht), wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme oder der Höhe der Kosten bestehen.

Übersicht: Typische Problemfelder bei Abschleppkosten

  • Unverhältnismäßigkeit der Kosten
  • Mehrfachberechnung oder doppelte Gebühren
  • Unklare Kostentragung bei Miet- oder Leasingfahrzeugen
  • Ablehnung der Kostenerstattung durch Versicherungsgesellschaften
  • Schwierigkeiten bei der Herausgabe des Fahrzeugs

Tabelle: Übersicht über übliche Abschleppkosten (beispielhaft, Stand 2024)

| Leistung | Kostenbereich (€) |
|—————————–|——————–|
| Grundpauschale (werktags) | 90 – 180 |
| Grundpauschale (nachts/WE) | 100 – 250 |
| Standgebühr je Tag | 10 – 25 |
| Kilometerpauschale | 2 – 5 / km |
| Sonderleistungen | 20 – 100 |

Hinweis: Die genannten Werte sind Durchschnittswerte und können regional und je nach Dienstleister abweichen.

Zusammenfassung

Abschleppkosten sind ein fester Bestandteil des modernen Straßenverkehrs und betreffen sowohl öffentliche wie private Verkehrsteilnehmer. Sie entstehen, wenn Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen – sei es zur Gefahrenabwehr, nach Unfällen oder wegen unberechtigten Parkens. Die Erstattungsfähigkeit und Höhe dieser Kosten sind gesetzlich und durch die Rechtsprechung reguliert, unterliegen jedoch im Einzelfall gewissen Ermessensspielräumen. Problematisch sind oft die Angemessenheit der Kosten, die Kostentragungspflicht und Streitigkeiten um die Abwicklung.

Hinweise zur Relevanz

Der Begriff und die Thematik der Abschleppkosten sind für Fahrzeughalter, Berufskraftfahrer, Fuhrparkverwalter, Unternehmen, öffentliche Stellen sowie Versicherungsnehmer von Bedeutung. Vor allem Personen, die regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen oder mit dem Betrieb von Fahrzeugen befasst sind, sollten sich bewusst sein, welche Kosten im Abschleppfall entstehen können und welche Rechte sowie Pflichten damit verbunden sind.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den unter Umständen entstehenden Abschleppkosten und ihren rechtlichen Rahmenbedingungen kann helfen, finanzielle Nachteile und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was kosten Abschleppdienste in Deutschland im Durchschnitt?

Die Kosten für einen Abschleppdienst in Deutschland variieren je nach Region, Uhrzeit, Situation und Art des Fahrzeugs erheblich. Im Durchschnitt liegen die Preise für das Abschleppen im Stadtgebiet meist zwischen 100 und 300 Euro für PKW. In ländlichen Gebieten oder für kürzere Distanzen können die Kosten niedriger, bei nächtlichen Einsätzen, an Wochenenden oder an Feiertagen jedoch deutlich höher ausfallen. Es gibt zudem Preisaufschläge für weitere Fahrstrecken, für die notwendige Arbeitszeit vor Ort (zum Beispiel Bergung aus dem Straßengraben), den Einsatz spezieller Fahrzeuge oder zusätzliche Dienstleistungen wie das Sichern oder Lagern des Fahrzeugs. Einige Anbieter berechnen zudem Zuschläge bei schwierigen Wetterbedingungen oder besonderen Umständen (zum Beispiel bei Unfallbergungen). Es ist ratsam, schon im Vorfeld telefonisch einen Festpreis zu erfragen oder die Preisstruktur zu klären, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Werden die Abschleppkosten von der Versicherung übernommen?

Ob die Abschleppkosten von einer Versicherung übernommen werden, hängt von der Art des Schadens und dem bestehenden Versicherungsschutz ab. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Abschleppkosten in der Regel nicht enthalten, es sei denn, das Abschleppen ist in Folge eines von der Haftpflicht gedeckten Schadens erforderlich. In der Teil- oder Vollkaskoversicherung ist normalerweise auch keine standardmäßige Übernahme der Kosten vorgesehen, es sei denn, es liegt ein Versicherungsfall (zum Beispiel Diebstahl oder ein Unfall) vor. Viele Autofahrer besitzen jedoch eine sogenannte Schutzbriefversicherung, die häufig bei ADAC-Mitgliedschaften, Automobilclubs oder als Zusatzbaustein bei der Kfz-Versicherung abgeschlossen wird. Der Schutzbrief übernimmt im Regelfall die Kosten für den Abschleppdienst, meist bis zur nächsten Werkstatt oder bis zu einem festgelegten Betrag. Es empfiehlt sich, die eigenen Versicherungsunterlagen sorgfältig zu prüfen, um den individuellen Leistungsumfang zu kennen.

Gibt es Unterschiede bei den Abschleppkosten für PKW, LKW und Motorräder?

Ja, die Abschleppkosten unterscheiden sich deutlich je nach Fahrzeugtyp. Das Abschleppen eines Motorrads ist meist günstiger, weil kleinere Abschleppfahrzeuge genutzt werden können und weniger Aufwand nötig ist. Bei PKW bewegen sich die durchschnittlichen Kosten im zuvor genannten Rahmen. Für LKW, Transporter oder Busse fallen deutlich höhere Kosten an, da größere Spezialfahrzeuge und mehr Personal notwendig sind. Hier kann bereits das reine Verladen und Abschleppen schnell mehrere hundert bis mehrere tausend Euro kosten, insbesondere bei komplizierten Bergungs- und Abschleppmaßnahmen. Zudem werden häufig Zusatzkosten für eventuelle erforderliche Genehmigungen, besondere Absicherungen oder die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen berechnet.

Wer muss die Abschleppkosten bezahlen, wenn jemand mein Auto unberechtigt zugeparkt hat?

Wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes unberechtigt blockiert wird, dürfen Sie ein Abschleppunternehmen beauftragen. Der Kostenersatz richtet sich dann grundsätzlich gegen den Falschparker, sofern dieser ausfindig gemacht werden kann. Sie selbst müssen zwar in Vorleistung treten und die Abschleppkosten begleichen, haben aber anschließend einen Anspruch gegen den Verursacher, der die gesamten Kosten (einschließlich eventueller Standgelder und Verwaltungskosten) übernehmen muss. Sollte der Falschparker seine Schuld nicht begleichen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Bei Parksituationen auf Privatgelände gelten unter Umständen abweichende Regelungen, daher sollten betroffene Fahrzeughalter stets die lokalen Vorschriften und Gegebenheiten berücksichtigen.

Gibt es Möglichkeiten, Abschleppkosten zu vermeiden oder zu senken?

Es gibt verschiedene Ansätze, um Abschleppkosten zu vermeiden oder zu reduzieren. Zunächst sollte man stets darauf achten, sein Fahrzeug ordnungsgemäß und nicht verbotswidrig zu parken, um das Abschleppen durch Behörden zu vermeiden. Im Pannenfall kann durch eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder durch einen Kfz-Schutzbrief in vielen Fällen das Abschleppen kostenlos oder stark vergünstigt erfolgen. Bei privaten Abschleppunternehmen empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen, Preise zu vergleichen und auf transparente Kostenaufstellungen zu achten. In einigen Bundesländern gibt es zudem Richtlinien oder Höchstgrenzen, die von Behörden für Abschleppunternehmen festgelegt werden.

Wer darf mein Fahrzeug abschleppen lassen und wann ist das zulässig?

Abschleppen dürfen grundsätzlich nur Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt, wenn das Fahrzeug unrechtmäßig abgestellt wurde und andere Verkehrsteilnehmer behindert. Auch private Grundstückseigentümer haben das Recht, widerrechtlich geparkte Fahrzeuge von ihrem Gelände entfernen zu lassen, wobei bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden müssen. Bei eigenen Pannen darf der Fahrzeughalter selbst einen Abschleppdienst beauftragen. In jedem Fall ist das Abschleppen nur dann zulässig, wenn eine tatsächliche Gefahr oder erhebliche Behinderung für den Verkehr oder andere Beteiligte vorliegt. Bei unberechtigtem Abschleppen könnten Schadensersatzansprüche entstehen.

Was passiert, wenn ich die Abschleppkosten nicht sofort bezahlen kann?

Viele Abschleppdienste bestehen auf sofortiger Bezahlung vor Ort oder bei Fahrzeugabholung auf dem Firmengelände. Wird das Fahrzeug beispielsweise nach einer Ordnungswidrigkeit abgeschleppt und sichergestellt, kann es meist erst nach Bezahlung der Abschlepp- und ggf. Standgebühren wieder ausgehändigt werden. In Einzelfällen kann auch eine Rechnung zugesandt werden, wobei Verzugszinsen drohen, wenn Sie nicht fristgerecht zahlen. Bei finanziellen Engpässen empfiehlt sich das Gespräch mit dem Dienstleister, manche bieten Ratenzahlungen an. Ein Nichterscheinen oder Nichtbezahlen führt in extremen Fällen zu zusätzlichen Mahn- und Gerichtskosten.