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Abkömmlinge

Begriff und Bedeutung von Abkömmlingen im Recht

Der Begriff „Abkömmlinge“ spielt im deutschen Recht eine zentrale Rolle, insbesondere im Familien- und Erbrecht. Abkömmlinge sind Personen, die in gerader Linie von einer anderen Person abstammen. Dies umfasst vor allem Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder und weitere Nachkommen. Die rechtliche Einordnung als Abkömmling ist entscheidend für zahlreiche gesetzliche Regelungen, etwa bei der gesetzlichen Erbfolge oder Unterhaltsansprüchen.

Wer gilt als Abkömmling?

Abkömmlinge sind alle natürlichen Personen, die direkt von einer anderen Person abstammen. Dazu zählen:

  • Kinder (leiblich oder adoptiert)
  • Enkelkinder
  • Urenkelkinder
  • Weitere Nachkommen in absteigender Linie

Nicht zu den Abkömmlingen zählen Geschwister, Eltern oder andere Verwandte in der Seitenlinie.

Kindschaftsverhältnis: Leibliche und adoptierte Kinder

Sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder gelten rechtlich als Abkömmlinge. Bei einer Adoption wird das Kindschaftsverhältnis durch einen gerichtlichen Beschluss begründet; das Kind erhält dadurch dieselben Rechte wie ein leibliches Kind.

Nichteheliche Kinder und Stiefkinder

Nichteheliche Kinder werden heute rechtlich genauso behandelt wie eheliche Kinder – sie sind vollwertige Abkömmlinge ihrer Elternteile. Stiefkinder hingegen gelten nicht automatisch als Abkömmlinge des Stiefelternteils; dies ist erst nach einer Adoption der Fall.

Bedeutung der Abkömmlingsstellung im Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilrecht

Im Erbrecht kommt den Abkömmlingen eine besondere Stellung zu: Sie gehören zur ersten Ordnung der gesetzlichen Erben. Das bedeutet, dass sie vorrangig erben, wenn keine letztwillige Verfügung (z.B. Testament) vorliegt. Auch beim Pflichtteilrecht spielen sie eine wichtige Rolle – ihnen steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Mindestanteil am Nachlass zu.

Ausschluss einzelner Linien durch Vorversterben oder Enterbung

Sollte ein potenzieller Erbe ausfallen (etwa durch Vorversterben), treten dessen eigene Nachkommen an seine Stelle („Erbfolge nach Stämmen“). Eine vollständige Enterbung kann dazu führen, dass nur noch bestimmte Linien berücksichtigt werden.

Bedeutung der Abkömmlingsstellung im Familienrecht

Unterhaltsansprüche zwischen Verwandten in gerader Linie

Zwischen Eltern und ihren Kindern bestehen gegenseitige Unterhaltspflichten – sowohl minderjährige als auch volljährige Kinder können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Unterhalt haben; umgekehrt können auch Eltern unter Umständen von ihren Kindern unterstützt werden müssen.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Die Stellung eines Kindes als direkter Nachkomme hat Auswirkungen auf Sorgerechts- sowie Umgangsregelungen zwischen Elternteilen und Kindern.

Bedeutung für weitere Rechtsgebiete

Neben dem Familien- und Erbrecht kann die Eigenschaft als Abkömmling auch in anderen Bereichen relevant sein – beispielsweise bei steuerlichen Freibeträgen innerhalb bestimmter Verwandtschaftsgrade oder bei Fragen rund um Staatsangehörigkeitserwerb durch Abstammung („ius sanguinis“).

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Abkömmlinge“ (FAQ)

Können adoptierte Kinder ebenfalls als Abkömmlinge gelten?

Ja, adoptierte Kinder stehen leiblichen Kindern gleichgestellt; sie gelten rechtlich vollständig als Abkömmling ihrer Adoptiveltern mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Zählen Enkelkinder ebenfalls zu den gesetzlichen Erben erster Ordnung?

Ehepartner sowie alle direkten Nachkommen wie Enkel- oder Urenkelkinder gehören zur ersten Ordnung gesetzlicher Erben; allerdings erben Enkel nur dann direkt vom Großelternteil, wenn deren eigenes Elternteil bereits verstorben ist oder ausgeschlossen wurde.

Sind nichteheliche Kinder immer gleichgestellt mit ehelichen Kindern?

< p>Nichtehelich geborene Kinder haben heute denselben Status wie ehelich geborene hinsichtlich aller Rechte aus dem Kindschaftsverhältnis einschließlich des Status‘ eines vollwertigen gesetzlichen bzw. pflichtteilsberechtigten Ab­ kömm­lings.

 

 

 

 
 
 
 

  

  

  

  

  

Können Geschwister ebenfalls zu den eigenen „Ab­ kömm­lin­gen“ gezählt werden?
Nein; Geschwister stammen nicht direkt voneinander ab sondern teilen lediglich gemeinsame Vorfahren.

Welche Bedeutung hat die Eigenschaft „Ab­ kömm­ling“ beim Pflicht­teilsrecht?
Nur direkte Nachkommen erhalten einen Anspruch auf einen Mindestanteil am Vermögen des verstorbenen Angehörigen sofern diese enterbt wurden.

Sind Stiefkin­der ohne Adoption automatisch eigene „Ab­ kömmlinge“?
Stiefkin­der erwerben erst dann die Rechtsstellung eines eigenen Kindes samt aller Rechte/Pflichten nach erfolgter Adoption.

Spielt es für die Definition eine Rolle ob das Kind minderjährig/volljährig ist?
Für den Status eines „Ab­­ kömm­­lings“ spielt das Alter keine Rolle – sowohl minderjährige wie erwachsene direkte Nachfahren zählen dazu.