Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen im Kfz-Kaufvertrag korrekt beachten

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Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.02.2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit Urteil vom 28. Februar 2024 (Az. XI ZR 252/22) mit der Frage befasst, ob Widerrufsinformationen in einem Verbraucherdarlehensvertrag, der mit einem Kfz-Kaufvertrag verbunden ist, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gegenstand des Verfahrens war damit insbesondere, ob die Angaben zum Widerrufsrecht so erteilt wurden, dass die Widerrufsfrist ordnungsgemäß in Lauf gesetzt wurde.

Ausgangslage: Verbundene Verträge beim Fahrzeugkauf

Verbraucherdarlehen und Kfz-Kauf als rechtliche Einheit

Bei der Finanzierung eines Fahrzeugs über ein Darlehen kann ein sogenanntes verbundenes Geschäft vorliegen. In solchen Konstellationen stehen Darlehensvertrag und Kaufvertrag in einem wirtschaftlichen Zusammenhang; für den Verbraucher können sich daraus besondere Rechtsfolgen ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit einem Widerruf.

Bedeutung der Widerrufsinformationen

Damit die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, müssen Verbraucher ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Streitig sind in der Praxis häufig Reichweite, Inhalt und Verständlichkeit der Belehrung – etwa dazu, ab wann die Frist läuft, welche Form der Widerruf haben muss und welche Folgen ein Widerruf im verbundenen Geschäft auslösen kann.

Streitgegenstand: Ordnungsgemäßkeit der Belehrung

Beanstandungen des Verbrauchers

Im entschiedenen Fall wandte sich der Darlehensnehmer gegen die Wirksamkeit der erteilten Widerrufsinformationen. Die Argumentation zielte darauf, dass die Belehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe und deshalb ein Widerruf auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich sei.

Prüfungsmaßstab des BGH

Der BGH stellte darauf ab, ob die Widerrufsinformationen die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben enthalten und ob sie so gestaltet sind, dass ein durchschnittlicher Verbraucher sein Widerrufsrecht erkennen und ausüben kann. Maßgeblich war zudem, inwieweit sich der Darlehensgeber an den gesetzlichen Mustertext bzw. an die hierfür vorgesehenen Gestaltungsvorgaben angelehnt hat.

Kernaussagen der Entscheidung

Ordnungsgemäße Informationen trotz Verbundkonstellation

Nach der Entscheidung des BGH genügten die Widerrufsinformationen im konkreten Vertrag den Anforderungen. Damit war die Widerrufsfrist in Gang gesetzt worden; ein später erklärter Widerruf konnte nicht mehr auf eine fortbestehende Widerrufsmöglichkeit gestützt werden.

Gesetzliche Systematik und Musterbezug

Der BGH ordnete die Belehrung in die gesetzliche Systematik ein und befasste sich mit der Frage, welche Angaben in Widerrufsinformationen bei verbundenen Verträgen erforderlich sind. Dabei spielte auch eine Rolle, ob die verwendeten Formulierungen und Verweise im Ergebnis hinreichend klar sind und inhaltlich den vorgesehenen Pflichtinformationen entsprechen.

Einordnung für die Praxis der Vertragsgestaltung

Relevanz für kreditfinanzierte Fahrzeuggeschäfte

Die Entscheidung bestätigt, dass Widerrufsinformationen in verbundenen Kfz-Finanzierungen den gesetzlichen Anforderungen genügen können, auch wenn in der Praxis häufig über deren Klarheit und Vollständigkeit gestritten wird. Ob dies im Einzelfall gilt, richtet sich nach dem konkreten Vertragswerk und den verwendeten Belehrungstexten.

Bedeutung der Vertragsunterlagen im Gesamtzusammenhang

Für die rechtliche Bewertung kommt es regelmäßig auf die Dokumentation insgesamt an: Darlehensvertrag, Pflichtinformationen, Verweise, Hinweise zu Fristbeginn und Widerrufsfolgen sowie etwaige ergänzende Anlagen. Der BGH hat den Prüfungsansatz verdeutlicht, nach dem diese Angaben im Zusammenspiel zu bewerten sind.

Hinweis zum Verfahrensstand und zur Quellenlage

Die vorstehenden Angaben beruhen auf der veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.02.2024 (Az. XI ZR 252/22) sowie der dazu zugänglichen Berichterstattung, u. a. abrufbar unter: https://urteile.news/BGH_XI-ZR-2522_Widerrufsinformationen-in-mit-einem-Kfz-Kaufvertrag-verbundenem-Verbraucherdarlehensvertrag-ordnungsgemaess~N33779. Eine darüber hinausgehende Tatsachenbewertung erfolgt nicht.

Anknüpfungspunkte für rechtliche Klärung

Gerade bei Finanzierungen im Zusammenhang mit Fahrzeugkäufen stellen sich häufig Fragen zur Ausgestaltung von Pflichtinformationen, zur Einordnung verbundener Verträge und zu den daraus folgenden Rechtswirkungen. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bei der Einordnung entsprechender Konstellationen und der rechtlichen Bewertung vertraglicher Dokumentationen. Weitere Informationen zur Rechtsberatung im Bankrecht finden sich auf der Website von MTR Legal.