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Urheberrecht und der Einsatz von Cheat-Software

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Computer-Programme unterliegen dem Urheberrecht. Damit stellt sich die Frage, ob Cheat-Software das Urheberrecht verletzt. Um dies zu klären, hat der BGH den EuGH eingeschaltet (Az. I ZR 157/21).

Ein Werk, das aus einer persönlichen geistigen Schöpfung entspringt, ist automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Neben Texten, Bildern, Musik, Filmen und anderen Werken fallen auch Computer-Programme unter das Urheberrecht, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im IP-Recht und im Urheberrecht hat.

Damit eröffnet sich aber auch die Frage, ob Cheat-Software gegen das Urheberrecht verstößt. Cheat-Software ermöglicht es den Spielern, Beschränkungen in einem Computer-Programm zu umgehen und dadurch mehr Spielmöglichkeiten zu haben. Dabei sind die Beschränkungen von den Entwicklern der Spiele oft bewusst eingebaut worden und werden durch die Cheat-Software ausgehebelt.

Ein Entwickler von Computer-Spielen hat daher gegen den Entwickler einer Cheat-Software geklagt. Mit Hilfe dieser Software konnten die Spieler bspw. bestimmte Funktionen uneingeschränkt nutzen oder schneller ein höheres Level erreichen. Die Klägerin rügt, dass dies eine unzulässige Umarbeitung ihrer Computerspiele im Sinne von § 69c Nr. 2 UrhG darstelle.

Das setzt aber voraus, dass das Spiel „umgearbeitet“ wurde. Eine solche Umarbeitung ist gemäß § 69c Nr. 2 UrhG verboten. Die reine Spielidee ist hingegen nicht geschützt.

Das Landgericht gab in erster Instanz der Klage statt und bejahte eine Umarbeitung des Spiels durch die Software. Durch die Nutzung der Software werde in den Programmablauf des Spiels eingegriffen und verändert. Dadurch werde das von der Klägerin entwickelte Computerspiel umgearbeitet.

Das Oberlandesgericht Hamburg sah dies im Berufungsverfahren jedoch anders und wies die Klage ab. Zur Begründung führte es aus, dass die Software lediglich in den Ablauf des Computerspiels eingreife, indem es die im Speicher der Spielkonsole abgelegten Daten verändere, nicht aber die Computerbefehle. Der programmgemäße Ablauf eines Computerspiels sei aber nicht durch das Urheberrecht geschützt, so das OLG.

Der Fall landete schließlich vor dem BGH und dieser hat den EuGH um Klärung gebeten, ob Cheat-Software gegen Urheberrecht verstößt.

Im IP-Recht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte.

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