Urheberrecht bei Fotos: Handlungsmöglichkeiten bei Bilderklau verstehen

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Unerlaubte Bildnutzung im Internet: Rechte und rechtliche Rahmenbedingungen

Das Internet ermöglicht eine schnelle Verbreitung von Bildern. Dabei werden Fotografien und Grafiken jedoch oft ohne Zustimmung der Rechteinhaber publiziert. Die unbefugte Nutzung von Lichtbildern kann substanzielle Auswirkungen auf die Vermögens- und Urheberposition des Bildschöpfers haben. Es empfiehlt sich, mit Blick auf die rechtlichen Grundlagen des Bilderrechts die wesentlichen Regelungen und Handlungsmöglichkeiten zu kennen.

Grundlagen des Schutzes von Fotografien

Urheberschaft und Schutzumfang

Der Schutz von Fotografien ergibt sich vornehmlich aus den §§ 2 und 72 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Während Werke mit individueller Schöpfungshöhe als Lichtbildwerke qualifizieren und einen umfassenden Urheberrechtsschutz gemäß § 2 UrhG genießen, werden einfache Lichtbilder nach § 72 UrhG privilegiert. Dem Rechteinhaber stehen damit auch bei geringerer Gestaltungshöhe Abwehransprüche zu.

Rechte des Bildautors

Dem Schöpfer eines Bildes stehen das ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung und Verbreitung zu. Jegliche Nutzung bedarf einer hinreichend bestimmten Lizenzierung oder Einwilligung. Eine fehlende Einräumung der Nutzungsrechte kann zivilrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

Rechtsfolgen bei ungenehmigter Bildverwendung

Ansprüche des Rechteinhabers

Zentrale Rechtspositionen bei der Verletzung der Bildrechte sind der Unterlassungsanspruch sowie der Anspruch auf Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Daneben kann ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht kommen, der sich regelmäßig nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie bemisst. Auch eine angemessene Entschädigung für unterlassene Urheberbenennung ist im Wege eines sog. Verletzerzuschlags möglich.

Abmahnung und gerichtliche Durchsetzung

Vor einer gerichtlichen Geltendmachung wird vielfach die Abmahnung eingesetzt. Hierbei handelt es sich um die außergerichtliche Aufforderung, die rechtswidrige Nutzung einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei fehlender Reaktion kann die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen, etwa im Wege der einstweiligen Verfügung, folgen.

Verteidigungsoptionen bei Vorwürfen der Rechtsverletzung

Prüfung des rechtlichen Sachverhalts

Werden Unternehmen oder Privatpersonen mit dem Vorwurf einer Rechtsverletzung konfrontiert, ist zunächst zu prüfen, ob tatsächlich ein widerrechtlicher Zugriff auf ein geschütztes Lichtbild erfolgt ist. Zu berücksichtigen sind hierbei etwa mögliche Lizenzen, Nutzungsrechte oder urheberrechtliche Schranken. Es gilt die Unschuldsvermutung; ein Nachweis der Verletzungslage ist regelmäßig zu führen (vgl. Quelle: juraforum.de/news).

Bedeutung der Beweislast

Der Nachweis der Rechteinhaberschaft sowie einer konkreten Rechtsverletzung obliegt grundsätzlich dem Anspruchsteller. Gegenseitige Interessen sind hierbei sorgfältig abzuwägen, insbesondere mit Blick auf eine etwaige Schadensersatzbemessung und Unterlassungsforderungen.

Prävention und rechtlicher Gestaltungsspielraum

Absicherung im Umgang mit Bildern

Unternehmen sowie Investoren sollten bei der Verwendung von Fotografien auf eine lückenlose Dokumentation der Rechtseinräumungen sowie auf die Einhaltung etwaiger Lizenzbedingungen achten. Eine klare Vertragsgestaltung kann den rechtlichen Gestaltungsrahmen von vornherein definieren.

Rechtsberatung im Bereich Urheberrecht

Die rechtlichen Anforderungen bei der Nutzung von Bildmaterial und der Abwehr von Ansprüchen wegen angeblicher oder tatsächlicher Rechteverletzungen sind komplex. Mandanten mit Fragen zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen rund um Lichtbilder und Fotografien haben die Möglichkeit, für eine individuelle Bewertung ihres Anliegens die Rechtsberatung im IP-Recht von MTR Legal Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen.