Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2025 auf Zehn-Jahres-Hoch
Creditreform-Prognose 2025: 23.900 Unternehmensinsolvenzen erwartet
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 so hoch wie seit 10 Jahren nicht mehr. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform geht von 23.900 Unternehmensinsolvenzen bis Ende 2025 aus. Das berichtete u.a. tagesschau.de am 8. Dezember 2025. Damit ist die Zahl der Firmenpleiten im Vergleich zum Vorjahr um 8,3 Prozent gestiegen. Die Entwicklung der Pleiten steht im Zusammenhang mit den anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie steigenden Kosten, regulatorischen Belastungen und internen Problemen vieler Firmen, was auch die Prognosen für die kommenden Jahre beeinflusst.
Rückblick 2024: Unternehmensinsolvenzen auf höchstem Stand seit 2015
Im Jahr 2024 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland auf 22.400 Fälle gestiegen, was einem Zuwachs von 24,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht und den höchsten Stand seit 2015 markiert. Diese Zuwächse bei den Insolvenzen zeigen, wie stark die Zahl der Fälle im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist.
Entwicklung 2025 nach Monaten und Quartalen
Die Insolvenzen haben in den ersten neun Monaten 2025 einen Höchststand erreicht, mit rund 18.000 beantragten Insolvenzen. Im November 2025 stieg die Zahl der Firmenpleiten im Vergleich zum Vorjahresmonat um 5,7 %. Die DIHK prognostiziert für das Gesamtjahr 2025 mehr als 22.000 Unternehmensinsolvenzen. Die Insolvenzstatistik liefert monatlich aktuelle Ergebnisse über die Zahl der beantragten und eröffneten Insolvenzverfahren sowie die Höhe der voraussichtlichen Forderungen.
Forderungen der Gläubiger: Milliardenverluste durch Firmenpleiten
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Juli 2025 gemeldeten Unternehmenspleiten wurden von den Amtsgerichten auf rund 3,7 Milliarden Euro beziffert. Die meisten Insolvenzanträge entfallen auf die Rechtsform der GmbH, wobei das Baugewerbe, der Handel und die freiberuflichen, technischen und wissenschaftlichen Dienstleistungen laut Statistik 2024 besonders betroffen sind. Die Insolvenzstatistik zeigt, dass die meisten Insolvenzanträge 2024 auf das Baugewerbe, den Handel und den Bereich der freiberuflichen, technischen und wissenschaftlichen Dienstleistungen entfielen.
Die Insolvenzgerichte spielen eine zentrale Rolle bei der Eröffnung und statistischen Erfassung der Verfahren, wobei die tatsächlichen Zahlen erst nach der gerichtlichen Entscheidung in die Statistik aufgenommen werden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Industrie haben sich zuletzt massiv verschärft: Unternehmen stehen unter erheblichen Belastungen durch hohe Kosten, steigende Energiepreise, umfangreiche Regulierung und erschwerten Zugang zu Krediten. Besonders die hohen Energiepreisen treffen den Mittelstand und kleine Betriebe und verschärfen die wirtschaftliche Lage vieler Firmen zusätzlich. Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland alle Unternehmensinsolvenzen und sieht zwei Verfahren vor: das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen und die Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen. Insolvenz bedeutet die Unfähigkeit eines Schuldners, seine Schulden oder Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern zu begleichen. Eine hohe Zahl an Insolvenzen gilt als Indikator für wirtschaftliche Schwäche und kann politische Maßnahmen erforderlich machen.
Im 1. Halbjahr 2025 wurden rund 12.000 Unternehmensinsolvenzen beantragt, ein Anstieg um 12,5 % gegenüber den beiden Vorjahren.
Arbeitsplätze in Gefahr: Hunderttausende Beschäftigte betroffen
Die Zahl der bedrohten oder weggefallenen Arbeitsplätze durch Insolvenzen ist signifikant gestiegen, mit rund 320.000 betroffenen Beschäftigten und Personen im Jahr 2024. Die Mehrheit der Unternehmensinsolvenzen betrifft Kleinstunternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten, die 81,4 Prozent aller Fälle ausmachen; zudem ist die Zahl der insolventen Unternehmen ohne Beschäftigte im Jahr 2025 um 16,8 Prozent gestiegen. Auch die Insolvenzgefährdung bei größeren und mittelgroßen Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, hat zugenommen. Die Entwicklung zeigt sich in allen Wirtschaftsbereichen, besonders betroffen sind das Baugewerbe, der Dienstleistungssektor und das Gastgewerbe. Die Insolvenzgefährdung ist in den Bereichen Verkehr, Lagerei und Baugewerbe besonders hoch. Experten wie Ludwig Hantzsch (Leiter Creditreform Wirtschaftsforschung) und Volker Treier (DIHK-Chefanalyst) liefern Prognosen und Analysen zum Thema Unternehmensinsolvenzen und betonen die Bedeutung der aktuellen Ergebnisse für die wirtschaftliche Entwicklung. Die Gewerbeanzeigenstatistik ist für die Erfassung von Gründungen, Abmeldungen und Schließungen von Gewerbe von zentraler Bedeutung. Neben Unternehmensinsolvenzen gibt es auch Privatinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen, bei denen Privatpersonen als Schuldner auftreten; diese unterscheiden sich in Ablauf und rechtlicher Form von Firmeninsolvenzen.
Der Antrag auf Insolvenz und die Insolvenzantragspflicht sind für Unternehmen und Privatpersonen gesetzlich geregelt. Die Erfassung der Regelinsolvenzen erfolgt saisonal und zeitlich verzögert, wobei die Eröffnung des Verfahrens für die Statistik maßgeblich ist. Insolvenzen stellen eine seltene Form der Unternehmensschließung dar, da nur rund 6 % aller Schließungen auf einen Insolvenzantrag zurückgehen. Die Ergebnisse der Insolvenzstatistik sind entscheidend für die Bewertung der wirtschaftlichen Lage und die Ableitung politischer Maßnahmen. Die Belastungen für Unternehmen durch hohe Kosten, Energiepreise, Regulierung und Kredite sind weiterhin hoch. Das Thema Unternehmensinsolvenzen bleibt damit ein zentraler Indikator für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den ersten drei Quartalen 2025 sogar um 11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Insgesamt haben demnach 18.125 Unternehmen in den ersten drei Quartalen Insolvenzantrag gestellt. Mehr waren es in diesem Zeitraum zuletzt 2014 (18.199 Unternehmen). Von einer schnellen Entspannung gehen Experten nicht aus. Es sei sogar mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt rund 121.000 Insolvenzverfahren in Deutschland registriert, was einem Anstieg um 10,6% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Eine Insolvenz muss jedoch nicht das Ende des Unternehmens bedeuten. Wichtig ist es, gerade in der Krise umsichtig zu agieren und die richtigen Schritte zur erfolgreichen Restrukturierung des Unternehmens einzuleiten, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Insolvenzrecht berät.
Interne Ursachen: Managementfehler und fehlende Liquidität
Die häufigsten Gründe für Unternehmensinsolvenzen sind Managementfehler, Finanzierungslücken und externe Faktoren wie Wirtschaftskrisen. Auch die Auswirkungen der Pandemie haben die Insolvenzstatistik beeinflusst und sorgen weiterhin für nachhaltige wirtschaftliche Herausforderungen bei vielen Firmen.
Ursachen für Unternehmensinsolvenzen: Warum Firmen 2025 in die Pleite rutschen
Externe Ursachen: Energiepreise, Regulierung und schwache Nachfrage
In den ersten drei Quartalen 2025 waren nach Zahlen des Statistischen Bundesamts besonders die Branchen Verkehr und Lagerei, die Gastronomie sowie das Baugewerbe von Insolvenzen betroffen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Industrie haben sich in den letzten Monaten massiv verschärft: Unternehmen sehen sich mit erheblichen Belastungen durch hohe Kosten, steigende Energiepreise, zunehmende Regulierung und erschwerten Zugang zu Krediten konfrontiert. Wie Untersuchungen von Creditreform zeigen, gibt es aber auch wirtschaftliche Probleme in Betrieben des Gesundheitswesens. Zudem kämen immer öfter auch firmen mit eigentlich funktionierenden Geschäftsmodellen unter Druck. Die Auswirkungen der Pandemie haben die Zahl der Unternehmensinsolvenzen zusätzlich beeinflusst und sorgen weiterhin für nachhaltige wirtschaftliche Herausforderungen in vielen Branchen.
Die Gründe für die wirtschaftlichen Probleme und die steigende Zahl der Firmenpleiten sind vielfältig. Die Insolvenzgefährdung ist in den letzten Jahren in verschiedenen Wirtschaftsbereichen deutlich gestiegen, insbesondere im Baugewerbe, im Dienstleistungssektor und im Gastgewerbe. Gestiegene Zölle mit den USA, günstigere Produkte aus dem Ausland, hohe Energiekosten und eine sinkende Nachfrage im Inland sind nur einige Aspekte. Häufige Gründe für Unternehmensinsolvenzen sind Managementfehler, Finanzierungslücken und externe Faktoren wie Wirtschaftskrisen. Die Insolvenzen in Deutschland sind stark angestiegen, was auf hohe Kosten, schwache Nachfrage und große Unsicherheit zurückzuführen ist. Die Bedeutung von Gewerbeanzeigen und der Gewerbeanzeigenstatistik liegt darin, Gründungen, Abmeldungen und Schließungen von Gewerben systematisch zu erfassen und so wichtige Einblicke in die wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.
Anhaltende globale Krisen und zunehmende Handelskonflikte machen die Lage für Unternehmen in Deutschland nicht einfacher. Wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen müssen in der Krise besonnen handeln und die richtigen Schritte einleiten, um den Betrieb wieder auf wirtschaftlich stabile Beine zu stellen.
Auswirkungen der Unternehmensinsolvenzen auf Wirtschaft, Arbeitsplätze und Gläubiger
Die steigende Zahl der Insolvenzen in Deutschland hat spürbare Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft. Besonders betroffen sind Unternehmen im Verkehrswesen und Baugewerbe, wo die Insolvenzwelle zu einer erhöhten Unsicherheit und einem Rückgang des Wirtschaftswachstums führt. Im aktuellen Zeitraum wurden zahlreiche Insolvenzfälle (fällen) und Firmenpleiten (pleiten) registriert, was die angespannte wirtschaftliche Lage zusätzlich verdeutlicht. Für viele Arbeitnehmer bedeutet dies den Verlust des Arbeitsplatzes oder zumindest eine Verschlechterung der Einkommenssituation, da zahlreiche Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Zahl der bedrohten oder weggefallenen Arbeitsplätze aufgrund von Insolvenzen ist im Jahr 2024 auf rund 320.000 gestiegen.
Auswirkungen auf Gläubiger und Forderungsausfälle
Auch die Gläubiger sind von der aktuellen Entwicklung stark betroffen. Die Creditreform Wirtschaftsforschung beziffert die Forderungen aus den gemeldeten Insolvenzen auf rund 40,1 Milliarden Euro – ein zwar leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, aber dennoch ein erheblicher Wert, der die angespannte Lage verdeutlicht. Forderungsausfälle in dieser Größenordnung belasten nicht nur einzelne Unternehmen, sondern können sich auf ganze Wirtschaftsbereiche auswirken.
Regionale Unterschiede bei Firmenpleiten in Deutschland
Die Veröffentlichung der Insolvenzstatistik durch das Statistische Bundesamt zeigt zudem deutliche regionale Unterschiede: Während in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Bayern die Anzahl der Firmenpleiten besonders hoch ist, sind andere Regionen wie Sachsen und Thüringen weniger stark betroffen. Diese Daten ermöglichen es, das Insolvenzgeschehen in Deutschland differenziert zu analysieren und gezielte Maßnahmen für besonders betroffene Bundesländer zu entwickeln.
Die Insolvenzstatistik und die Datenbank der Creditreform Wirtschaftsforschung sind wichtige Instrumente, um das aktuelle Geschehen zu bewerten. Sie liefern nicht nur Informationen über die Anzahl der Insolvenzanträge und die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr, sondern auch über die Verteilung der Schulden und die Auswirkungen auf Gläubiger und Arbeitnehmer. Die Gewerbeanzeigenstatistik ergänzt diese Daten und gibt Aufschluss über die wirtschaftliche Entwicklung und die Dynamik von Gründungen und Schließungen.
Die Folgen der aktuellen Insolvenzwelle sind vielschichtig: Neben den unmittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen und Beschäftigte leidet auch der Wirtschaftsstandort Deutschland unter der gestiegenen Zahl der Insolvenzen. Die Unsicherheit in vielen Branchen, die hohe Zahl an Insolvenzanträgen und die wachsenden Schulden stellen eine große Herausforderung dar. Um die negativen Folgen einzudämmen und die Wirtschaft zu stärken, sind gezielte Maßnahmen und eine kontinuierliche Analyse der Insolvenzzahlen durch Bundesregierung und Wirtschaftsforschungsinstitute unerlässlich.
Auswirkungen der Unternehmensinsolvenzen auf Wirtschaft, Arbeitsplätze und Gläubiger
Dabei können auch schon vor der Stellung eines Insolvenzantrags Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Nach der Insolvenzordnung 1999 gibt es zwei Hauptformen von Insolvenzverfahren: das Regelinsolvenzverfahren, das vor allem für Unternehmen und Selbstständige gilt, und die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz), die speziell für Privatpersonen und Verbraucher vorgesehen ist. Privatpersonen und Verbraucher durchlaufen dabei ein eigenes Verfahren, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Hier sind insbesondere das StaRUG und das Schutzschirmverfahren zu nennen.
StaRUG: Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren
Mit dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der es Unternehmen ermöglicht, eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass zwar eine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht, diese jedoch noch nicht eingetreten ist. Im Rahmen des StaRUG-Verfahrens hat das Unternehmen einen Restrukturierungsplan zu erarbeiten. Charakteristisch ist dabei, dass nicht sämtliche Gläubiger dem Plan zustimmen müssen, sondern lediglich jene Gläubigergruppen, die von den vorgesehenen Restrukturierungsmaßnahmen unmittelbar betroffen sind.
Schutzschirmverfahren: Sanierung unter gerichtlichem Schutz
Befindet sich ein Unternehmen bereits in einer ernsthaften wirtschaftlichen Krise, ohne jedoch zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet zu sein, kann es die Sanierung im Wege eines Schutzschirmverfahrens anstreben. Die Insolvenzantragspflicht besteht grundsätzlich bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung; der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist dann zwingend und muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Dieses Verfahren kommt nur dann in Betracht, wenn realistische Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung bestehen. Hierzu ist eine entsprechende fachliche Bescheinigung erforderlich. Nach Bewilligung des Schutzschirms muss das Unternehmen zusammen mit einem Sachwalter innerhalb von drei Monaten einen belastbaren Insolvenzplan erstellen. Während dieses Zeitraums ist das Unternehmen vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger geschützt.
Insolvenz in Eigenverwaltung: Ablauf, Vorteile und Voraussetzungen
Im Rahmen der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die Unternehmensleitung weiterhin handlungsfähig, wird jedoch durch einen Sachwalter begleitet und überwacht. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, das Unternehmen wirtschaftlich zu stabilisieren und neu auszurichten. Grundlage hierfür ist ein Insolvenzplan, der die Zustimmung aller Gläubiger erfordert. Ein wesentlicher Vorteil der Eigenverwaltung liegt darin, dass die Geschäftsführung das Unternehmen weiterhin nach außen repräsentiert. Dadurch bleiben bestehende Ansprechpartner erhalten und Geschäftsbeziehungen können fortgeführt werden.
Insolvenzgerichte zu Eigenverwaltung: Ablauf, Vorteile und Voraussetzungen
Die Insolvenzgerichte nehmen im deutschen Insolvenzgeschehen eine Schlüsselrolle ein. Sie sind die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Privatpersonen, wenn es um die Eröffnung und Durchführung von Insolvenzverfahren geht. Mit insgesamt 128 Insolvenzgerichten, die auf die verschiedenen Bundesländer verteilt sind, ist eine flächendeckende Bearbeitung der steigenden Zahl an Insolvenzen in Deutschland gewährleistet. Jedes Insolvenzgericht ist für einen bestimmten regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich und sorgt dafür, dass die Verfahren effizient und nach den gesetzlichen Vorgaben abgewickelt werden.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Insolvenzgerichte zählt die Entscheidung über die Eröffnung von Insolvenzverfahren. Sie prüfen die eingereichten Insolvenzanträge, bestellen Insolvenzverwalter und überwachen die ordnungsgemäße Durchführung der Verfahren. Dabei stehen sie in engem Austausch mit den Gläubigern und den bestellten Insolvenzverwaltern, um eine faire Verteilung der Insolvenzmasse und die Wahrung der Gläubigerinteressen sicherzustellen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, wie sie aktuell durch die Insolvenzwelle in Deutschland geprägt sind, kommt den Gerichten eine besondere Bedeutung zu.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die regelmäßige Veröffentlichung von Informationen und Statistiken zu den laufenden und abgeschlossenen Insolvenzverfahren. Die Insolvenzgerichte stellen Daten zur Anzahl der eröffneten Verfahren, zu betroffenen Unternehmen und Privatpersonen sowie zu den jeweiligen Wirtschaftsbereichen bereit. Diese Informationen sind für Unternehmen, Gläubiger und auch für Privatpersonen von großem Wert, um sich über die aktuelle Entwicklung der Insolvenzen in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern zu informieren. Besonders in Branchen wie dem Baugewerbe, dem Gastgewerbe oder dem Verkehrssektor, die aktuell stark von Firmenpleiten betroffen sind, bieten die veröffentlichten Zahlen eine wichtige Orientierung.
Die Insolvenzgerichte tragen zudem dazu bei, Unsicherheiten im Umgang mit Insolvenzen zu verringern. Sie informieren über die Voraussetzungen und den Ablauf von Insolvenzverfahren, erklären die Unterschiede zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz und geben Hinweise zur Eröffnung des Verfahrens sowie zur Anmeldung von Forderungen. Damit unterstützen sie Unternehmen und Privatpersonen dabei, sich frühzeitig auf mögliche wirtschaftliche Schwierigkeiten vorzubereiten und die richtigen Schritte einzuleiten.
Angesichts der aktuellen Insolvenzwelle und der wachsenden wirtschaftlichen Unsicherheit ist die Arbeit der Insolvenzgerichte wichtiger denn je. Sie sorgen dafür, dass die steigende Anzahl an Insolvenzverfahren transparent und rechtssicher abgewickelt wird und bieten eine verlässliche Informationsquelle für alle Betroffenen. Durch die enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Wirtschaftsbereichen und die kontinuierliche Veröffentlichung aktueller Daten leisten die Insolvenzgerichte einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland.
Insolvenz in Eigenverwaltung: Ablauf, Vorteile und Voraussetzungen
Ablauf der Eigenverwaltung und Rolle des Sachwalters
Lässt sich eine Insolvenz nicht mehr vermeiden, eröffnet das zuständige Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren. Die Eröffnung erfolgt durch die Insolvenzgerichte, die auch darüber entscheiden, wann ein Insolvenzantrag offiziell in die Statistik aufgenommen wird. In diesem Fall übernimmt ein Insolvenzverwalter die Leitung des Unternehmens. Die Gläubiger haben sodann die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Insolvenzstatistik liefert monatlich Informationen über die Zahl der beantragten und eröffneten Insolvenzverfahren sowie über die Höhe der voraussichtlichen Forderungen. Im Juli 2025 bezifferten die Amtsgerichte die Forderungen der Gläubiger aus den gemeldeten Unternehmenspleiten auf rund 3,7 Milliarden Euro.
Insolvenzantragspflicht: Fristen, Pflichten und Risiken für Geschäftsführer
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzantragsgründe
Liegt ein Insolvenzgrund – Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – vor, besteht für Unternehmen und Privatpersonen eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht. Der Geschäftsleiter eines Unternehmens oder eine Privatperson muss in diesem Fall unverzüglich einen entsprechenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Konkret bedeutet das, dass der Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden muss. Wird der Insolvenzantrag trotz Vorliegen eines Insolvenzgrunds hinausgezögert, liegt eine strafbare Insolvenzverschleppung vor.
Die Insolvenzordnung 1999 unterscheidet dabei zwischen dem Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen und der Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) für Privatpersonen und Verbraucher. Privatpersonen und Verbraucher können bei Zahlungsunfähigkeit ein eigenes Verfahren, die Privatinsolvenz, durchlaufen.
MTR Legal Rechtsanwälte berät umfassend bei der Restrukturierung von Unternehmen und weiteren Themen des Insolvenzrechts.
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