Rechtsgeschäftsähnliche Handlung
Rechtsgeschäftsähnliche Handlungen sind Willensakte ohne Rechtsbindungswillen. Entdecke, wie sie im Recht dennoch Wirkung entfalten! Mehr im Artikel.
Legal Lexikon
Rechtsgeschäftsähnliche Handlung
Rechtsgeschäftsähnliche Handlungen sind Willensakte ohne Rechtsbindungswillen. Entdecke, wie sie im Recht dennoch Wirkung entfalten! Mehr im Artikel.
Handeln in (unter) fremdem Namen
Handeln in fremdem Namen bedeutet, für eine andere Person rechtsverbindlich tätig zu sein. Entdecke jetzt, wie dieses Prinzip im Alltag wirkt!
Begehungsdelikt beschreibt Straftaten durch aktives Handeln. Neugierig? Erfahre im Artikel, wie diese juristisch definiert und unterschieden werden!
Weitere Infos
Social Media
© 2024 MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH