Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts bedeutet, dass es keine rechtliche Wirkung entfaltet. Mehr erfahren? Tauche jetzt in den Lexikon-Artikel ein!
Legal Lexikon
Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts
Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts bedeutet, dass es keine rechtliche Wirkung entfaltet. Mehr erfahren? Tauche jetzt in den Lexikon-Artikel ein!
Die Unzulänglichkeitseinrede schützt vor unzumutbaren Forderungen. Erfahre mehr über ihre Bedeutung und Anwendung – entdecke den ausführlichen Lexikon-Artikel!
Weitere Infos
Social Media
© 2024 MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH