Festlegung des Streitwerts im Anfrageverfahren gemäß § 7a SGB IV
Das Bayerische Landessozialgericht hatte sich jüngst mit der Frage der Höhe des Streitwerts im Kontext eines Anfrageverfahrens nach § 7a SGB IV zu befassen (Beschluss vom 19. Januar 2009, Az.: L 5 B 91/08 R). Der Streitwert entscheidet maßgeblich über die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, weshalb seine Bestimmung erhebliche Bedeutung für die Verfahrensbeteiligten entfaltet.
Hintergrund des Anfrageverfahrens nach § 7a SGB IV
§ 7a SGB IV ermöglicht die verbindliche Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Erwerbstätigen im sogenannten Anfrageverfahren. Diese Klärung ist insbesondere dann von Relevanz, wenn Unsicherheiten hinsichtlich der Versicherungspflicht bestehen – etwa im Hinblick auf eine mögliche Selbstständigkeit oder Beschäftigung. Das Verfahren bindet dabei die Rentenversicherungsträger, wobei die Entscheidung entsprechend für weitere Verfahren präjudizierend wirkt.
Bewertungsmaßstab für den Streitwert
Rechtsprechung zum Regelfall des Streitwerts
Im zugrunde liegenden Verfahren stellte das Landessozialgericht klar, dass der Streitwert in Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV regelmäßig mit 18.000 Euro anzusetzen ist. Maßgebend für diese Bewertung sind die gesetzlichen Regelungen des § 52 Abs. 2 GKG, nach denen bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten der Streitwert nach billigem Ermessen festgelegt wird.
Das Gericht orientierte sich dabei an der ständigen Spruchpraxis und hielt den Wert von 18.000 Euro für gerechtfertigt, da typischerweise ein Jahresverdienst als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Diese Vorgehensweise wurde mit Blick auf Art und Tragweite der Statusentscheidung als angemessen beurteilt.
Auswirkungen auf die Kosten des Verfahrens
Die Festsetzung des Streitwerts beeinflusst die Höhe der Verfahrenskosten unmittelbar. Da der Streitwert im Anfrageverfahren keinen unmittelbar wirtschaftlichen Bezug aufweist, knüpft die Rechtsprechung regelmäßig an den hypothetischen Wert des klärungsbedürftigen Sozialversicherungsverhältnisses an – konkret meist an das durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt.
Verfahren betreffend den festgesetzten Streitwert
Gegen die Streitwertbestimmung wurde im zugrundeliegenden Fall eine Beschwerde eingelegt. Das Landessozialgericht hat jedoch die bisherige Bewertung bestätigt. Hinweise auf abweichende Fallkonstellationen, die eine signifikant andere Bewertung rechtfertigen könnten, lagen im konkreten Einzelfall nicht vor. Das Verfahren ist mit dem Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts abgeschlossen; Änderungen sind nicht zu erwarten.
Bedeutung für Unternehmen und Auftraggeber
Unternehmensverantwortliche und Auftraggeber stehen bei der Beauftragung von Selbstständigen immer wieder vor der Herausforderung, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte rechtskonform zu gestalten. Die gerichtliche Klärung des Streitwerts bei Statusanfrageverfahren nach § 7a SGB IV trägt zur Transparenz bezüglich der zu erwartenden Kostenrisiken bei und gewährleistet Rechtsklarheit bei der Beurteilung zukünftiger ähnlich gelagerter Streitigkeiten.
Wer sich angesichts der Komplexität solcher Statusfragen über mögliche Risiken und Gestaltungsoptionen informieren möchte, findet bei MTR Legal umfassende Unterstützung. Bei weitergehenden Anliegen ist eine Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht angezeigt; dort bietet MTR Legal maßgeschneiderte Informationen zu sämtlichen Aspekten unternehmerischer Tätigkeit.