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Streit ums Ei – OLG Düsseldorf sieht keine Verletzung des Markenrechts

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Im Eierlikör stecken Eier. Werbung für die Spirituose mit dem Begriff „Ei“ könne daher nicht verboten sein, entschied das OLG Düsseldorf einen Markenrechtsstreit (Az. I-20 U 41/22).

Der Markenschutz ist für Unternehmen wichtig, hat aber auch seine Grenzen. Das zeigt das Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2023 im Streit zweier Eierlikörhersteller, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im gewerblichen Rechtsschutz hat.

Vor dem OLG Düsseldorf ging es um das Markenrecht eines Eierlikörherstellers, der sein Getränk seit Jahrzehnten mit „Eieiei“ bewirbt und sich dies als Wortmarke schützen ließ. Ein anderer Hersteller von Eierlikör packte in seiner Werbung noch zwei Eier drauf und bewarb 2020 auf seiner Webseite ein Päckchen mit fünf kleinen Eierlikörfläschchen mit dem Text „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“. Die andere Brennerei sah darin eine Verletzung ihrer eingetragenen Wortmarke.

Die Klage blieb am OLG Düsseldorf allerdings erfolglos. Die eingetragene Wortmarke sei nicht verletzt worden, so das OLG. Eine Verletzung läge nur vor, wenn der Verbraucher in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der Ware sieht. Davon könne hier nicht ausgegangen werden.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Verbraucher in dem Text „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ lediglich einen beschreibenden Hinweis auf die Beschaffenheit des beworbenen Produkts sehen – nämlich Eierlikör. Die Kernzutat seien nun mal Eier. Daher werde das „Ei“ nicht als Hinweis auf die Herkunft der Ware verstanden. Daran ändere auch die fünffache Nennung des Wortes „Ei“ nichts. Einem Hersteller von Eierlikör könne es nicht untersagt werden, auf die Kernzutat hinzuweisen. Auch die Gesamtaufmachung der Werbung verstärke den Eindruck, dass es sich um einen Hinweis auf die Zutat handelt. Sie zeige in einer Aufmachung ein „Osternest“ und in einer anderen Aufmachung sei den fünf kleinen Fläschchen jeweils ein „Ei“ zugeordnet. Eine Markenverletzung sei nicht zu erkennen, so das OLG.

Im gewerblichen Rechtsschutz erfahrenen Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte in Fragen des Markenrechts.

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