Startup- und Scaleup-Strategie 2026: neuer Rahmen für Gründung, Wachstum und Finanzierung
Die Bundesregierung hat am 22. Juli 2026 die neue Startup- und Scaleup-Strategie beschlossen; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte hierzu am selben Tag eine Pressemitteilung. Das Strategiepapier wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht und liegt dem Deutschen Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung vom 22. Juli 2026 in der Bundestagsdrucksache 21/7450 vor.
Die Strategie umfasst 152 Maßnahmen und ersetzt die Start-up-Strategie der Vorgängerregierung aus dem Jahr 2022. Nach den veröffentlichten Angaben ging ihr eine Onlinekonsultation mit rund 300 Stellungnahmen sowie zehn Workshops mit etwa 200 Teilnehmenden voraus. Die Maßnahmen verteilen sich auf acht Handlungsfelder; erstmals ist dabei ein eigenständiger Bereich „Sicherheit und Verteidigung“ vorgesehen, daneben unter anderem Finanzierung, Ausgründungen, Bürokratierückbau sowie Vergabe und Wettbewerb.
Ausgangspunkt der Strategie ist die Annahme, dass Startups und Scaleups für wirtschaftliche Dynamik, technologische Erneuerung und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland von erheblicher Bedeutung sind. Nach Zahlen des deutschen Startup-Verbands wurden im ersten Halbjahr 2026 3.053 Startups neu gegründet; dies entsprach einem Anstieg von 52 Prozent gegenüber dem zweiten Halbjahr 2025. Zugleich verweist die Entwicklung der Insolvenzen und Liquidationen auf erhebliche Risiken: Nach dem Startup Dashboard Deutschland stieg deren Zahl von 835 im Jahr 2022 auf insgesamt 1.429 im Jahr 2025 nahezu auf das Doppelte.
Die Bundesregierung verbindet mit der Strategie insbesondere das Ziel, Gründungen zu erleichtern, Wachstum zu beschleunigen und Innovation in Deutschland zu halten. Genannt werden vor allem der bessere Zugang zu Finanzierungsquellen, die Gewinnung hoch qualifizierter Arbeitskräfte, der Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Geschäftsmodelle und der Abbau regulatorischer Belastungen. Nach der Strategie sollen mehr Unternehmen mit Milliardenbewertung entstehen; als Beispiele bereits erfolgreicher Entwicklungen im Jahr 2026 werden unter anderem Osapiens, Stark, Neura Robotics und Proxima Fusion genannt.
Finanzierung als zentrales Handlungsfeld
Öffentliche Mittel, Zukunftsfonds und Direktbeteiligungen
Bereits 2021 hatte der Bund über den Zukunftsfonds insgesamt 10 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese Mittel sollen bis 2030 unter anderem über Dachfonds wie den ERP/EIF-Dachfonds, das ERP-VC-Fondsinvestments-Programm der KfW Capital, den High-Tech Gründerfonds sowie den DeepTech & Climate Fonds eingesetzt werden.
Die neue Strategie sieht vor, diese Mittel in einem Zukunftsfonds II insbesondere für DeepTech, BioTech und DefenceTech auszuweiten. Eine wesentliche Rolle kommt hierbei der KfW Capital zu. Über das Programm „Scale-up Direct“ stehen bereits 1 Milliarde Euro für Co-Investments mit privaten Kapitalgebern aus dem Fondsportfolio der KfW Capital zur Verfügung, regelmäßig mit Investitionsvolumina von bis zu 50 Millionen Euro je Wachstumsunternehmen.
Daneben beteiligt sich der Bund über das neu aufgelegte Programm First-of-a-Kind mit bis zu 300 Millionen Euro an privaten Fonds, die Venture Debt für Projekte mit hoher technologischer Neuartigkeit und hohem Innovationsgrad bereitstellen. Ein zweiter Wachstumsfonds Deutschland, der erneut überwiegend privates Kapital institutioneller Investoren einwerben soll, soll zusätzliches Kapital erhalten. Der erste Wachstumsfonds Deutschland hatte nach einer Mitteilung der KfW Capital bis Ende 2025 innerhalb von zwei Jahren bereits 825 Millionen Euro an 41 VC-Zielfonds zugesagt, die mehr als 360 innovative Technologieunternehmen aus verschiedenen Branchen finanziert hatten.
Der High-Tech Gründerfonds soll mit einer fünften Fondsgeneration ab 2027 zur zentralen Plattform des Bundes für Direktbeteiligungen an Startups ausgebaut werden. Dabei soll auch der DeepTech & Climate Fonds integriert werden. Bereits 2024 war als Bestandteil des Zukunftsfonds der HTGF Opportunity Fonds mit 600 Millionen Euro eingerichtet worden, um Co-Investments mit privaten Investoren in ausgewählte Portfoliounternehmen des High-Tech Gründerfonds zu ermöglichen.
Privates Kapital, Altersvorsorge und WIN-Initiative
Privates Kapital soll nach der Strategie stärker für den Wagniskapitalmarkt erschlossen werden. Das Altersvorsorge-Reformgesetz vom 29. Mai 2026 ersetzt zum 1. Januar 2027 die bisherige Riester-Rente. Neben klassischen Garantieprodukten wird ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien eingeführt, das Investitionen in Fonds und ETFs ermöglicht und potenziell höhere Renditechancen eröffnen kann.
Fortgeführt und weiterentwickelt werden soll auch die im September 2024 gestartete WIN-Initiative für Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland. Die Initiative ist neben Deutschlandfonds, Scale-up Direct und FOAK als zentrale Maßnahme des Finanzierungsbereichs aufgeführt. Das ursprünglich genannte Ziel, bis 2030 rund 12 Milliarden Euro privates und institutionelles Wagniskapital zu mobilisieren, soll auf 25 Milliarden Euro steigen.
Nach dem ersten WIN-Jahresreport des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. April 2026 wurden bis dahin 2,64 Milliarden Euro an WIN-Commitments als investiert ausgewiesen, davon rund 61 Prozent in Deutschland. Am 17. September 2026 kündigten KfW und Bundesregierung als Folgeschritt an, die WIN-Investitionen in das VC-Ökosystem bis 2030 auf 25 Milliarden Euro zu erhöhen; zugleich wurden sechs von zehn WIN-Maßnahmen als umgesetzt bezeichnet. Gleichwohl bleibt die Initiative nach den bisherigen Zahlen weiterhin deutlich von ihrem erweiterten Ziel entfernt.
Für Versicherungen sollen durch die Umsetzung der reformierten Solvency-II-Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 in einem noch als Entwurf vorliegenden Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und-Aufsichtsänderungs-Gesetz Kapitalanforderungen reduziert werden. Dadurch soll ein größerer Spielraum für Investitionen in innovative Anlageklassen entstehen.
INVEST-Programm und Frühphasenfinanzierung
Das INVEST-Programm wird in der Strategie ebenfalls aufgegriffen. Eine Evaluation durch Gutachter der Universität Bayreuth kam zu dem Ergebnis, dass das Programm die Wahrscheinlichkeit für Startups, später institutionelles Wagniskapital zu erhalten, etwa vervierfacht und erheblich zum Beschäftigungswachstum beigetragen habe.
Seit 2013 wurden über das INVEST-Programm Business-Angel-Investitionen mit jährlich ungefähr 30 Millionen Euro gefördert. Das Programm soll verlängert und weiterentwickelt werden. Die Strategie lässt jedoch offen, wie die Weiterentwicklung konkret ausgestaltet werden soll, und stellt dieses Ziel ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt.
Der Business-Angels-Verband kritisierte im Zusammenhang mit der Strategie, dass die nahezu ausschließliche Ausrichtung auf Venture Capital als Finanzierungsinstrument an den Realitäten vieler Gründungen vorbeigehe. Diese Kritik knüpft daran an, dass nicht jede Gründung auf klassische VC-Finanzierungsrunden zugeschnitten ist.
Europäische Finanzierungsebene und Sekundärmärkte
Auf europäischer Ebene unterstützt die Bundesregierung die Neuauflage der European Tech Champions Initiative durch den Europäischen Investitionsfonds, die Europäische Investitionsbank, die Mitgliedstaaten sowie nunmehr auch große private institutionelle Investoren. Die erste ETCI war im Februar 2023 als Dachfondsmodell für Spätphasenfinanzierungen gestartet.
Mit ETCI 2.0 soll der bisherige öffentliche Kapitalstock von 3,85 Milliarden Euro vervierfacht und Kapital von insgesamt bis zu 80 Milliarden Euro mobilisiert werden. Außerdem soll das Antrags- und Begutachtungsverfahren des European Innovation Council für Projektfinanzierungen beschleunigt werden, unter anderem durch den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Bewertung; zugleich ist ein höheres Budget vorgesehen.
Zur Stärkung der Sekundärliquidität will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für einen Sandbox-Pilotrahmen einsetzen. Ziel ist der Aufbau eines institutionell ausgerichteten Sekundärmarkts für Anteile an VC- und Private-Equity-Fonds. Transparenz über die Anlageklasse Venture Capital soll zudem das Datenportal „TrackVC“ schaffen, das vom Europäischen Investitionsfonds gemeinsam mit BlackRock entwickelt wurde.
Steuerliche Ansätze und offene Fragen
Das Standortfördergesetz vom 9. Februar 2026 hat den Höchstbetrag für den steuerneutralen „Roll-over“ nach § 6b Abs. 10 EStG von 500.000 Euro auf 2 Millionen Euro angehoben. Nun soll geprüft werden, ob die Mindesthaltefrist nach § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG von sechs auf vier Jahre verkürzt werden kann.
Eine Ausweitung auf im Privatvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften ist weiterhin nicht vorgesehen. Dadurch bleibt die praktische Bedeutung der Maßnahme zweifelhaft, weil einkommensteuerpflichtige Privatpersonen Startup-Beteiligungen regelmäßig nicht im Betriebsvermögen halten dürften.
Geprüft werden soll ferner eine Modernisierung der steuerlichen Behandlung von Private-Equity-Fonds. Der Hinweis, dass eine Personengesellschaft als Fonds ertragsteuerlich kein eigenständiges Steuersubjekt sei und bei vermögensverwaltender Tätigkeit keine Gewerbesteuer anfalle, erfasst die Schwierigkeiten nur teilweise. Für die Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Handel ist weiterhin das BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2003 mit auslegungsbedürftigen Kriterien maßgeblich, während eine eindeutige gesetzliche Regelung für typischerweise als GmbH & Co. KG strukturierte VC- und PE-Fonds fehlt, soweit diese nicht unter das Investmentsteuergesetz und die dortige Dividenden-Transparenzoption für Spezial-Investmentfonds fallen.
Auch zu § 8d KStG will die Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten prüfen. Die Norm ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Erhalt von Verlustvorträgen bei unveränderter Fortführung des Geschäftsbetriebs. Aus Sicht der in der Diskussion geäußerten Bewertung wäre es jedoch zielgerichteter, Kapitalerhöhungen, die einem Unternehmen die für seine weitere Entwicklung notwendige Finanzierung zuführen, vollständig vom Anwendungsbereich eines schädlichen Beteiligungserwerbs im Sinne von § 8c KStG auszunehmen.
Exit-Kanäle und Kapitalmarkt
Für Venture-Capital-Investoren ist die Veräußerung von Beteiligungen regelmäßig entscheidend, um Renditen zu realisieren. Die Strategie will deshalb Exit-Kanäle stärken. Als Maßnahme wird darauf verwiesen, dass Aktien nach dem Standortfördergesetz nun auch mit einem Nennwert von unter 1 Euro ausgegeben werden können.
Die Zulassung solcher Aktien nach § 8 Abs. 7 Satz 2 AktG erleichtert insbesondere Aktien aus Bezugsrechtskapitalerhöhungen und die Zulassung deutscher Aktien an ausländischen Börsen, an denen niedrigere Nennwerte gehandelt werden können. Darüber hinaus will sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, Sonderpflichten zu überprüfen, die allein an die Börsenzulassung anknüpfen und den Kapitalmarktzugang ohne zwingenden Bezug zu Marktintegrität oder Anlegerschutz verteuern oder erschweren.
Der Vergleich mit den USA bleibt dabei ein wiederkehrender Bezugspunkt. Wirtschaftsministerin Reiche verwies im Vorfeld darauf, dass in Deutschland nur rund 0,15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Wagniskapital fließen, verglichen mit rund 0,8 Prozent in den USA. Im Originalbeitrag wird für das Jahr 2025 ein Verhältnis von 0,16 Prozent des BIP in Deutschland gegenüber 0,9 Prozent in den USA genannt.
Ausgründungen aus Wissenschaft und Forschung
IP-Transfer, Musterwerke und Entrepreneurship-Ausbildung
Die Strategie misst dem Transfer geistigen Eigentums aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen eine zentrale Bedeutung für Innovationen bei. Hierfür soll eine nationale IP-Strategie für wissenschaftsbasierte Ausgründungen vorgelegt werden. Vorgesehen sind insbesondere standardisierte Ausgründungsverträge sowie Leitfäden zur Bewertung von IP-Rechten.
Bereits vorgestellt wurde das German Spin-Off Framework, das unter Federführung des Instituts für DeepTech Innovation der ESMT von einem Kreis aus Vertretern von VC-Investoren einschließlich Business Angels, Forschungseinrichtungen, Technologietransferstellen sowie Rechtsanwälten entwickelt wurde. Die Bundesregierung plant darüber hinaus einen zentralen IP-Werkzeugkasten, in dem Musterverträge, Checklisten und Leitfäden gebündelt werden sollen.
Auch die Entrepreneurship-Ausbildung soll gestärkt werden. Als Beispiel nennt die Strategie eine Geschäftsstelle „Gründung in school“ beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Förderprogramme für wissenschaftsbasierte Gründungen
Ausgründungen aus der Wissenschaft sollen durch ausreichende Mittel im exist-Förderprogramm unterstützt werden. Die im Oktober 2025 gestarteten exist Startup Factories sollen flankierend durch Öffentlichkeitsmaßnahmen begleitet werden.
Hinzu kommen Programme aus dem Bereich der Lebenswissenschaften. Go-BIO initial soll frühe Forschungsansätze mit Innovationspotenzial identifizieren und weiterentwickeln. Das daran anschließende Programm Go-BIO next ist als Maßnahme der Hightech-Agenda Deutschland auf biotechnologische Ausgründungen ausgerichtet.
Reallabore, Forschungsinfrastruktur und Datennutzung
Das am 25. Juni 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundesverprobungsgesetz soll Reallabore und ähnliche Strukturen als Instrumente des Innovationstransfers stärken. Damit soll die Erprobung von Innovationen und neuen Technologien unter realen Bedingungen erleichtert werden.
Auch der European Innovation Act, den die Europäische Kommission im September 2026 beschlossen hat, soll hierzu beitragen. Er zielt insbesondere auf einen EU-einheitlichen Rahmen für Forschung und Entwicklung sowie auf die Bewertung und Kommerzialisierung von IP-Rechten.
Die Bundesregierung will außerdem den Bedarf an Infrastrukturen für DeepTech-Startups prüfen, etwa an Prototypenwerkstätten, Reinstlaboren und vergleichbaren Einrichtungen. Bestehende Infrastrukturen sollen leichter zugänglich gemacht werden. Mit der Transferinitiative F.A.S.T. sollen Forschungsergebnisse und Marktbedürfnisse über einen digitalen Transfermarktplatz zusammengeführt werden.
Sicherheit und Verteidigung als eigenes Handlungsfeld
Der Angriff Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 bildet den sicherheitspolitischen Hintergrund dafür, dass sich DefenceTech in Deutschland dynamisch entwickelt hat. Nach einer Pressemitteilung von KfW Research vom 13. Februar 2026 flossen im Jahr 2025 1,16 Milliarden Euro in deutsche DefenceTech-Startups und damit mehr als 50 Prozent aller europäischen VC-Investitionen in diesem Bereich. Nach anderen Zahlen entwickelt nahezu ein Viertel aller Startups sogenannte Dual-Use-Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind.
Die Bundesregierung will deshalb als Teil des Zukunftsfonds II Vehikel für Direktbeteiligungen des Bundes an Startups und Scaleups in diesem Bereich schaffen. Nach veröffentlichten Einordnungen sind Zeitplan und Zielvolumen eines solchen Beteiligungsvehikels über Deutschlandfonds beziehungsweise Zukunftsfonds noch offen. Zudem sollen Förderinstrumente von SPRIND, der 2019 gegründeten Bundesagentur für Sprunginnovationen, stärker für den Verteidigungsbereich nutzbar gemacht werden.
Die bisher Kriegswaffen ausschließenden Investitionskriterien des Europäischen Investitionsfonds sollen angepasst werden, um Finanzierungen von Startups und Scaleups im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zu ermöglichen. Gestärkt werden sollen außerdem Netzwerk- und Kooperationsstrukturen, etwa SVI-Connect als digitale Matchmaking-Plattform zur Verknüpfung von Bedarfen von Erstausrüstern mit Kapazitäten qualifizierter Zulieferer sowie das NATO-Netzwerk DIANA.
Zusätzlich verweist die Strategie auf den NATO Innovation Fund. Dieser von 24 NATO-Staaten, darunter Deutschland, getragene Risikokapitalfonds verfügt über mehr als 1 Milliarde Euro Kapital und ist auf DeepTech- sowie Dual-Use-Unternehmen im Bereich Verteidigung und Sicherheit ausgerichtet. Bitkom hat den stärkeren DefenceTech-Bezug und den Europabezug der Strategie begrüßt, zugleich aber einzelne Punkte als zu unbestimmt bewertet.
Bürokratierückbau und Gründungsprozesse
Nach dem Deutschen Startup Monitor 2025 des Bundesverbands Deutsche Startups e. V. nennen 88 Prozent der Startups weniger Bürokratie als wichtigsten Faktor für eine Gründung im Ausland statt in Deutschland. Die Bundesregierung will Gründungsprozesse daher durch konsequente Digitalisierung beschleunigen, auch im Zusammenhang mit dem „28. Regime“ der EU Inc.
Die Förderzentrale Deutschland soll als zentrales Onlineportal für Fördermittelanträge weiterentwickelt werden. Bis Ende 2026 soll ein Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz vorgelegt werden. Eine einheitliche und automatisierte Erfassung aller Gründungsdaten soll unter anderem die Vergabe von Steuer- und Handelsregisternummern sowie Gewerbeanzeigen beschleunigen.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein 28. Regime, also die EU Inc., wird ausdrücklich mit dem Ziel einer Einigung bis Ende 2026 unterstützt. Zudem sollen Online-Beurkundungen auch bei Übertragungen von GmbH-Geschäftsanteilen ermöglicht werden. In der Bewertung des Originalbeitrags wird darauf hingewiesen, dass damit das Beurkundungserfordernis für Geschäftsanteilsübertragungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird, obwohl dessen vollständige Abschaffung aus Gründen des Schutzzwecks und der internationalen Praxis diskutiert wird.
Vergabe und Wettbewerb
Die öffentliche Auftragsvergabe bildet ein eigenständiges Handlungsfeld „Vergabe und Wettbewerb“. Hintergrund ist, dass sich junge Unternehmen bislang nur in geringem Umfang an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Durch das Vergabebeschleunigungsgesetz vom 18. Mai 2026 sollen die Beteiligungsmöglichkeiten für Startups verbessert werden.
Die Strategie nennt insbesondere folgende Elemente:
- Vereinfachung von Vergabeverfahren,
- stärkere Berücksichtigung der Situation junger Unternehmen,
- Direktaufträge des Bundes ohne Teilnahmewettbewerb im Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einer Auftragswertgrenze von 100.000 Euro,
- einen „Digitalen Marktplatz Deutschland“ als gemeinsame Plattform für datenbasierte, vernetzte und KI-gestützte Vergabeverfahren,
- Materialien, Leitfäden und Best-Practice-Beispiele zur Innovationspartnerschaft nach § 19 VgV.
Die Strategie verweist außerdem auf den Digital Markets Act, Verordnung (EU) 2022/1925, und den Data Act, Verordnung (EU) 2023/2854. Beide Regelwerke sollen den Zugang zu Daten erleichtern, die für datenbasierte Geschäftsmodelle erforderlich sein können, und dadurch die Wettbewerbsbedingungen für Startups gegenüber großen Marktakteuren verbessern.
Die Bundesregierung erkennt zugleich an, dass das deutsche Datenrecht ein schwer überschaubares Geflecht aus Einzelgesetzen, Doppelprüfungen und Nachweispflichten darstellt. Diese Belastung trifft insbesondere kleinere Unternehmen und die Verwaltung. Ein geplantes Datengesetzbuch soll Einzelregelungen bündeln; daneben soll ein Forschungsdatengesetz die rechtssichere Nutzung und Verknüpfung öffentlicher Daten für wissenschaftliche Forschung verbessern.
Fachkräfte, Beteiligungsmodelle und internationale Arbeit
Nach dem Deutschen Startup Monitor 2025 arbeiten rund 522.000 Beschäftigte in Startups. Davon haben 32 Prozent eine internationale Herkunft; der Frauenanteil liegt bei 28 Prozent. Fachkräfteengpässe gelten für Scaleups als wesentliches Wachstumshemmnis.
Dem soll eine digitale „Work-and-Stay-Agentur“ für Fachkräfteeinwanderung begegnen. Verwaltungsprozesse sollen dabei digitalisiert und zentralisiert werden. Grenzüberschreitende Telearbeit soll über die europäische multilaterale Rahmenvereinbarung von 2023 weiter erleichtert werden; danach können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 49 Prozent ihrer Arbeitszeit im Wohnsitzstaat erbringen, ohne dass die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit vom Beschäftigungsstaat auf den Wohnsitzstaat wechselt.
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll nach der Strategie gestärkt werden. Erwogen wird allerdings lediglich eine Erhöhung des jährlichen Steuerfreibetrags nach § 3 Nr. 39 EStG für Startups und Scaleups sowie ein zeitlicher Aufschub der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen mit Blick auf § 19a EStG, wobei Einnahmeausfälle vermieden werden sollen. In der Bewertung des Originalbeitrags wird dies als zu begrenzt angesehen, weil steuerliche Freibeträge bei Unternehmen, die auf einen einmaligen Exit abzielen, nur eingeschränkte Anreize bieten.
Kooperationen, Internationalisierung und Standortmarketing
Die Strategie stellt einen spürbaren Rückgang von Kooperationen zwischen Startups und mittelständischen Unternehmen sowie Industrie fest. Diese Zusammenarbeit soll in bestehenden Förderprogrammen des Bundes stärker berücksichtigt und durch die de:hub-Initiative unterstützt werden.
Für die Internationalisierung deutscher Startups soll der German Accelerator weiter gestärkt werden. In Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaftsagentur Germany Trade & Invest soll er deutsche Startups bei der Skalierung auf internationalen Märkten unterstützen.
Mit „Startup Germany“ soll eine übergreifende Marke im Startup-Bereich etabliert werden. Sie soll einerseits die Vernetzung von Startups mit etablierten Unternehmen fördern und andererseits als weltweites Identifikationsmerkmal dienen. Vorgesehen ist außerdem ein bilaterales Innovationsnetzwerk zwischen Israel und Deutschland über die offene Plattform „exist Startup Bridge Germany-Israel“, das wissenschaftsbasierte Ausgründungen mit Risikokapitalgebern vernetzen soll.
Als Willkommenssignal an innovative ausländische Unternehmen, Investoren und Talente ist Mitte Oktober 2026 in Berlin ein „INVEST in Germany Summit“ vorgesehen. Der Bundesverband für Social Entrepreneurship kritisierte im Zusammenhang mit der Strategie, dass soziale Gründungsvorhaben in der neuen Fassung keine Rolle mehr spielten, während der Rüstungsbezug deutlich ausgeweitet worden sei.
Bewertung der Strategie
Die Strategie bündelt eine große Zahl einzelner Maßnahmen, darunter bereits eingeleitete Vorhaben, unterstützende Aktivitäten und neue Prüfaufträge. Positiv hervorzuheben ist, dass der Zukunftsfonds über 2030 hinaus verstetigt werden soll und ein Wachstumsfonds II vorgesehen ist. Gleichwohl hängt die Wirksamkeit zentraler Elemente, insbesondere bei Zukunftsfonds, Wachstumsfonds und WIN-Initiative, erheblich von der Mobilisierung privaten Kapitals ab.
Wesentliche Punkte werden lediglich angesprochen oder unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Dies betrifft insbesondere den INVEST-Zuschuss in der Frühphase und die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen. Eine Aufstockung des INVEST-Zuschusses durch erneute Öffnung für Anschlussfinanzierungen wird ebenso wenig als Ziel formuliert wie eine ausschließliche Besteuerung gewährter Mitarbeiterbeteiligungen mit Kapitalertragsteuer erst im Exit-Fall, wie sie im Anteilsoptionsmodell des Entwurfs zur EU Inc. in Art. 79 Abs. 2 und 3 vorgesehen ist.
Auch die geplante Online-Beurkundung von GmbH-Geschäftsanteilsübertragungen greift nach der im Originalbeitrag vertretenen Bewertung nicht weit genug. Danach wäre vielmehr zu erwägen, das Beurkundungserfordernis nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG für Geschäftsanteilsübertragungen vollständig abzuschaffen. Eine solche Änderung würde näher an internationale Marktstandards heranführen und Kosten in Beteiligungsvereinbarungen reduzieren, in denen Verpflichtungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen vorgesehen sind.
Nicht ausdrücklich behandelt wird in der Strategie zudem die beihilferechtliche Problematik von „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Nach Art. 2 Nr. 18 Buchst. a AGVO liegt ein Unternehmen in Schwierigkeiten unter anderem vor, wenn eine GmbH mehr als die Hälfte ihres Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren hat; ausgenommen sind grundsätzlich nur kleine und mittlere Unternehmen, die vor weniger als drei Jahren gegründet wurden. Im Verfahren zur geplanten Neufassung der AGVO haben acht Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, eine strukturelle Anpassung angeregt, wonach Nachrangkapital, das wirtschaftlich Eigenkapital gleichsteht, bei der Überschuldungsprüfung unberücksichtigt bleiben soll.
Offen bleibt außerdem die Frage einer eindeutigen gesetzlichen Regelung zur steuerlichen Transparenz registrierter Alternativer Investmentfonds nach KAGB oder nach der EuVECA-, EuSEF- oder ELTIF-Verordnung. Eine solche Regelung könnte die gewerbliche Prägung beziehungsweise Gewerblichkeit rechtssicher vermeiden helfen. Auch Investitionsanreize wie eine Erweiterung des „Roll-over“ nach § 6b Abs. 10 EStG auf im Privatvermögen gehaltene Anteile, insbesondere von Business Angels, sind nicht vorgesehen.
Finanzierungsvorbehalte sind angesichts der angespannten Haushaltslage nachvollziehbar. Zugleich können steuerliche Anreize zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts beitragen. Dass erheblicher Nachholbedarf besteht, zeigt der Vergleich der VC-Investitionen in Deutschland mit den USA sowie mit Teilen Europas.
Das Handelsblatt berichtete, dass die Bundesregierung keine eigenen Messzahlen zur Zielerreichung der Strategie vorgelegt habe. Auch daraus ergibt sich eine gewisse Unschärfe bei der späteren Bewertung des Erfolgs. Der Geschäftsführer des Startup-Verbands, Christoph Stresing, forderte Ende August 2026 nach der Kabinettsklausur eine schnelle und ambitionierte Umsetzung der Strategie.
Insgesamt wäre es nach der Bewertung des Originalbeitrags möglicherweise wirkungsvoller gewesen, weniger Maßnahmen aufzulisten und bei zentralen Rahmenbedingungen weitergehende Schritte vorzusehen. Eine Belebung könnte insbesondere von der europäischen Ebene und der Umsetzung der EU Inc. ausgehen. Diese sieht nach dem bislang bekannten Entwurf auch eine Öffnung zum Kapitalmarkt ohne vorherige Umwandlung vor.
Für die VC-Branche bleibt ein leistungsfähiger Kapitalmarkt von erheblicher Bedeutung. Öffentliches Kapital kann private Mittel anstoßen, diese aber nicht ersetzen. Eine zusätzliche Perspektive könnte sich aus den Reformempfehlungen der Rentenkommission vom 23. Juni 2026 ergeben, die nach schwedischem Vorbild eine Verbindung von Umlagefinanzierung und kapitalgedeckter Prämienrente mit Anlage eines Teils der Rentenbeiträge am Aktienmarkt zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente vorsehen.
Häufige Fragen
Was regelt die Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung 2026?
Die Startup- und Scaleup-Strategie 2026 umfasst 152 Maßnahmen in acht Handlungsfeldern, darunter Finanzierung, Ausgründungen, Sicherheit und Verteidigung, Bürokratierückbau sowie Vergabe und Wettbewerb. Sie soll Gründungen erleichtern, Wachstum beschleunigen und Innovationen stärker in Deutschland halten.
Welche praktischen Folgen hat die Startup- und Scaleup-Strategie 2026 für Unternehmen?
Für Unternehmen können sich vor allem Veränderungen bei Finanzierungsprogrammen, öffentlichen Vergaben, Datenzugang, Ausgründungen und Fachkräftezuwanderung ergeben. Viele Maßnahmen stehen jedoch unter Prüf- oder Finanzierungsvorbehalt, sodass ihre konkrete Wirkung von der weiteren Umsetzung abhängt.
Welche Rolle spielt Venture Capital in der Startup- und Scaleup-Strategie 2026?
Venture Capital ist ein Schwerpunkt der Strategie, insbesondere über Zukunftsfonds II, Wachstumsfonds II, KfW Capital, WIN-Initiative und europäische Finanzierungsinstrumente. Kritisiert wird, dass andere Finanzierungsrealitäten von Gründungen dadurch nur begrenzt abgebildet werden.
Kapitalmarktrechtliche Einordnung durch MTR Legal Rechtsanwälte
Die Startup- und Scaleup-Strategie 2026 berührt zahlreiche Fragen an der Schnittstelle von Wagniskapital, Fondsstrukturierung, Mitarbeiterbeteiligung, Kapitalmarktöffnung und regulatorischem Rahmen. Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen können sich daraus komplexe rechtliche und steuerliche Bezüge ergeben, insbesondere bei Finanzierungsrunden, Beteiligungsmodellen, Exit-Strukturen und Kapitalmarkttransaktionen. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten in diesen Zusammenhängen international und interdisziplinär; weiterführende Informationen finden Sie unter Rechtsberatung im Kapitalmarktrecht.