Russische Bank verliert vor Bundesverfassungsgericht bei Gerichtskostenzuschuss

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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kostenübernahme bei russischer Bank

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. August 2025 über die Verfassungsbeschwerde eines russischen Kreditinstituts bezüglich der Gewährung eines Zuschusses zu deutschen Gerichtskosten entschieden. Diese Entscheidung setzt ein bedeutsames Zeichen hinsichtlich der in Deutschland geltenden Ausnahmeregelungen für Parteien mit eingefrorenen Vermögenswerten im Zuge europäischer Sanktionsmaßnahmen.

Verfahrenshintergrund

Die Beschwerdeführerin ist ein russisches Finanzinstitut, dessen Vermögenswerte infolge der EU-Sanktionen gegen Russland eingefroren wurden. In einem deutschen Gerichtsverfahren beantragte sie Kostenhilfe mit der Begründung, ihre eingeschränkte Dispositionsfreiheit über die Vermögenswerte stelle eine finanzielle Notlage dar. Sie verwies insbesondere auf die Regelung in § 138 Absatz 1 der Zivilprozessordnung, die eine Kostenerstattung für von Sanktionen betroffene Unternehmen in Aussicht stellt.

Das Zivilgericht lehnte ihren Antrag ab. Im Anschluss hieran beschritt die Bank den Weg der Verfassungsbeschwerde und rügte eine Verletzung ihrer Rechte auf effektiven Rechtsschutz und Gleichbehandlung.

Rechtliche Würdigung durch das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen. Nach Auffassung der Richter sei die Versagung eines Gerichtskostenzuschusses nicht zu beanstanden, da weder ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine Ausweitung der Kostenhilfe noch eine Pflicht zur Schaffung einer weitergehenden Sonderregelung bestehe.

Die Entscheidung unterstreicht, dass eingefrorene Vermögenswerte europarechtlich dem Zugriff des betroffenen Unternehmens grundsätzlich entzogen bleiben, bis eine ausdrückliche Freigabe erfolgt. Eine finanzielle Bedürftigkeit im Sinne der Kostenhilfevorschriften sei daher nicht allein durch EU-Sanktionen begründet. Zudem sehe die bestehende Ausnahmeregelung vor, dass eine Kostenübernahme nur dann möglich ist, wenn internationale Verpflichtungen der Europäischen Union dies zwingend gebieten. Im vorliegenden Fall habe das Bundesverfassungsgericht keine Verletzung von Grund- oder Menschenrechten festgestellt.

Relevanz für sanktionierte Unternehmen und gerichtliche Verfahren

Die Entscheidung verdeutlicht, dass sanktionierte Unternehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland Schwierigkeiten haben können, ihren Anspruch auf Übernahme von Gerichtskosten durchzusetzen, selbst wenn wirtschaftliche Einbußen durch eingefrorene Konten entstehen. Das Urteil verfestigt die restriktive Anwendung der Ausnahmeregelungen für die Freigabe von Geldern zugunsten gerichtlicher Verfahren. Der unionsrechtliche Rahmen, unter dem die Vermögen blockiert sind, bleibt hierbei maßgeblich.

Ausblick und rechtliche Einordnung

Das Verfahren hebt hervor, dass deutsche Gerichte im Hinblick auf die Kostenübernahme zugunsten sanktionierter Parteien keine weitergehende Verpflichtung treffen, als vom Gesetzgeber vorgesehen. Internationale und europäische Rechtsnormen können hier den notwendigen Rahmen setzen, ohne dass durch die nationale Rechtsprechung eigenständige Öffnungen erfolgen müssten.

Soweit die Entscheidungen eine unmittelbare Auswirkung auf die Praxis haben, ist stets die Differenzierung zu beachten, ob die Sanktionen unmittelbar einen Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in Deutschland begründen können – das Bundesverfassungsgericht hat dies, im Einklang mit der derzeit geltenden Rechtslage, im konkreten Fall verneint.

Für Unternehmen, Investoren oder Privatpersonen, die mit vergleichbaren Sachverhalten konfrontiert sind und eine rechtliche Analyse ihrer Handlungsoptionen benötigen, empfiehlt sich eine qualifizierte Beratung. Weitere Informationen hierzu bietet MTR Legal Rechtsanwälte im Bereich der Rechtsberatung im Bankrecht.

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