Weiterer Strafprozess gegen René Benko vor dem Landesgericht Innsbruck
Der frühere Signa-Gründer René Benko muss sich Anfang November 2026 erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Nach den aus Justizkreisen bestätigten Angaben, über die zunächst die „Tiroler Tageszeitung“ online berichtet hatte und die später auch von der APA aufgegriffen wurden, sind zwei Verhandlungstage vorgesehen. Der Prozess soll am 4. und 5. November 2026 stattfinden.
Gegenstand des Verfahrens sind nach den vorliegenden Berichten Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es handelt sich um ein laufendes Strafverfahren; für René Benko gilt insoweit die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe werden nachfolgend entsprechend dem Verfahrensstand und unter Bezugnahme auf die berichteten Quellen wiedergegeben.
Vorwurf im Zusammenhang mit einer Garantieerklärung
Nach Medienberichten soll die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft René Benko vorwerfen, die Privatstiftung des früheren Strabag-Chefs Hans Peter Haselsteiner durch eine nach Darstellung der Anklage „wahrheitswidrige Garantie“ um rund fünf Millionen Euro geschädigt zu haben. Vertreter der Stiftung sollen demnach veranlasst worden sein, 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer 1,7 Millionen Euro zu verzichten.
Nach dem Inhalt der Garantieerklärung soll eine Zahlung von rund fünf Millionen Euro an die Stiftung bis spätestens 30. Juni 2024 zugesagt gewesen sein. Diese Zahlung sei nach den berichteten Angaben jedoch nicht erfolgt. Laut Anklage sollen im Gegenzug die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein.
Hans Peter Haselsteiner selbst soll zu den rund 13 geladenen Zeugen gehören. Die Zeugenbefragungen sind nach den Berichten für die beiden Prozesstage vorgesehen.
Weiterer Anklagepunkt: betrügerische Krida wegen eines Jagdgewehrs
In einem weiteren Anklagepunkt soll René Benko nach Medienberichten betrügerische Krida vorgeworfen werden. Der Vorwurf betrifft ein Jagdgewehr mit einem Wert von 80.000 Euro, das er im Zusammenhang mit der Signa-Insolvenz verborgen haben soll. Dadurch soll nach Darstellung der Anklage die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert worden sein.
Der Krida-Vorwurf im Zusammenhang mit dem Jagdgewehr betrifft nach den vorliegenden Berichten sowohl die Signa-Insolvenz als auch Benkos Insolvenz als Einzelunternehmer. Er bildet nur einen Teilaspekt eines größeren Verfahrensstrangs, zu dem weitere Ermittlungen anhängig sind.
Für den Fall einer Verurteilung in beiden Punkten wird in den Medien von einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren berichtet. Eine gerichtliche Entscheidung in diesem Verfahren liegt bislang nicht vor.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
René Benkos Verteidiger Norbert Wess soll die Vorwürfe bereits im Juni 2026 entschieden zurückgewiesen haben. Nach den Berichten habe er unter anderem geltend gemacht, die Garantieforderung gegenüber der Haselsteiner-Stiftung sei bereits vor Abgabe der Garantieerklärung überfällig gewesen.
Zum Vorwurf hinsichtlich des Jagdgewehrs soll die Verteidigung erklärt haben, dieses habe sich „zu keinem Zeitpunkt im Eigentum von René Benko“ befunden. Auch insoweit ist der Ausgang des Strafverfahrens offen.
Rechtskräftiges Urteil vom September 2026
Bereits zuvor war René Benko in einem teilweise neu aufgerollten Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach den Berichten lautete das Urteil vom 22. September 2026 auf 30 Monate unbedingte Haft. Die Entscheidung wurde von einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Norbert Hofer gefällt.
Das Urteil wurde nach einer Ergänzung vom 24. September 2026 rechtskräftig, weil weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt haben. Der Verfahrensstand unterscheidet sich damit von dem für November 2026 angesetzten neuen Strafprozess.
Gegenstand des rechtskräftigen Urteils
Dem Urteil lag ein Gesamtschaden von 660.000 Euro zugrunde. Dieser setzte sich nach den berichteten Angaben aus zwei Komplexen zusammen:
- einer bereits rechtskräftig abgeurteilten Schenkung von 300.000 Euro an Benkos Mutter,
- einer Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck.
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hatte zuvor den Teilfreispruch hinsichtlich der Mietvorauszahlung aufgehoben. In der neuen Verhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck wurde René Benko in diesem Punkt zu einer höheren Gesamtstrafe verurteilt als im ersten Urteil.
Gerichtliche Würdigung der Mietvorauszahlung
René Benko hatte sich im Zusammenhang mit der Mietvorauszahlung nicht schuldig bekannt. Nach den Berichten argumentierte er, als Gegenleistung sei ein Jahr mietfreie Zeit vereinbart worden; zudem seien die Konditionen marktüblich gewesen.
Das Gericht wertete den Vorgang nach den berichteten Entscheidungsgründen anders. Der Richter begründete, das Mietkonstrukt sei zwar primär zur Wohnraumbeschaffung für die Familie Benko gewählt worden; Benko habe jedoch eine Schädigung der Gläubiger billigend in Kauf genommen und Vermögen „verheimlicht und zur Seite geschafft“. Der Einwand der Verteidigung, der Masseverwalter habe ein Kündigungsrecht nicht genutzt, wurde vom Gericht nicht entsprechend gewertet.
Vom Vorwurf der Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen durch eine Vorauszahlung von Betriebskosten wurde Benko am 22. September 2026 freigesprochen. Dieser Freispruch betrifft nur diesen Vorwurf und ändert nichts an der rechtskräftigen Verurteilung in den übrigen abgeurteilten Punkten.
Einordnung durch die Verteidigung
Benkos Verteidiger Norbert Wess bezeichnete das Urteil vom September 2026 nach den Berichten weder als Sieg noch als Niederlage. Zu einer möglichen bedingten Entlassung äußerte er sich zurückhaltend.
René Benko befindet sich seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Seit Oktober 2025 ist er nach den berichteten Angaben in der Justizanstalt Innsbruck untergebracht.
Weitere Verfahren und Ermittlungen im Signa-Komplex
Der für November 2026 angesetzte Prozess steht im Zusammenhang mit einer umfangreichen straf- und insolvenzrechtlichen Aufarbeitung des Signa-Komplexes. Die Anklage wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida soll bereits im Juni 2026 erhoben worden sein. Daneben werden weitere Verfahrensstränge und Ermittlungen berichtet.
Die bisherigen Vorgänge zeigen, dass die Verfahren unterschiedliche Gesellschaften, Stiftungen, Organpersonen, Gläubiger und Vermögenswerte betreffen können. Soweit Ermittlungen, Anklagen oder noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren betroffen sind, handelt es sich um Vorwürfe, die bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung nicht als festgestellt gelten.
Insolvenzrechtlicher Hintergrund
Die Signa-Gruppe ist seit Ende 2023 Gegenstand zahlreicher Insolvenzverfahren. Gläubiger haben nach früheren Berichten in verschiedenen Verfahren Forderungen in Milliardenhöhe angemeldet. Die Anerkennung dieser Forderungen unterscheidet sich je nach Verfahren und Verfahrensstand teilweise erheblich von den angemeldeten Beträgen.
Im Umfeld der Signa-Insolvenz wurden unter anderem Vermögensverschiebungen, Haftungsfragen, Anfechtungsansprüche und mögliche Pflichtverletzungen von Organen thematisiert. Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen einzelne Personen sind hiervon zu trennen und jeweils nach dem Stand des konkreten Verfahrens zu beurteilen.
Bedeutung für Unternehmen, Investoren und Gläubiger
Für Unternehmen, Investoren und Gläubiger verdeutlicht der Signa-Komplex die rechtliche Tragweite von Garantien, konzerninternen Zahlungsflüssen, Insolvenzanfechtung, Organverantwortung und strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen. Gerade bei komplexen Beteiligungsstrukturen können wirtschaftliche Entscheidungen in mehreren Verfahren gleichzeitig relevant werden.
Dies betrifft insbesondere Fragen der Gläubigerbefriedigung, der Werthaltigkeit von Sicherheiten, der Durchsetzung oder Bestreitung angemeldeter Forderungen sowie der strafrechtlichen Bewertung einzelner Vermögensbewegungen. Eine abschließende Bewertung hängt stets vom jeweiligen Verfahren, den dort festgestellten Tatsachen und dem maßgeblichen nationalen Recht ab.
Häufige Fragen
Wann findet der nächste Prozess gegen René Benko vor dem Landesgericht Innsbruck statt?
Nach den berichteten Angaben sind die Verhandlungstage am 4. und 5. November 2026 vor dem Landesgericht Innsbruck angesetzt. Der Termin wurde der APA aus Justizkreisen bestätigt, nachdem zuvor die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet hatte.
Worum geht es im Verfahren wegen Garantieerklärung und Jagdgewehr gegen René Benko?
Der Prozess betrifft nach Medienberichten einerseits den Vorwurf eines schweren Betrugs im Zusammenhang mit einer Garantieerklärung zugunsten einer Privatstiftung und andererseits den Vorwurf betrügerischer Krida wegen eines Jagdgewehrs. Für René Benko gilt in diesem laufenden Verfahren die Unschuldsvermutung.
Welche praktischen Folgen kann der Signa-Komplex für Unternehmen und Gläubiger haben?
Unternehmen und Gläubiger können von Forderungsprüfungen, Insolvenzanfechtungen, Sicherheitenverwertung, Haftungsfragen und strafrechtlichen Ermittlungen mittelbar oder unmittelbar betroffen sein. Die Folgen hängen vom jeweiligen Verfahren, der Rolle der Beteiligten und dem Stand der gerichtlichen oder behördlichen Prüfung ab.
Rechtliche Einordnung durch MTR Legal Rechtsanwälte
Die Entwicklungen um Signa und die gegen René Benko geführten Verfahren betreffen zentrale Schnittstellen von Insolvenzrecht, Organhaftung, Kapitalmarktbezug und Wirtschaftsstrafrecht. Gerade laufende Strafverfahren erfordern eine sorgfältige Trennung zwischen berichteten Vorwürfen, rechtskräftig festgestellten Tatsachen und offenen Ermittlungs- oder Anklagepunkten.
MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken, Unternehmenskrisen und komplexen Vermögensstrukturen. Weitere Informationen finden Sie unter Rechtsberatung im Wirtschaftsstrafrecht.