Compliance
Compliance, bzw. Regeltreue, meint die Einhaltung von Gesetzen, vertraglichen Regelungen und anderen Regeln im Unternehmen durch dessen Mitarbeiter. Es ist Aufgabe des Unternehmens dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze eingehalten werden. Dies ergibt sich für Unternehmen, also juristische Personen, daraus, dass Gesetze grundsätzlich von jedermann einzuhalten sind. Für die Einhaltung von Gesetzen im Unternehmen sind also das Unternehmen und dessen Verantwortliche zuständig. Dafür steht es diesen frei, gewisse Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um beispielsweise selbst einer Strafe zu entgehen.
Daher werden gerade in größeren Unternehmen häufig arbeitsrechtlich gewisse innerbetriebliche Regelungen aufgestellt, sog. Compliancemanagementsysteme, um dieser Aufgabe nachzukommen. Für die Einhaltung dieser Organisations- und Aufsichtspflichten kann das Unternehmen im Rahmen der internen Compliance Organisation Abteilungen oder Bereiche einrichten, an welche sie diese Pflichten delegieren.
So kann ein Unternehmen beispielsweise sowohl einen zentralen Compliance Bereich einrichten, ein Compliance Gremium bilden oder die Verantwortung bei der Geschäftsleitung belassen. Es sind die verschiedensten Möglichkeiten gegeben. Letztlich liegt es bei dem betreffenden Unternehmen, Compliance effektiv durchzusetzen.
Compliance und insbesondere dessen Umsetzung stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Lassen Sie sich von einem versierten Rechtsanwalt diesbezüglich beraten.