Immobilienfonds
Viele Anleger sind durch ihre Bank auf Immobilienfonds aufmerksam gemacht worden. Zumeist haben diese Fonds die versprochenen Renditen nicht erwirtschaftet.

Die bekanntesten unter den Immobilienfonds sind:
- Allianz Flexi Immo
- ATLANTIC Immobilienfonds
- Axa Immoselect Immobilienfonds
- Axa Immosolutions
- CS Euroreal
- CFB Immobilienfonds
- db ImmoFlex
- DCM Immobilienfonds
- Degi Europa Fonds Immobilienfonds
- Degi Global Business
- Degi International
- Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG und Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2
- DJE Real Estate
- DWS Immoflex Vermögensmandat
- Euro Grundinvest AG
- Falk Fonds
- Görlich Fonds
- HSSB Vermögensbildungsfonds AMI
- IVG Immobilien AG Immobilienfonds
- KanAm grundinvest Fonds
- KanAm US grundinvest Fonds
- Kick Back
- Medico Fonds
- MPC-Immobilienfonds
- Morgan Stanley P2 Value-Fonds
- Premium Management Immobilien
- RP Global Real Estate Fonds
- SEB Global Property
- SEB Immoinvest
- SEB ImmoPortfolio Target Return Fund
- SHB-Fonds
- S&K Investment GmbH & Co. KG und die S&K Investment Plan GmbH & Co. KG
- S&K Real Estate Value Added
- TMW Immobilien Weltfonds
- UBS Euroinvest
- UBS 3 Sector Real Estate Europe
- Uniimmo Global
- Wölbern Invest
BGH Urteil vom 29.04.2014: Schadenersatz bei fehlender Aufklärung über Schließungsmöglichkeit
Der Bundesgerichtshof BGH hat mit Urteil vom 29.04.2014 ( Az. XI ZR 477/12 u.a.) entschieden, dass Banken Schadenersatz zahlen müssen, wenn sie bei Beratungen zu offenen Immobilienfonds verschweigen, dass die Fonds zeitweise geschlossen werden können und Anleger dann nicht an ihr Geld kommen. Diese Beratungspflicht gilt auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise von 2008 geschlossen wurden.
Oftmals kam es bei solchen Fondsanlagen zu Provisionsrückflüssen, sog. Kick-Backs. Viele Kunden wurden über solche Provisionseinnahmen nicht aufgeklärt. Der BGH hat entschieden, dass oftmals in solchen Fällen, eine Vermutung dafür spricht, dass die Kunden unter Hinweis auf den Interessenkonflikt, sich an den Fonds nicht beteiligt hätten. Bestehen Zweifel, ob Ihre Bank Sie genügend aufgeklärt hat, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Möglicherweise könnten Ihnen hier Schadenersatzansprüche zustehen.
Viele Anleger haben sich als Gesellschafter an Immobilienfonds - in der Regel zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) - beteiligt. Die Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Hier kann es sein, dass Anleger im Nachhinein zu Nachschüssen aufgefordert werden. Dies kann auch im Falle einer KG passieren, wenn im Voraus Ausschüttungen an die Anleger erfolgt sind. Vorsicht ist auch geboten, wenn die Zustimmung zur Sanierung eines Fonds verlangt wird. Insbesondere wenn solche Sanierungsabsichten gerade nicht auf Initiative der Gesellschafter selber, sondern allein von der Fondsgeschäftsführung oder von „neutralen“ Sanierungsberatern mit den Kreditinstituten verhandelt werden. Solche Sanierungsvereinbarungen sind häufig völlig unzureichend.
Wenn Sie sich an einem Immobilienfonds beteiligt haben und nun Unklarheiten über die Sicherheit der Anlage bestehen, sollten Sie sich von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt umfassend beraten lassen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits zu Nachschüssen aufgeforderten worden sind und nicht wissen, ob Sie diese auch leisten müssen.