Kapitalmarktrecht
Kapitalanlagen spielen bei der Unternehmensfinanzierung und beim privaten Vermögensaufbau eine wichtige Rolle. Daher sollten private und institutionelle Anleger umgehend reagieren, wenn es Anzeichen gibt, dass bei einer Kapitalanlage der Ausfall droht und Gelder nicht mehr pünktlich ausgezahlt werden. Unsere im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen, sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.
- Aktienrecht
- BaFin
- Immobilienfonds
- Schiffsfonds
- Geschlossene Beteiligungen
Kurseinbrüche bei Aktien, ausbleibende Zahlungen bei Direktinvestments oder bedrohliche wirtschaftliche Schieflagen bei geschlossenen Fonds führen auf dem Kapitalmarkt immer wieder dazu, dass institutionelle und private Anleger erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Das Geld muss jedoch nicht endgültig verloren sein. Es gibt unterschiedliche Ansätze das Geld zurückzuholen bzw. Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Gründe für Schadenersatzansprüche können beispielsweise Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz, Prospektfehler, Falschberatung und natürlich auch Kapitalanlagebetrug sein.
Gibt es Anzeichen dafür, dass sich eine Kapitalanlage in der Krise befindet und vereinbarte Renditen oder Rückzahlungen nicht pünktlich geleistet werden, sollten Anleger nicht die weitere Entwicklung abwarten, sondern umgehend handeln, um weitere finanzielle Verluste zu vermeiden. Fällt eine Kapitalanlage aus, z.B. durch Insolvenz der Emittentin, kann das zu erheblichen finanziellen Verlusten bei Unternehmen und auch privaten Investoren führen.
Daher ist eine rechtzeitige umfassende rechtliche Beratung auch im Hinblick auf Verjährungsfristen notwendig. Mit unserem Team von erfahrenen Rechtsanwälten im Kapitalmarktrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten wie Bankrecht, Steuerrecht oder Insolvenzrecht erarbeiten wir Lösungen, um ihre Investition zu sichern oder Verluste zu minimieren.
Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz
Börsennotierte Unternehmen und Emittenten, die für ihre Finanzprodukte eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder einem multilateralen Handelssystem (MTF) in einem Mitgliedstaat beantragt oder erhalten haben, trifft die Ad-hoc-Publizitätspflicht. Das bedeutet, dass sie gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Insiderinformationen, die den Kurs der Aktie beeinflussen können, unmittelbar veröffentlichen müssen. Werden diese Insiderinformationen nur mit Verzögerung, unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß veröffentlicht, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.
Schadenersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfer
Vor der Entscheidung für die Investition in eine Kapitalanlage wird auf verschiedene Quellen zurückgegriffen. Ein Testat der Wirtschaftsprüfer kann für das notwendige Vertrauen in die Geldanlage sorgen. So hat das OLG München in einer Verfügung vom 9. Dezember 2021 bestätigt, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen erteilten Testaten und Anlageentscheidungen gibt. Nicht nur der Wirecard-Skandal hat jedoch deutlich vor Augen geführt, dass den Testaten der Wirtschaftsprüfer nicht blind vertraut werden kann. Haben die Wirtschaftsprüfer ihre Prüfpflichten nicht genau genug genommen und es an der nötigen Sorgfalt vermissen lassen, können den Anlegern und Aktionären Schadenersatzansprüche entstanden sein.
Schadenersatz aus Prospekthaftung
Für die meisten Kapitalanlagen sind die Emittenten verpflichtet, einen Emissionsprospekt vorzulegen. Die Emissionsprospekte sollen Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von der Vermögensanlage machen zu können, von ihren Chancen und ihren Risiken. Daher müssen die Prospekte nach der Rechtsprechung des BGH über alle Aspekte informieren, die für eine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein können. Dementsprechend muss bspw. auch über die Risiken einer Kapitalanlage vollständig und wahrheitsgemäß im Prospekt informiert werden. Diese Anforderungen werden jedoch oft nicht erfüllt, so dass den Anlegern Schadenersatzansprüche entstehen. Unsere Rechtsanwälte spüren Prospektfehler auf und machen sie zur Grundlage für Ihren Anspruch auf Schadensersatz.
Schadenersatz wegen Falschberatung
Auch Anlageberater sind verpflichtet, über die Risiken einer Geldanlage ordnungsgemäß aufzuklären. Er muss alle für die Anlageentscheidung relevanten Informationen zur Sprache bringen. Erfüllt er die Ansprüche an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht, kann er sich schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Vermögensverwaltung
Unsere Rechtsanwälte nehmen die Verträge und Vermögensverwaltung genau unter die Lupe: Hat der Vermögensverwalter gegen Anlagerichtlinien verstoßen? Wie können wir ihm die Gebührenschinderei nachweisen? Oder hat er sich von Banken und Fondsgesellschaften mit versteckten Provisionen belohnen lassen? In diesen Fällen hilft Ihnen ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei gerne weiter, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Vermögensverwalter mit allen Mitteln des Rechts durchzusetzen.
Geschlossene Beteiligungen
Private Investoren, die sich als geschlossener Gesellschafterkreis in der BGB-Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft (KG) an Kapitalanlagen wie geschlossenen Fonds beteiligt haben, haben als Miteigentümer unternehmerische Rechte und Pflichten an der Kapitalanlage. Sie profitieren von den Gewinnen, sind aber auch an den Verlusten beteiligt. Schlägt die Kapitalanlage fehl und statt Renditen schlagen Verluste zu Buche, stellen sich verschiedene rechtliche Fragen: Wer ist für die Verluste verantwortlich? Wer kann dafür haftbar gemacht werden und wie kann der Investor seine Schadenersatzansprüche durchsetzen? Unsere im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwälte setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.