Corona und Banken Fördermittel
Mit 156 Milliarden Euro will die Bundesregierung Corona-Opfern unter die Arme greifen. Dafür ist eine Neuverschuldung unumgänglich – aber die Parteien sind sich einig!

Direkte Finanzspritzen soll es für kleine Firmen und Selbständige geben – Betroffene dieses Personenkreises können für drei Monate Summen zwischen 9000 und 15.000 Euro abrufen.
Mittelgroßen Firmen wird ein unbegrenztes Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW zur Verfügung gestellt. Ganz große Unternehmen sollen notfalls durch Verstaatlichungen gerettet werden. Zusätzlich will die Regierung milliardenschwere Garantien geben und Schuldtitel übernehmen, damit die großen und für die Arbeitsplätze in Deutschland wichtigen Unternehmen in der Krise nicht ins Straucheln geraten.
Nach der Krise werden die Unternehmen dann wieder „entstaatlicht“. Neben diesem Geldsegen sind steuerliche Erleichterungen wichtiger Teil des Rettungsschirmes. Hier sind insbesondere die Stundungen von Vorausleistungen zu erwähnen.
Wie mit diesen Möglichkeiten umgegangen werden soll, dürfte viele Unternehmer vor viele Fragen und Entscheidungsproblemen stellen. Hier sind erfahrene Unternehmensberater gefragt, um Mittel sinnvoll und strategisch überlegt abzurufen und sie wirksam einzusetzen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Anträge müssen an die kfw Bank gestellt werden, die das Förderprogramm für den Bund abwickelt.
Im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten Sie.