ProReal Europa 9 / 10 – Hohe Verluste für Anleger

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Schadenersatzansprüche der Anleger

Rund 278 Millionen Euro haben Anleger in die Kapitalanlagen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 investiert – nun drohen sie den größten Teil ihres Geldes zu verlieren. Nach einer Pflichtmitteilung der beiden ProReal-Gesellschaften, die die BaFin am 5. Mai 2025 veröffentlichte, verlieren die Anleger voraussichtlich 95 Prozent ihres investierten Kapitals. Auch mit Zinszahlungen ist nicht mehr zu rechnen.

Dass den Anlegern der nachrangigen Schuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH hohe finanzielle Verluste drohen, war schon länger klar. Dass sie nun fast einen Totalverlust ihres Anlagekapitals erleiden, dürfte für die Anleger dennoch ein herber Schlag sein. Das Geld muss jedoch noch nicht endgültig verloren sein. Die Anleger haben noch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die über große Erfahrung im Kapitalmarktrecht verfügt und Interessen der Anleger konsequent vertritt.

Anleger investierten rund 278 Millionen Euro

Die ProReal Europa 9 und 10 GmbH zählen zur One Group und haben rund 278 Millionen Euro über nachrangige Schuldverschreibungen bei den Anlegern eingeworben. Mit ihrem Geld konnten sich die Anleger indirekt an Immobilienprojekten beteiligen, denn die Emittentinnen gaben die Anlegergelder zu großen Teilen in Form von verzinsten Nachrangdarlehen an die Poolgesellschaft SC Finance Four, die die Gelder wiederum an einzelne Projektgesellschaften weiterreichte.

Dieser Finanzierungskreislauf geriet jedoch ist ins Wanken als die SC Finance Four im Frühling 2024 Insolvenz anmelden musste. Grund war die Immobilienkrise, die sich auch bei verschiedenen Immobilienprojekten bemerkbar machte. Da die SC Finance Four die Anlegergelder ebenfalls als Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaften gegeben hatte, konnte sie keine Forderungen geben die Projektgesellschaften geltend machen und rutschte selbst in die Insolvenz.

Damit standen auch die Gelder der Anleger, die den ProReal-Gesellschaften Nachrangdarlehen gewährt haben, im Feuer. Aufgrund des vereinbarten Rangrücktritts können sie keine Forderungen gegen die Gesellschaften geltend machen, wenn dadurch die Insolvenz eintreten oder auch nur drohen könnte.

Anleger erhalten weniger als 5 Prozent zurück

Die SC Finance Four versuchte durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung wieder auf die Beine zu kommen. Gespräche mit einem möglichen Investor führten jedoch nicht zum Ziel. Die ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH zogen daraufhin ihre Forderungen gegen die SC Finance Four im Insolvenzverfahren zurück und verkauften die Forderungen direkt an den Investor. Die ProReal Europa 9 GmbH konnte aus dem Verkauf einen Erlös in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro generieren, ca. 10,8 Millionen Euro fließen in die Kasse der ProReal Europa 10 GmbH. Das ist viel zu wenig, um die Forderungen der Anleger auch nur annähernd zu befriedigen. Wie die Gesellschaften mitteilten, erhalten sie bezogen auf den Nominalbetrag ihrer Kapitalanlage weniger als 5 Prozent zurück. Zahlungen auf bestehende oder zukünftige Zinsansprüche gebe es nicht.

Für die Anleger hat sich ihre Beteiligung bei der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH zu einem finanziellen Desaster entwickelt, das einen Totalverlust nah kommt. Umso mehr stellt sich jetzt die Frage nach Schadenersatzansprüchen.

Aufklärung über Risiken der Vermögensanlage

Kapitalanlagen mit einem vereinbarten Nachrang sind für Anleger äußerst riskant, denn aufgrund des Rangrücktritts können sie nur schwer Forderungen gegen die Emittenten geltend machen. Im Insolvenzfall müssen sie allen anderen Gläubigern den Vortritt lassen, so dass für sie leer ausgehen können.

Die Anleger der ProReal Europa 9 und 10 mussten nun schmerzlich erleben, wie riskant ihre Geldanlage ist. Allerdings hätten sie über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko von den Anlageberatern oder Anlagevermittlern aufgeklärt werden müssen. Haben diese die bestehenden Risiken bagatellisiert oder ganz verschwiegen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Ebenso müssen auch die Emissionsprospekte über alle Aspekte, die für die Anlageentscheidung wichtig sein können, informieren. Dazu gehören auch die Risiken. Fehlende, unvollständige oder falsche Angaben können zu Schadenersatzansprüchen aus Prospekthaftung führen.

MTR Legal Rechtsanwälte berät im Kapitalmarktrecht und steht betroffenen Anlegern der ProReal-Serie zur Seite.
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