Zahlungsverzug bei Rück- und Zinszahlung
Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verkraften, denn die Rückzahlung ihres investierten Kapitals steht in den Sternen. Wie die ProReal Deutschland 7 GmbH mitteilte, kann sie die Rückzahlung derzeit ebenso wenig leisten wie die Auszahlung der Zinsen. Wann und in welcher Höhe die Auszahlungen erfolgen können, lasse sich nicht voraussagen. Die Pflichtmitteilung der Emittentin hat die Finanzaufsicht BaFin am 15. Mai 2025 veröffentlicht.
Die ProReal Deutschland 7 GmbH hatte die Laufzeit für die nachrangige Schuldverschreibung ohnehin schon verlängert. Dass sich die Gesellschaft nun dennoch seit dem 1. Januar 2025 in Zahlungsverzug befindet und nicht vorhersagen kann, wann und in welcher Höhe die Rückzahlung sowie die Zahlung der ausstehenden Zinsen an die Anleger erfolgen kann, ist ein Alarmzeichen für die Investoren, die um ihr Geld fürchten müssen. Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, sollten die Anleger daher ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die über große Erfahrung im Kapitalmarktrecht verfügt.
Zeitpunkt und Höhe der Rückzahlung ungewiss
Anleger konnten sich über nachrangige Schuldverschreibungen indirekt an Immobilienprojekten beteiligen, in die die ProReal Deutschland 7 GmbH investierte und der Projektgesellschaft Nachrangdarlehen gewährte. Durch die angespannte Situation auf dem Immobilienmarkt sei die Projektgesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und könne das Darlehen nicht zurückzahlen. Selbst ein Verkauf der Immobilien würde daran nichts ändern und nicht für ausreichende Liquidität sorgen, teilte die ProReal Deutschland 7 GmbH in der Pflichtmitteilung mit. Daher sei sie nicht in der Lage die Rück- und Zinszahlungen an die Anleger zu leisten.
Für die Anleger bleibt zudem völlig unklar, wann und wieviel sie von ihrem investierten Geld zurückerhalten. Das hänge von der weiteren Entwicklung der Immobilienobjekte ab und der Rückzahlung der Nachrangdarlehen durch die Gesellschaft ab. Diese Entwicklung könne derzeit nicht prognostiziert werden, so die ProReal Deutschland 7 GmbH weiter.
Hohe Verluste bei ProReal Europa 9 und Europa 10
Für die Anleger sind das sehr beunruhigende Nachrichten. Sie müssen mehr denn je erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Zumal den Anlegern der ähnlich strukturierten Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und Europa 10 erst kürzlich mitgeteilt wurde, dass sie voraussichtlich 95 Prozent ihres investierten Geldes verlieren werden. Auch bei diesen Kapitalanlagen handelt es sich um nachrangige Namensschuldverschreibungen.
Für die Anleger der ProReal Deutschland 7 muss es nicht so schlimm kommen, sie sollten die Warnzeichen aber nicht ignorieren und ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent nutzen. Derzeit bekommen sie zu spüren, dass es sich bei nachrangigen Schuldverschreibungen um äußerst riskante Geldanlagen handelt. Denn aufgrund des vertraglich vereinbarten Rangrücktritts können sie keine Forderungen gegen die Emittentin geltend machen, wenn diese dadurch Insolvenzantrag stellen müsste oder eine Insolvenz auch nur eintreten könnte. Tritt der Insolvenzfall trotzdem ein, haben die Anleger wiederum schlechte Karten, da sie sich aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen ganz hinten bei den Gläubigern einreihen müssen und im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen können.
Mögliche Schadenersatzansprüche der Anleger
Um ihre Situation ggf. zu verbessern, können die Anleger prüfen lassen, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Das ist z.B. nicht der Fall, wenn die entsprechende Nachrangklausel intransparent und für den Anleger nicht verständlich genug ist.
Zudem kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden. Denn die Anleger hätten über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr bestehendes Totalverlustrisiko bei einer Beteiligung an der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt und die Anlageberater haben bestehende Risiken verschwiegen oder verharmlost, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Zudem müssen die Anleger auch im Emissionsprospekt über die Risiken der Vermögensanlage informiert werden. Sind die Angaben fehlerhaft, irreführend oder unvollständig, können Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen bestehen.
MTR Legal Rechtsanwälte berät im Kapitalmarktrecht und steht betroffenen Anlegern der ProReal-Serie zur Seite.
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