Baurecht: Kompetente Rechtsanwälte in Dortmund
MTR Legal Rechtsanwälte – Ihr verlässlicher Partner in Dortmund



Baurechtliche Beratung in Dortmund
MTR Legal Rechtsanwälte – Ihr starker Ansprechpartner in Dortmund
Dortmund zählt zu den dynamischsten Wirtschaftsregionen Deutschlands, was eine stetig wachsende Nachfrage nach Bauprojekten – sei es für Grundstücke, Wohnimmobilien oder Gewerbeflächen – zur Folge hat. Die Realisierung von Bauvorhaben in Dortmund ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden, insbesondere im rechtlichen Bereich. MTR Legal Rechtsanwälte in Dortmund stehen Ihnen als verlässliche Partner bei allen Fragen rund um das Baurecht zur Verfügung. Dabei betreuen wir sowohl öffentliche als auch private Bauprojekte umfassend und kompetent. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten unterstützt Sie nicht nur im Baurecht selbst, sondern ebenfalls bei angrenzenden Themen wie dem Immobilienrecht und weiteren relevanten Gebieten.
- Westfalendamm 98, 44141 Dortmund
- +49 231 22819220
- dortmund@mtrlegal.com
5000+
Mandate
Team
erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
Offices
Kompetenz, die überzeugt.
Nehmen Sie unsere Expertise in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Umfassende Beratung im Baurecht aus Dortmund
Rundum Betreuung von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Baurecht in Dortmund - Rechtsanwälte setzen sich für Ihre Rechte ein
So gelingt die Umsetzung Ihres Bauprojekts sicher und effizient
Bauprojekte sind stets mit einer Vielzahl an rechtlichen Herausforderungen verbunden, unabhängig davon, wo sie umgesetzt werden. Gerade in Dortmund zeigen sich häufig Schwierigkeiten und Verzögerungen, die den Ablauf erheblich beeinträchtigen können. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Baurecht kennen die typischen Hürden, denen private Bauherren begegnen. Sie wissen genau, dass jede Verzögerung zusätzliche Kosten verursacht und das gesamte Vorhaben gefährden kann. Probleme wie Baumängel behandeln wir mit großem Engagement und hoher Sorgfalt, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren und den reibungslosen Fortschritt Ihres Bauprojekts sicherzustellen. Dabei profitieren Sie von der umfassenden Beratung unserer Anwälte, die verschiedene Disziplinen miteinander verbinden und Ihnen so eine ganzheitliche Betreuung aus einer Hand bieten.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Lokal. Überregional. International.
Privates Baurecht - Kompetente Hilfe bei allen Bauabschnitten in Dortmund
Ihre Interessen sind bei unseren Rechtsanwälten in sicheren Händen
Baustellen bringen unabhängig vom Umfang eines Bauprojekts stets verschiedene Herausforderungen mit sich. In unserer Kanzlei in Dortmund unterstützen wir Bauherren sowie Auftragnehmer umfassend bei allen Fragestellungen rund um das private Baurecht.
Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, insbesondere zwischen dem Auftraggeber und den ausführenden Firmen, Handwerkern, Architekten, Lieferanten und weiteren Dienstleistern. Die rechtlichen Grundlagen basieren vor allem auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Da zahlreiche Parteien an einem Bauvorhaben beteiligt sind, können jederzeit unvorhergesehene Probleme auftreten. Um finanzielle Risiken zu reduzieren, begleiten unsere Rechtsanwälte aus Dortmund Sie von der ersten Planung bis hin zur finalen Abnahme des Projekts. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich kompetent und engagiert.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle und vollumfängliche Rechtsberatung. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Bauvertrag rechtssicher gestalten
Konflikte vermeiden durch klare und verbindliche Absprachen
Baurechtliche Konflikte führen häufig zu erheblichen Verzögerungen bei Bauvorhaben. Um derartige Probleme von Anfang an auszuschließen, ist es essenziell, einen umfassenden Bauvertrag aufzusetzen, der die Verantwortlichkeiten und Rechte aller Parteien klar definiert. Eine sorgfältige und detaillierte Vertragsgestaltung minimiert das Risiko späterer Auseinandersetzungen deutlich. Unsere Rechtsanwälte in Dortmund stehen Ihnen zur Seite, um einen Vertrag zu erstellen, der Ihre Interessen optimal wahrt und für Rechtssicherheit während des gesamten Bauprozesses sorgt. Durch eine präzise Formulierung werden mögliche Unklarheiten vermieden, was den Ablauf Ihres Projekts reibungsloser gestaltet. Vertrauen Sie auf unsere Unterstützung bei der Ausarbeitung eines individuellen Vertragswerks, das sowohl Ihre Erwartungen als auch gesetzliche Vorgaben berücksichtigt.
Fragen zur Baurechtsberatung?
Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!
Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln effektiv durchsetzen in Dortmund
Recht auf Beseitigung von Mängeln
Bauschäden treten leider häufig auf. Entdeckt der Bauherr solche Mängel während der Abnahme, steht ihm das Recht zu, deren Behebung zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die festgestellten Mängel kostenfrei zu beseitigen. Die Abnahme des Bauwerks stellt einen wichtigen Zeitpunkt dar, bei dem unsere Rechtsanwälte in Dortmund Sie kompetent begleiten und unterstützen können.
Für die Durchsetzung von Ansprüchen aus Gewährleistung sind insbesondere die gesetzlichen Fristen im Baurecht von großer Bedeutung. Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Abnahme durch den Auftraggeber und beträgt nach BGB fünf Jahre. Werden innerhalb dieses Zeitraums keine Ansprüche geltend gemacht, erlöschen diese automatisch. Bei Verträgen nach VOB können andere Fristen zur Anwendung kommen; daher empfiehlt sich eine genaue Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
Wurden Mängel vom Auftragnehmer absichtlich verschwiegen, startet die Verjährung erst ab dem Moment, an dem der Bauherr Kenntnis vom Defekt erlangt hat. In solchen Fällen gilt eine dreijährige Frist für die Geltendmachung von Rechten.