Baurecht Rechtsanwälte in Frankfurt
Rechtsberatung Baurecht Frankfurt
Frankfurt und seine Region zählen zu den zentralen Wirtschaftsmetropolen, was die Nachfrage nach Immobilienprojekten wie Grundstücken, Wohnungen und gewerblichen Bauten hoch hält. Die Durchführung von Bauvorhaben in Frankfurt stellt Bauherren vor vielfältige Herausforderungen und potenzielle Risiken. Verankert in Frankfurt, bietet Ihnen MTR Legal Rechtsanwälte fundierte Unterstützung im Baurecht, sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Projekten. Unser erfahrenes Team berät Sie gründlich im Baurecht und den damit verbundenen Rechtsgebieten, einschließlich des Immobilienrechts.
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Baurecht in Frankfurt – Unsere Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen
Bauen, egal ob in Frankfurt oder anderswo, birgt stets Herausforderungen, die zunächst juristisch bewältigt werden müssen. Zudem treten bei Bauvorhaben häufig Komplikationen oder Verzögerungen auf. Unsere im Baurecht versierten Rechtsanwälte in Frankfurt verstehen die Sorgen privater Bauherren und wissen um die finanziellen Risiken jeder Verzögerung für das Projekt. Um Baumängel oder schlechte Ausführungen zu verhindern, engagieren wir uns mit Einfühlungsvermögen, Hingabe und fachlicher Kompetenz für Ihre Belange. Zudem bieten wir dank der breiten Expertise unserer Anwälte eine ganzheitliche Rechtsberatung an, die verschiedene Rechtsgebiete umfasst.
Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Das Baurecht legt die rechtlichen Beziehungen zwischen allen Beteiligten eines Bauprojekts fest. Hierfür bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie Elemente der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) die Basis.
Bei Baumängeln ist der Bauherr berechtigt, eine Nachbesserung zu fordern. In solchen Fällen ist die Beratung durch einen im Baurecht erfahrenen Juristen essenziell.
Der Bauvertrag definiert die Rechte und Pflichten sowohl des Bauherren als auch der beauftragten Firmen. Zur Sicherstellung der Rechtssicherheit des Vertrags ist die Konsultation eines im Baurecht bewanderten Juristen empfehlenswert.
Lokal. Überregional. International.
Privates Baurecht – Begleitung durch sämtliche Projektphasen
Unabhängig von Umfang oder Größe eines Bauprojekts können Schwierigkeiten auf jeder Baustelle auftreten. Unsere Kanzlei in Frankfurt bietet umfassende Beratung für Bauherren und Auftragnehmer in allen Belangen des privaten Baurechts.
Das private Baurecht klärt die rechtlichen Beziehungen aller Beteiligten am Bauvorhaben, insbesondere zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern wie Bauunternehmen, Handwerkern, Architekten, Zulieferern und weiteren Dienstleistern. Die rechtlichen Grundlagen hierfür liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ergänzt durch Teile der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Bei der Umsetzung eines Bauprojekts wirken zahlreiche Akteure mit, und es kann in jedem Stadium zu unerwarteten Problemen kommen. Um finanzielle Einbußen für den Bauherren zu vermeiden, stehen unsere Juristen in Frankfurt vom Projektstart bis zur Fertigstellung beratend zur Seite. Bei rechtlichen Streitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Baurechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Rechtssichere Gestaltung des Bauvertrags
Juristische Auseinandersetzungen können die Realisierung eines Bauprojekts verzögern. Um dies zu verhindern, ist die Ausarbeitung eines detaillierten Bauvertrags entscheidend, der die Rechte und Pflichten beider Seiten genau festlegt. Eine klare vertragliche Regelung reduziert das Potenzial für zukünftige Konflikte. Unsere Anwälte in Frankfurt unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren Bauvertrags, der Ihre Belange umfassend berücksichtigt.
Fragen zur Baurechtsberatung?
Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!
Gewährleistungsrechte bei Baumängeln
Schnell können bei der Bauausführung Mängel entstehen. Entdeckt der Bauherr diese bei der Abnahme, steht ihm ein Recht auf Mängelbeseitigung zu. Es obliegt dann dem Auftragnehmer, die Mängel auf seine Kosten zu beheben. Die Bauabnahme spielt somit eine zentrale Rolle, bei der unsere Juristen in Frankfurt Sie fachkundig begleiten.
Bei der Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten sind die spezifischen Fristen des Baurechts zu beachten. Die Frist für die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Bauleistung durch den Auftraggeber. Nach BGB beträgt diese Frist fünf Jahre. Werden die Gewährleistungsansprüche nicht innerhalb dieser Zeit geltend gemacht, verjähren sie. Abweichende Fristen bei einem VOB-Vertrag sollten durch einen versierten Juristen geprüft werden.
Hat der Auftragnehmer Mängel bewusst verborgen, beginnt die Verjährungsfrist nicht mit der Abnahme, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des verborgenen Mangels. Hierbei gilt eine Frist von drei Jahren ab Kenntnis.
Ihr erster Schritt zur rechtlichen Klarheit!
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