Baurecht: Kompetente Rechtsanwälte in Augsburg
MTR Legal Rechtsanwälte – Ihr verlässlicher Partner in Augsburg



Baurechtliche Beratung in Augsburg
MTR Legal Rechtsanwälte – Ihr starker Ansprechpartner in Augsburg
Augsburg zählt zu den dynamischsten Wirtschaftsstandorten Deutschlands und erlebt eine stetig wachsende Nachfrage nach Bauprojekten – sei es im Segment von Grundstücken, Wohnimmobilien oder gewerblichen Objekten. Die Realisierung solcher Vorhaben in Augsburg bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei MTR Legal Rechtsanwälte in Augsburg erhalten Sie verlässliche Unterstützung für alle Fragen rund um das Baurecht.
Unser Team begleitet sowohl öffentliche als auch private Bauvorhaben umfassend und professionell. Neben dem Baurecht bieten wir Ihnen Hilfestellung bei angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Immobilienrecht sowie weiteren relevanten Bereichen an. Dadurch sichern wir eine ganzheitliche Betreuung Ihrer Projekte.
- Steinerne Furt 72, 86167 Augsburg
- +49 821 89949040
- augsburg@mtrlegal.com
5000+
Mandate
Team
erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
Offices
Kompetenz, die überzeugt.
Nehmen Sie unsere Expertise in Augsburg in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Umfassende Beratung im Baurecht aus Augsburg
Rundum Betreuung von der Vertragsgestaltung bis zur Abnahme
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Baurecht in Augsburg - Rechtsanwälte setzen sich für Ihre Rechte ein
So gelingt die Umsetzung Ihres Bauprojekts sicher und effizient
Im Rahmen von Bauprojekten entstehen häufig vielfältige rechtliche Herausforderungen, die den gesamten Ablauf entscheidend beeinflussen können – dies trifft selbstverständlich auch auf Vorhaben in Augsburg zu. Verzögerungen und Komplikationen sind dabei keine Seltenheit und führen nicht selten zu erheblichen Mehrkosten sowie Unsicherheiten im Zeitmanagement. Unsere Rechtsanwälte mit Fokus auf Baurecht in Augsburg bringen langjährige Erfahrung mit, um typische Schwierigkeiten privater Bauherren frühzeitig zu erkennen und gezielt zu lösen. Besonders bei Baumängeln legen sie großen Wert darauf, Ihre Interessen engagiert zu vertreten und somit einen reibungslosen Fortschritt Ihres Projekts sicherzustellen. Durch eine umfassende Beratung, die verschiedene rechtliche Bereiche miteinander verbindet, gewährleisten wir Ihnen eine ganzheitliche Betreuung aus einer Hand – so sind Sie während des gesamten Ablaufs optimal begleitet.





Lokal. Überregional. International.
Privates Baurecht - Kompetente Hilfe bei allen Bauabschnitten in Augsburg
Ihre Interessen sind bei unseren Rechtsanwälten in sicheren Händen
Auf Baustellen treten unabhängig vom Umfang eines Bauprojekts stets vielfältige Herausforderungen auf. In Augsburg steht unsere Kanzlei Bauherren und Auftraggebern mit umfassender Beratung bei allen Fragen rund um das private Baurecht zur Seite.
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen den am Bau beteiligten Parteien, wie etwa dem Auftraggeber, ausführenden Firmen, Handwerkern, Architekten sowie Lieferanten und weiteren Dienstleistern. Dabei bilden insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) die rechtliche Grundlage.
Da zahlreiche Akteure an einem Bauvorhaben beteiligt sind, können jederzeit unvorhergesehene Probleme entstehen. Um finanzielle Risiken zu reduzieren, begleiten unsere Rechtsanwälte aus Augsburg Sie von der ersten Planung bis hin zur abschließenden Abnahme Ihres Vorhabens. Sollten Konflikte auftreten, vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht engagiert und zuverlässig.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal Augsburg bietet professionelle und vollumfängliche Rechtsberatung. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Bauvertrag in Augsburg rechtssicher gestalten
Konflikte vermeiden durch klare und verbindliche Absprachen
Bei Bauvorhaben können rechtliche Auseinandersetzungen häufig zu erheblichen Verzögerungen führen. Um derartige Probleme von Anfang an auszuschließen, ist es unerlässlich, einen klar definierten Bauvertrag zu verfassen, der die Rechte und Pflichten aller Parteien eindeutig regelt. Eine sorgfältige und detaillierte Vertragsgestaltung spielt eine zentrale Rolle dabei, spätere Streitigkeiten zu verhindern. Unsere Rechtsanwälte in Augsburg stehen Ihnen zur Seite, um einen Vertrag zu erstellen, der Ihre Interessen optimal wahrt und während des gesamten Projekts für Rechtssicherheit sorgt. Durch präzise formulierte Bestimmungen werden Missverständnisse vermieden, was den Ablauf Ihres Bauvorhabens deutlich erleichtert. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung bei der Entwicklung eines individuell zugeschnittenen Vertragsdokuments, das sowohl Ihre speziellen Bedürfnisse als auch die geltenden gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
Fragen zur Baurechtsberatung?
Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!
Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln effektiv durchsetzen in Augsburg
Recht auf Beseitigung von Mängeln
Bauschäden kommen leider immer wieder vor und stellen Bauherren oft vor große Herausforderungen. Sobald solche Mängel bei der Abnahme entdeckt werden, hat der Bauherr das Recht, eine kostenfreie Beseitigung dieser Defekte zu verlangen. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, die festgestellten Schäden ohne zusätzliche Gebühren zu beheben. Die Abnahme des Gebäudes stellt dabei einen wichtigen Meilenstein dar – in Augsburg stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte mit umfassender Unterstützung zur Seite.
Ein zentraler Aspekt bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sind die im Baurecht festgelegten Fristen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch beginnt die Verjährung in der Regel mit dem Zeitpunkt der Abnahme durch den Bauherrn und läuft über fünf Jahre hinweg. Werden innerhalb dieses Zeitraums keine Ansprüche geltend gemacht, erlöschen diese automatisch. Bei Verträgen nach VOB können andere Fristen Anwendung finden; daher ist es ratsam, dies genau von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Wurden Mängel vom Auftragnehmer absichtlich verschwiegen, startet die Verjährungsfrist erst ab dem Moment, an dem der Bauherr Kenntnis von dem Fehler erhält. In solchen Fällen gilt eine dreijährige Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen.