Nächster Strafprozess am Landesgericht Innsbruck
Ein österreichischer Immobilienunternehmer und Gründer einer insolventen Immobilien- und Handelsgruppe soll sich Anfang November 2026 erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Nach den vorliegenden Berichten sind als Verhandlungstage der 4. und 5. November 2026 vorgesehen. Die Termine sollen der Austria Presse Agentur aus Justizkreisen bestätigt worden sein.
Gegenstand des neuen Verfahrens sind nach Medienberichten Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte die Anklageschrift den Berichten zufolge bereits im Juni 2026 eingebracht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Immobilienunternehmer die Unschuldsvermutung.
Vorwurf im Zusammenhang mit einer Garantieerklärung
Privatstiftung eines früheren Baukonzernchefs soll geschädigt worden sein
Im ersten Anklagekomplex soll die WKStA dem Immobilienunternehmer dem Vernehmen nach vorwerfen, die Privatstiftung des früheren Vorstandschefs eines österreichischen Baukonzerns durch eine „wahrheitswidrige Garantie“ geschädigt zu haben. Nach den Berichten soll es um einen Betrag von rund fünf Millionen Euro gehen.
Vertreter der Stiftung sollen demnach veranlasst worden sein, 3,3 Millionen Euro an die Holdinggesellschaft der insolventen Immobilien- und Handelsgruppe zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer 1,7 Millionen Euro zu verzichten. Die in der Garantieerklärung zugesagte Zahlung von rund fünf Millionen Euro an die Stiftung bis Ende Juni 2024 sei nach den Berichten nicht erfolgt.
Zeugenauftritt des früheren Baukonzernchefs erwartet
Nach Angaben der „Tiroler Tageszeitung“ sollen an den beiden Verhandlungstagen insgesamt 13 Zeugen befragt werden. Ebenfalls nach dieser Berichterstattung soll der frühere Baukonzernchef im November-Prozess persönlich als Zeuge auf den Angeklagten treffen.
Krida-Vorwurf wegen eines Jagdgewehrs
Vorwurf betrifft einen Teilaspekt eines größeren Verfahrensstrangs
Der zweite Anklagepunkt soll nach Medienberichten den Vorwurf der betrügerischen Krida betreffen. Der Immobilienunternehmer soll im Zusammenhang mit der Insolvenz der Unternehmensgruppe und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen haben. Dadurch soll die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert worden sein.
Nach den ergänzenden Berichten handelt es sich bei dem Vorwurf rund um das Jagdgewehr nur um einen Teilaspekt eines größeren Verfahrensstrangs zur Insolvenz des Immobilienunternehmers. Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen in diesem Strang sollen weiterhin anhängig sein.
Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Insolvenz der Immobilien- und Handelsgruppe nach aktuellen Medienangaben inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Diese Angabe beschreibt den Umfang der Ermittlungen, nicht aber eine Feststellung strafrechtlicher Verantwortlichkeit.
Verteidigung weist die Vorwürfe zurück
Der Verteidiger des Immobilienunternehmers soll die Vorwürfe bereits im Juni 2026 entschieden zurückgewiesen haben. Nach den Berichten habe er geltend gemacht, die Garantieforderung gegenüber der Privatstiftung des früheren Baukonzernchefs sei bereits vor Abgabe der Garantieerklärung fällig gewesen.
Zum Jagdgewehr soll die Verteidigung erklärt haben, dieses habe sich zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Angeklagten befunden. Diese Einlassungen sind im laufenden Verfahren von den zuständigen Gerichten zu würdigen.
Bei einer Verurteilung in beiden Anklagepunkten drohe dem Angeklagten Berichten zufolge eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Ob es zu einer Verurteilung kommt, ist offen.
Bereits rechtskräftige und weitere Entscheidungen
Rechtskräftiges Urteil über 30 Monate Haft
Der Immobilienunternehmer wurde in einem teilweise neu aufgerollten Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Nach einer Ergänzung vom 24. September 2026 legten weder die WKStA noch der Angeklagte Rechtsmittel ein; das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das rechtskräftige Urteil über 30 Monate unbedingte Haft betraf nach den vorliegenden Berichten eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg sowie eine Schenkung von 300.000 Euro an die Mutter des Verurteilten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dadurch Gläubiger geschädigt wurden.
Bestätigter Krida-Schuldspruch zu Uhren und Manschettenknöpfen
Ein weiterer Krida-Schuldspruch gegen den Immobilienunternehmer wurde zuletzt vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Im Dezember 2025 war er in Innsbruck zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 4.320 Euro verurteilt worden.
Gegenstand dieses Schuldspruchs war der Vorwurf, Gläubigern Uhren und Manschettenknöpfe vorenthalten zu haben. Nach der damaligen gerichtlichen Würdigung soll der Immobilienunternehmer diese Gegenstände Gläubigern vorenthalten haben.
Untersuchungshaft seit Jänner 2025
Der Immobilienunternehmer befindet sich nach den Berichten seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Seit Oktober 2025 soll er in der Justizanstalt Innsbruck untergebracht sein.
Die Untersuchungshaft ist von den bereits rechtskräftigen Verurteilungen und den noch laufenden Verfahrenskomplexen zu unterscheiden. Für nicht rechtskräftig entschiedene Vorwürfe bleibt die Unschuldsvermutung maßgeblich.
Einordnung der laufenden Verfahren im Insolvenzkomplex der Immobilien- und Handelsgruppe
Die strafrechtlichen Verfahren gegen den Immobilienunternehmer stehen im größeren Zusammenhang mit der Insolvenz der Immobilien- und Handelsgruppe und weiterer Verfahren gegen frühere Verantwortliche und Gesellschaften aus deren Umfeld. Die Aufarbeitung umfasst nach den vorliegenden Berichten mehrere Ermittlungsstränge, Insolvenzverfahren und zivilrechtliche Auseinandersetzungen.
Im Mittelpunkt der aktuellen Berichterstattung stehen insbesondere:
- der für den 4. und 5. November 2026 vorgesehene Prozess am Landesgericht Innsbruck,
- der Vorwurf eines schweren Betrugs im Zusammenhang mit einer Garantieerklärung,
- der Vorwurf betrügerischer Krida wegen eines Jagdgewehrs,
- bereits rechtskräftige Verurteilungen in anderen Teilkomplexen,
- weitere noch anhängige Ermittlungen der WKStA im Insolvenzkomplex der Immobilien- und Handelsgruppe.
Die unterschiedlichen Verfahren sind jeweils gesondert zu betrachten. Feststellungen aus einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren dürfen nicht ohne Weiteres auf andere, noch offene Anklage- oder Ermittlungsstränge übertragen werden.
Häufige Fragen
Wann findet der nächste Prozess gegen den Immobilienunternehmer am Landesgericht Innsbruck statt?
Nach den vorliegenden Berichten ist der nächste Prozess gegen den Immobilienunternehmer für den 4. und 5. November 2026 am Landesgericht Innsbruck vorgesehen. Die Termine sollen der APA aus Justizkreisen bestätigt worden sein.
Worum geht es im Verfahren gegen den Immobilienunternehmer wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida?
Der Prozess soll Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Garantieerklärung zugunsten der Privatstiftung des früheren Baukonzernchefs sowie einen Krida-Vorwurf wegen eines Jagdgewehrs betreffen. Der Immobilienunternehmer bestreitet die Vorwürfe; bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Welche praktischen Folgen können die Ermittlungen im Insolvenzkomplex der Immobilien- und Handelsgruppe für Unternehmen und Gläubiger haben?
Für Unternehmen, Investoren und Gläubiger können parallele Straf-, Insolvenz- und Zivilverfahren die Durchsetzung oder Bewertung von Ansprüchen erschweren. Maßgeblich ist dabei stets der konkrete Verfahrensstand und ob Forderungen anerkannt, bestritten oder gerichtlich festgestellt sind.
Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Wirtschaftsstrafverfahren
Die Verfahren im Insolvenzkomplex der Immobilien- und Handelsgruppe zeigen, wie eng wirtschaftliche Krisen, Insolvenzfragen und strafrechtliche Ermittlungen miteinander verflochten sein können. Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen kann eine belastbare Einordnung der jeweiligen Verfahrenslage wesentlich sein, ohne laufende Verfahren vorwegzunehmen. MTR Legal Rechtsanwälte unterstützt Mandanten bei entsprechenden Fragestellungen im Bereich Rechtsberatung im Wirtschaftsstrafrecht.