Entscheidung des OLG Brandenburg zur Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe
Ausgangspunkt des Verfahrens
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hatte über die Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe zu befinden. Gegenstand war die Frage, ob eine antragstellende Partei die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenhilfe erfüllt, obwohl ihr ein Pkw mit einem bestimmten Vermögenswert zur Verfügung stand.
Maßstab der Prüfung: Einsatz von vorhandenem Vermögen
Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass die Partei die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Im Rahmen der gesetzlichen Prüfung ist dabei auch vorhandenes Vermögen zu berücksichtigen. Maßgeblich ist insbesondere, ob verwertbares Vermögen einzusetzen ist und in welchem Umfang dies zumutbar sein kann.
Pkw als verwertbares Vermögen
Fahrzeugwert von 15.000 EUR als entscheidender Umstand
Nach der Entscheidung des OLG Brandenburg stand im konkreten Fall ein Pkw im Vermögen der antragstellenden Partei, dessen Fahrzeugwert mit 15.000 EUR beziffert wurde. Das Gericht stellte diesen Vermögenswert in den Mittelpunkt der Beurteilung, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Kostenhilfe vorliegen.
Keine Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe
Vor diesem Hintergrund kam das OLG Brandenburg zu dem Ergebnis, dass Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe nicht zu gewähren ist. Ausschlaggebend war, dass aufgrund des vorhandenen Pkw mit einem Fahrzeugwert von 15.000 EUR nach den vom Gericht zugrunde gelegten Maßstäben von einzusetzendem Vermögen auszugehen war.
Einordnung der Entscheidung
Bedeutung für die wirtschaftliche Bedürftigkeitsprüfung
Die Entscheidung verdeutlicht, dass im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögensgegenstände relevant sein können. Insbesondere kann die Existenz eines Fahrzeugs mit einem erheblichen Wert Auswirkungen auf die Frage haben, ob staatliche Unterstützung für die Prozessführung in Betracht kommt.
Quelle
Die Darstellung beruht auf dem Beitrag bei urteile.news zur Entscheidung des OLG Brandenburg (Beschluss vom 16.12.2020, Az. 13 UF 134/20):
https://urteile.news/OLG-Brandenburg_13-UF-13420_Keine-Verfahrens-bzw-Prozesskostenhilfe-bei-Pkw-mit-Fahrzeugwert-von-15000-EUR~N29595
Weiterer Kontext: Prozessführung und rechtliche Fragestellungen
Soweit im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen Fragen zur prozessualen Einordnung, zu Kostenrisiken oder zu rechtlichen Rahmenbedingungen auftreten, kann eine strukturierte Aufarbeitung des Sachverhalts sinnvoll sein. Informationen zur Unterstützung durch MTR Legal finden sich unter: Rechtsberatung im Prozessführung.