EU-Emissionshandel: Einigung zur Marktstabilitätsreserve

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Vorläufige Einigung zur Marktstabilitätsreserve

Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gezielte Änderung der Marktstabilitätsreserve im EU-Emissionshandelssystem. Die beiden Organe verständigten sich am 20. Oktober 2026 auf eine Anpassung der Regeln zum Gültigkeitsverfall von Emissionszertifikaten.

Die Änderung soll die Stabilität und die langfristige Widerstandsfähigkeit des CO₂-Markts der Europäischen Union stärken. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der politischen Verständigung noch nicht abgeschlossen. Die Einigung bedarf weiterhin der förmlichen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat.

Anhebung der Schwelle auf bis zu 700 Millionen Zertifikate

Im Mittelpunkt der Vereinbarung steht die Schwelle für die Löschung von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve. Sie soll von bislang 400 Millionen auf bis zu 700 Millionen Zertifikate angehoben werden.

Die vereinbarte Änderung betrifft damit den Umfang der in der Reserve verbleibenden Zertifikate. Nach der förmlichen Annahme durch beide EU-Organe soll die Regelung unmittelbar in Kraft treten.

Gesetzgebungsverfahren auf Grundlage des Kommissionsvorschlags

Grundlage der politischen Einigung ist der Vorschlag COM(2026) 153 final, den die Europäische Kommission am 1. April 2026 vorgelegt hatte. Er wird unter dem Verfahren 2026/0085(COD) beraten und sieht eine Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve vor.

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren umfasst insbesondere folgende Schritte:

  • Die Kommission legte am 1. April 2026 ihren Änderungsvorschlag vor.
  • Das Europäische Parlament und der Rat erzielten am 20. Oktober 2026 eine vorläufige politische Einigung.
  • Beide Organe müssen den vereinbarten Text noch förmlich annehmen.
  • Die Änderung soll nach dieser förmlichen Annahme unmittelbar in Kraft treten.

Bis zum Abschluss dieser Schritte handelt es sich nicht um eine endgültig verabschiedete Regelung.

Bisheriger Umfang des Gültigkeitsverfalls

Seit dem Inkrafttreten der bestehenden Löschungsregelung wurden insgesamt 3,2 Milliarden Zertifikate für ungültig erklärt. Die nun vereinbarte Anhebung der Schwelle verändert die Voraussetzungen dafür, in welchem Umfang Zertifikate in der Marktstabilitätsreserve verbleiben können.

Für den Rat führte der irische Ratsvorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die politische Verständigung bezieht sich gezielt auf die Regeln der Marktstabilitätsreserve des bestehenden EU-Emissionshandelssystems.

Weitere Überprüfung der Marktstabilitätsreserve

Gezielte Änderung als erster Reformschritt

Nach Einschätzung der Europäischen Kommission bildet die vereinbarte Anpassung lediglich einen ersten Schritt zu einer umfassenderen Modernisierung der Marktstabilitätsreserve. Einen weitergehenden Vorschlag hierzu hatte die Kommission am 17. Juli 2026 unterbreitet.

Die Mitgesetzgeber verständigten sich zudem darauf, im Rahmen der umfassenderen Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems eine schrittweise Absenkung der Löschungsschwelle zu prüfen. Daraus folgt noch keine abschließende Entscheidung über eine solche Absenkung. Deren konkrete Ausgestaltung bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Förmliche Annahme steht noch aus

Die politische Einigung legt die zwischen Europäischem Parlament und Rat ausgehandelte Linie fest. Sie ersetzt jedoch nicht die erforderlichen förmlichen Beschlüsse der beiden Organe. Erst nach deren Annahme kann die Änderung verbindlich werden.

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