Urteil des OLG Frankfurt vom 5. März 2025, Az. 7 U 134/23
Zu den Pflichten eines Geschäftsführers gehört es, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Liegt Insolvenzreife vor, dürfen keine Zahlungen mehr geleistet werden. Verletzt der Geschäftsführer seine insolvenzrechtlichen Pflichten, kann das zum Verlust seines Versicherungsschutzes aus seiner D&O-Versicherung führen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) als zweite Instanz im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit mit Beschluss und Urteil vom 5. März 2025 entschieden (Az. 7 U 134/23). Das Oberlandesgericht befindet sich an der Zeil, einer bekannten Einkaufsstraße in Frankfurt, und ist für den Zuständigkeitsbereich Hessen zuständig, zu dem auch die Landgerichte in Kassel und Limburg sowie die Amtsgerichte und das Amtsgericht Frankfurt gehören. Im vorliegenden Verfahren wurde die Sache in einer mündlichen Verhandlung vor den Richtern des Oberlandesgerichts behandelt, wobei ein Teil des Urteils die Frage des Vorsatzes und möglicher Fehler des Geschäftsführers betraf. Die Entscheidung des Gerichts, die auf einer fundierten Meinung der Justiz basiert, kann mit einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Handelns entfällt der Versicherungsschutz, was im Bescheid des Gerichts ausdrücklich festgestellt wurde. Die Gründe für das Urteil und die rechtliche Bewertung sind auf der entsprechenden Seite dokumentiert und spiegeln die Geschichte der Rechtsprechung an den Oberlandesgerichten und Gerichten in Deutschland wider. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nimmt im deutschen Gerichtssystem eine zentrale Rolle ein und ist insbesondere im Strafrecht und Strafprozess für Staatsschutzsachen zuständig. Häufig gestellte Fragen zu diesem Verfahren und zu den Entscheidungen der Gerichte werden ebenfalls auf der Webseite beantwortet. Auch gesundheitliche Aspekte wie Krankheit können im Rahmen des Verfahrens eine Rolle spielen, sofern sie für die Beurteilung der Sache relevant sind.
Die D&O-Versicherung soll das Haftungsrisiko für Geschäftsführer, Manager und andere leitende Organe abfedern. In vielen Policen ist aber eine Klausel eingebaut, nach der der Versicherer nicht eintrittspflichtig ist, wenn der Versicherungsnehmer wissentlich gegen seine Pflichten verstoßen hat. Zu diesen Pflichten zählt auch die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Versicherungsrecht berät.
Einführung in die D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung, kurz für Directors-and-Officers-Versicherung, ist eine spezielle Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die sich gezielt an Manager, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte richtet. Sie schützt diese Personen vor den finanziellen Folgen von Ansprüchen, die aus ihrer Tätigkeit im Unternehmen entstehen können. Gerade in komplexen Unternehmensstrukturen und Konzernen mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen ist der Versicherungsschutz durch eine D&O-Versicherung von zentraler Bedeutung.
Im Schadensfall übernimmt die D&O-Versicherung nicht nur die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sondern auch die Zahlung von berechtigten Schadensersatzforderungen. Damit bietet sie einen umfassenden Schutz für leitende Organe und trägt dazu bei, das Haftungsrisiko im Unternehmen zu minimieren. Für viele Unternehmen ist die D&O-Versicherung daher ein unverzichtbarer Bestandteil des Risikomanagements und ein wichtiger Baustein, um qualifizierte Manager und Aufsichtsräte für verantwortungsvolle Positionen zu gewinnen. Die Bedeutung dieser Versicherungsform wächst stetig, da die Anforderungen und Haftungsrisiken für Führungskräfte in Deutschland und auf dem internationalen Markt kontinuierlich steigen.
Kein Insolvenzantrag trotz Insolvenzreife
In dem zugrunde liegenden Fall, der einen bedeutenden Teil der Geschichte der deutschen Gerichtsbarkeit widerspiegelt, war eine GmbH insolvenzreif. Die Sache betraf einen Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter und der D&O-Versicherung, bei dem es um Ansprüche auf Leistungen für entstandene Schäden ging. Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer hatte es unterlassen, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen und ließ trotz Insolvenzreife weiter Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen vornehmen. Dies wurde als möglicher Fehler im Management bewertet, wobei auch die Frage nach Vorsatz im Raum stand. Die Ansprüche des Insolvenzverwalters richteten sich nicht nur auf eigene Forderungen, sondern auch auf Ansprüche Dritter. Die Begründung (Grund) des Versicherers für die Leistungsverweigerung lag in einer Ausschlussklausel, die bei vorsätzlicher Pflichtverletzung greift. Die Meinungen der Beteiligten und die juristische Bewertung des Landgerichts Wiesbaden wurden in einem Beschluss festgehalten, der eine Verurteilung des Versicherers zur Leistung beinhaltete. Die Richter des Landgerichts, das als Instanz zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht im deutschen Gerichtssystem steht, betonten die Rolle des Gerichts im Verfahren. Das Landgericht Wiesbaden agierte im Zuständigkeitsbereich der hessischen Justiz und ist Teil der Landgerichte, die neben Amtsgerichten und Oberlandesgerichten die Gerichtsbarkeit in Deutschland prägen. Die Entscheidung und deren Dokumentation sind auf der entsprechenden Seite der Justiz einsehbar. Im Rahmen der Verhandlung wurde auch auf die Möglichkeit einer Berufung beim Oberlandesgericht hingewiesen. Das Verfahren betraf zwar das Zivilrecht, das Landgericht ist jedoch auch für Strafrecht und Strafprozess zuständig. Der Bescheid des Gerichts ist rechtlich wirksam. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu solchen Fällen betreffen insbesondere die Voraussetzungen für Versicherungsleistungen, die Rolle von Fehlern und Vorsatz sowie die Ansprüche Dritter.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlangte der Insolvenzverwalter von der D&O-Versicherung, für den hierdurch entstandenen Schaden einzustehen. Der Versicherer verweigerte die Deckung mit dem Hinweis auf eine Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Geschäftsführer seine Pflichten wissentlich verletzt hat.
Das Landgericht Wiesbaden hatte zunächst dem Insolvenzverwalter recht gegeben und den Versicherer zur Leistung verurteilt. Nach Ansicht des LG war nicht ausreichend nachgewiesen, dass der Geschäftsführer bewusst gegen seine Pflichten verstoßen habe.
OLG Frankfurt: Gravierender Pflichtverstoß
Das OLG Frankfurt als Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch durch einen Beschluss auf und wies die Klage ab. Im Rahmen des Verfahrens und der mündlichen Verhandlung betonte das Gericht, dass es sich bei der Insolvenzantragspflicht und dem Zahlungsverbot nach Eintritt der Insolvenzreife um sog. Kardinalpflichten handelt. Diese urteile und Entscheidungen des OLG Frankfurt als zweite Instanz innerhalb der Gerichtsbarkeit verdeutlichen die Rolle der Richter und die Bedeutung der Justiz im deutschen Rechtssystem. Kardinalpflichten sind grundlegende, elementare Pflichten eines Geschäftsführers, die für den Schutz der Gläubiger und das Funktionieren des Unternehmens zentral sind. Jeder Geschäftsführer müsse diese Pflichten kennen oder sich deren Bedeutung zumindest bewusst machen, was einen wichtigen Teil der Sache und des jeweiligen Verfahrens darstellt. Die Entscheidung ist auf der entsprechenden Seite dokumentiert und hat eine besondere Geschichte im Kontext der Entwicklung der Oberlandesgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte und deren Zuständigkeitsbereich, insbesondere in Frankfurt am Main. Das OLG Frankfurt ist als Oberlandesgericht für Zivilrecht, Strafrecht und Strafprozess zuständig und nimmt eine zentrale Stellung im System der Gerichte und Gerichten ein. Die rechtliche Wirksamkeit des Bescheids und die Möglichkeit der Berufung gegen die Entscheidung werden ebenso hervorgehoben wie die Konsequenz einer möglichen Verurteilung bei vorsätzlichem Handeln. Fehler im Management, insbesondere bei der Verletzung von Kardinalpflichten, können einen Grund für die Haftung darstellen. Die Meinung des Gerichts spiegelt sich in der juristischen Bewertung der Umstände wider, wobei häufig gestellte Fragen zu den Auswirkungen solcher Entscheidungen auf Geschäftsführer und Unternehmen aufkommen.
Das OLG betonte, dass ein Geschäftsführer die Liquiditätslage des Unternehmens laufend zu überwachen und bei Anzeichen einer Krise sofort zu handeln habe. Es dürfe nicht abgewartet werden, bis die Insolvenz offenkundig ist. Zwischen der Pflicht zur Insolvenzantragstellung und dem Zahlungsverbot gebe es einen engen funktionalen Zusammenhang, so das Gericht weiter. Wer keinen Antrag stellt, obwohl er das müsste, verletzt auch regelmäßig das Verbot, weiterhin Zahlungen zu leisten. Solche Verstöße seien so gravierend, dass ohne weitere Beweise angenommen werden könne, sie seien wissentlich begangen worden. Nach Ansicht des OLG Frankfurt reicht somit bei Kardinalpflichten bereits der objektive Pflichtverstoß aus, um den Anscheinsbeweis für ein bewusstes Handeln des Geschäftsführers zu begründen.
Geschäftsführer muss Anscheinsbeweis entkräften
Dadurch wird der Versicherer erheblich entlastet, denn eigentlich muss er den Pflichtverstoß nachweisen, wenn er die Leistung verweigert. Im Rahmen des verfahrens und des gesamten verfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt als zweite instanz innerhalb der gerichtsbarkeit, insbesondere im zuständigkeitsbereich der landgerichte, amtsgerichte und amtsgericht, kommt es auf die urteile und entscheidungen der richter an. Nach dem beschluss und der meinung des OLG Frankfurt, der auf der seite der Justiz dokumentiert ist, muss der Versicherer aber nicht mehr detailliert nachweisen, was der Geschäftsführer subjektiv wusste oder wollte. Vielmehr liegt es nun am Geschäftsführer, diesen Anscheinsbeweis im rahmen der sache und im teil der Beweislastverteilung zu entkräften, also nachzuweisen, dass er trotz objektiven Pflichtverstoßes nicht wusste und auch nicht wissen konnte, dass er gegen das Gesetz handelte. Ein bloßes Berufen auf fehlende Erfahrung oder Unkenntnis reiche nicht aus, denn die insolvenzrechtlichen Kernpflichten gehören zu den Grundkenntnissen jeder Geschäftsführung, machte das gericht deutlich. Im verfahren, insbesondere bei einer mündlichen verhandlung, kann gegen den bescheid des Gerichts berufung eingelegt werden. Die verurteilung wegen vorsatz ist dabei eine rechtliche Konsequenz, die auch im strafrecht und strafprozess vor den gerichten, insbesondere den oberlandesgerichten und amtsgerichten, eine Rolle spielt. Fehler im Management können einen wichtigen grund für die Entscheidung darstellen. Die geschichte der Beweislastverteilung und die Rolle der Justiz werden in den entscheidungen der oberlandesgerichte und der gerichte in Deutschland deutlich. Häufig gestellte fragen zur Beweislastverteilung und zur Dokumentation finden sich auf der entsprechenden seite.
Das Urteil zeigt, dass D&O-Versicherungen nicht jedes Risiko eines Geschäftsführers abdecken. Fahrlässigkeit oder leichte Pflichtverletzungen sind in der Regel abgedeckt, nicht aber bewusstes Handeln gegen das Gesetz.
Revision beim BGH anhängig
Für Geschäftsführer ist daher überaus wichtig, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens regelmäßig zu prüfen und bei Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sofort fachkundigen Rat einzuholen. Liquiditätsstatus, Finanzplanung und Insolvenzantragsprüfungen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Diese Dokumentation kann später helfen, den Vorwurf einer wissentlichen Pflichtverletzung zu entkräften.
Das Urteil des OLG Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann neben der Revision auch Berufung eingelegt werden, um eine Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung zu erreichen. Die Revision wurde bereits eingelegt und ist unter dem Az. IV ZR 66/25 beim BGH anhängig. Im Rahmen des Revisionsverfahrens werden sowohl verfahrens- als auch verfahrensrechtliche Fragen geprüft. Das Verfahren vor dem BGH betrifft insbesondere die Überprüfung von Urteilen und Entscheidungen der Vorinstanzen, wobei der BGH als höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit fungiert. Die Richter des BGH entscheiden über die Sache und können durch Beschluss oder nach einer mündlichen Verhandlung eine Verurteilung bestätigen oder aufheben. Vorsatz, Fehler im Management, der Grund der Revision sowie die juristische Meinung des BGH spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Justiz dokumentiert die Entscheidung auf einer entsprechenden Seite, was auch für die Geschichte der Rechtsprechung von Bedeutung ist. Im deutschen Gerichtssystem steht der BGH über dem Oberlandesgericht, den Oberlandesgerichten, Landgerichten, Amtsgerichten und ist für bestimmte Gerichte und Gerichten im gesamten Zuständigkeitsbereich zuständig. Besonders im Strafrecht und Strafprozess ist der BGH für Revisionen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte zuständig. Die rechtliche Wirksamkeit der Entscheidung wird durch einen Bescheid festgehalten. Häufig gestellte Fragen zur Revision und zu den einzelnen Teilen des Verfahrens werden auf entsprechenden Seiten beantwortet.
Fazit und Ausblick
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main unterstreicht die strengen Anforderungen, die an Geschäftsführer und andere leitende Organe im Rahmen ihrer Pflichten gestellt werden. Die Entscheidung zeigt deutlich, dass der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung nicht grenzenlos ist und insbesondere bei vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzungen eingeschränkt werden kann. Für Unternehmen, Manager und Aufsichtsräte bedeutet dies, dass sie ihre Aufgaben mit größter Sorgfalt und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben wahrnehmen müssen, um den Schutz durch die Versicherung nicht zu gefährden.
Mit Blick auf die anhängige Revision beim Bundesgerichtshof bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Rechtsprechung des OLG Frankfurt bestätigt oder modifiziert wird. Die Entscheidung des BGH wird für die Praxis und den Markt der D&O-Versicherungen in Deutschland von großer Bedeutung sein und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Versicherungsverträgen und das Verhalten von Geschäftsführern und Vorständen haben. Unternehmen sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre internen Prozesse sowie den bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein.
Als Wirtschaftskanzlei berät MTR Legal Rechtsanwälte umfassend zu D&O-Versicherungen und weiteren Themen des Versicherungsrechts.
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