Cheat-Software für Konsolen verletzt Urheberrecht nur bei Code-Änderung

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Hintergrund: Die rechtliche Bewertung von Cheat-Software für Spielkonsolen

Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 01.08.2025, Az. I ZR 157/21) gibt Anlass, die urheberrechtlichen Grenzen sogenannter „Cheat-Software“ für Spielkonsolen aus einer praxisrelevanten Perspektive umfassend zu beleuchten. In seiner Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass das bloße Anbieten und Vertreiben von Cheat-Software für Konsolenspiele nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung begründet, wenn keine unmittelbare Modifikation des Objekt- oder Quellcodes der jeweiligen Spielesoftware erfolgt. Diese Klarstellung ist für Entwickler, Publisher, Anbieter sowie Nutzer von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen.

Technische und rechtliche Einordnung von Cheat-Software

Funktionsweise und Zielsetzung von Cheat-Tools

„Cheat-Software“ bezeichnet Programme oder Code-Snippets, die darauf abzielen, Abläufe in Videospielen zu beeinflussen – etwa durch das Ermöglichen besonderer Spielvorteile. Anders als Hacks, die mittels direkter Manipulation des Codes strukturelle Änderungen an der Software herbeiführen, nutzen viele Cheat-Programme Schnittstellen oder RAM-Manipulation, um Werte im laufenden Spiel temporär zu verändern, ohne dabei den wesentlichen Programmcode dauerhaft anzupassen.

Urheberrechtliche Schutzbereiche

Das Urheberrecht schützt Computerprogramme als Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, wobei sowohl der Quellcode als auch der Objektcode vom Schutz erfasst werden. Entscheidend für eine Verletzung ist, ob eine Bearbeitung (§ 23 UrhG) oder Umgestaltung vorliegt und damit in die ausschließlichen Rechte des Rechteinhabers eingegriffen wird. Änderungen, die sich allein auf temporäre Daten im Arbeitsspeicher beziehen, können je nach Ausgestaltung außerhalb des Schutzbereichs liegen.

Maßgebliche Entscheidungsgründe des BGH

Der BGH hob in der genannten Entscheidung hervor, dass das Urheberrecht lediglich vor Eingriffen in den eigentlichen Programmcode schützt. Greifen Cheat-Tools nicht direkt in den Quell- oder Objektcode ein, fehlt es am für eine Rechtsverletzung erforderlichen Rechtsgut. Für einen Urheberrechtsverstoß sei nach Auffassung des Gerichts vielmehr erforderlich, dass eine Bearbeitung oder Umgestaltung der Spielesoftware selbst vorgenommen werde. Diese Voraussetzung sei bei Cheat-Software, die ausschließlich über Speicherwertemanipulationen wirkt, in aller Regel nicht erfüllt.

Auswirkungen für Rechteinhaber und Anbieter

Handlungsoptionen der Rechteinhaber

Trotz der klärenden Rechtsprechung im Urheberrecht verbleiben weitere Schutzmöglichkeiten für Rechteinhaber. So können Verstöße gegen Lizenzbedingungen, unlautere Wettbewerbshandlungen (§ 3a UWG) oder Verstöße gegen technische Schutzmaßnahmen nach dem UrhG weiterhin zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus kann die Nutzung von Cheat-Software zu Sperrungen von Nutzenden im Rahmen der Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform führen.

Risiken für Anbieter von Cheat-Software

Während das Urteil des BGH einen engen Rahmen für urheberrechtliche Ansprüche gegenüber Anbietern solcher Programme setzt, ist die Entwicklung, Verbreitung oder Nutzung von Cheat-Software nicht in jedem Fall frei von rechtlichen Risiken. Insbesondere können wettbewerbsrechtliche oder vertragliche Ansprüche – etwa bei Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (§ 95a UrhG) – weiterhin relevant sein. Zudem bestehen Compliance-Risiken insbesondere im internationalen Kontext, etwa bei unterschiedlichen nationalen Regelungen.

Bewertung und Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Die Entscheidung des BGH schafft eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der Grenzen des urheberrechtlichen Schutzes bei der Manipulation von Spieldaten. Dabei wird deutlich, dass der Gesetzgeber das Interesse von Urhebern an einem umfassenden Schutz der eigenen Software sorgfältig gegen die berechtigten Interessen der Nutzer und Drittanbieter abgewogen hat, den Zugang zu digitalen Produkten nicht unnötig einzuschränken. Für die unternehmerische Praxis – insbesondere für Entwickler, Plattformbetreiber und Vermarkter – ergibt sich daraus eine verbesserte Rechtssicherheit, wenngleich flankierende zivilrechtliche Regelungen von erheblicher Bedeutung bleiben.

Internationaler Kontext und Ausblick

Da Videospiele in nahezu allen Jurisdiktionen urheberrechtlich geschützt sind, ist die internationale Harmonisierung des Schutzrahmens von Bedeutung. Unterschiedliche nationale Gesetzgebungen – insbesondere in den USA, im asiatisch-pazifischen Raum oder in anderen EU-Mitgliedstaaten – können die rechtliche Bewertung von Cheat-Software abweichend beurteilen. Unternehmen sollten die Entwicklungen und Rechtsprechung in diesem Bereich kontinuierlich beobachten, um Risiken im internationalen Rechtsverkehr frühzeitig einschätzen zu können.


Für etwaige Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Computerspielen, Softwareentwicklung oder digitalen Produkten stehen die Rechtsanwälte von MTR Legal Rechtsanwälte als Ansprechpartner zur Verfügung.

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