Bundestag berät Steuerentwürfe für 2026 und 2027
Der Deutsche Bundestag hat sich in seiner 99. Sitzung am 8. Oktober 2026 in erster Beratung mit zwei von der Bundesregierung eingebrachten steuerrechtlichen Gesetzesvorhaben befasst. Gegenstand waren der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 auf Bundestagsdrucksache 21/8235 sowie der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/8283. Beide Vorlagen wurden nach der Aussprache an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist jeweils der Finanzausschuss.
Ergänzend wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen – Familienleistungsausgleich gerechter gestalten“ beraten. Der Antrag trägt die Bundestagsdrucksache 21/8378 und geht auf die Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck und Dr. Moritz Heuberger zurück. Er wurde federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Einkommensteuerreformgesetz 2027 in erster Lesung
Entwurf der Bundesregierung vom 28. September 2026
Der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 datiert vom 28. September 2026. Er wurde von der Bundesregierung eingebracht und im Bundestag in erster Lesung beraten. Nach der einstündigen Aussprache erfolgte die Überweisung an die Ausschüsse, wobei der Finanzausschuss die federführende Beratung übernimmt.
Nach den vorliegenden Angaben soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das Vorhaben ist zustimmungsbedürftig, sodass im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch der Bundesrat einzubeziehen ist. Änderungen im parlamentarischen Verfahren und im Bundesratsverfahren bleiben daher möglich.
Geplante Entlastungen und Gegenfinanzierung
Im Mittelpunkt der politischen Debatte standen die vorgesehenen Entlastungen bei der Einkommensteuer. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verwies in der Aussprache auf eine Bruttoentlastung von zehn Milliarden Euro für kleine und mittlere Einkommen in den Jahren 2027 und 2028. Nach dpa-AFX sieht der Gesetzentwurf Entlastungen vor, die ab 2028 jährlich zehn Milliarden Euro erreichen sollen.
Zur Gegenfinanzierung sind nach den vorliegenden Angaben unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt werden.
- Der Höchstbetrag für diese Steuerermäßigung soll von 1.200 Euro auf 900 Euro sinken.
- Die Pauschsteuer für Minijobs soll von 2 Prozent auf 5 Prozent steigen.
Aus den Gegenfinanzierungsmaßnahmen werden für 2027 Mehreinnahmen von rund 2,6 Milliarden Euro erwartet. Darin enthalten sind nach den veröffentlichten Angaben 710 Millionen Euro aus der vorgesehenen Kürzung bei Handwerkerleistungen.
Weitere steuerliche Änderungen im Entwurf
Der Entwurf enthält außerdem eine Änderung des gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabs für Betreiber von Rechenzentren. Zudem ist eine Anhebung der Grundlohngrenze für steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge vorgesehen. Diese Punkte betreffen insbesondere Unternehmen und Arbeitgeber, deren steuerliche Einordnung von gewerbesteuerlichen Verteilungsmaßstäben oder lohnsteuerlichen Befreiungstatbeständen berührt wird.
Aus der Wirtschaft wurden weitergehende Anpassungen der Tarifeckwerte an die Inflation gefordert. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer sprach sich zudem gegen die Erhöhung der Minijob-Pauschsteuer sowie gegen zusätzliche Belastungen von Personenunternehmen aus.
Positionen in der parlamentarischen Debatte
In der ersten Lesung wurden unterschiedliche Bewertungen des Reformvorhabens deutlich. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler, forderte Nachbesserungen gegen schleichende Steuererhöhungen infolge der Inflation. Der Finanzpolitiker Kay Gottschalk von der AfD warf der Bundesregierung in der Debatte eine „bewusste Irreführung“ vor.
Diese Äußerungen sind als politische Stellungnahmen im laufenden Gesetzgebungsverfahren einzuordnen. Eine abschließende parlamentarische Entscheidung über den Entwurf war mit der ersten Beratung nicht verbunden.
Jahressteuergesetz 2026 ebenfalls an den Finanzausschuss überwiesen
Regierungsentwurf vom 30. September 2026
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 trägt die Bundestagsdrucksache 21/8283 und datiert vom 30. September 2026. Federführendes Ressort ist das Bundesministerium der Finanzen. Für die Beratung im Bundestag war eine gesonderte Aussprache von 20 Minuten vorgesehen; auch diese Vorlage wurde an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Das Bundeskabinett hatte den Regierungsentwurf bereits am 12. August 2026 beschlossen. Dem Bundestag wurden zugleich die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung als Anlagen vorgelegt.
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Der Bundesrat hatte am 25. September 2026 in seiner 1068. Sitzung zum Jahressteuergesetz 2026 Stellung genommen. Die Stellungnahme betrifft unter anderem Regelungen zu § 15a EStG, zur Thesaurierungsbegünstigung und zu geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Die Bundesregierung übernahm nach den vorliegenden Informationen einzelne Forderungen der Länder. Die von den Ländern geforderte Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 300 Prozent lehnt die Bundesregierung hingegen ab. Damit bleibt dieser Punkt im weiteren Verfahren politisch und fachlich umstritten.
Antrag der Grünen zum Familienleistungsausgleich
Kindergeld, Kinderfreibeträge und Entlastungsschere
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksache 21/8378 nimmt Bezug auf die von der Bundesregierung genannten Beträge zum Kindergeld und zu den Kinderfreibeträgen. Danach sollen das Kindergeld 2027 bei 267 Euro und 2028 bei 272 Euro liegen. Die Kinderfreibeträge werden in dem Antrag mit 10.056 Euro beziehungsweise 10.236 Euro angegeben.
Die Fraktion übernimmt damit die Regierungszahlen, kritisiert jedoch, dass durch eine prozentual gleiche Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen die sogenannte Entlastungsschere nicht kleiner werde. Mit dem Antrag wird daher eine gerechtere Ausgestaltung des Familienleistungsausgleichs gefordert.
Weiterer Beratungsverlauf im Bundestag
Auch der Antrag wurde nicht abschließend entschieden, sondern zur weiteren Beratung überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Mitberatend beteiligt ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Damit werden die steuerlichen Familienleistungen im weiteren parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit den steuerpolitischen Entwürfen der Bundesregierung beraten. Eine endgültige Fassung der jeweiligen Regelungen steht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest.
Bedeutung für Unternehmen, Investoren und Privatpersonen
Die beratenen Vorhaben betreffen unterschiedliche steuerliche Anknüpfungspunkte. Für Privatpersonen können insbesondere Änderungen bei Einkommensteuertarif, Kindergeld, Kinderfreibeträgen und Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen relevant werden. Für Unternehmen und Investoren stehen unter anderem gewerbesteuerliche Fragen, die Behandlung von Personenunternehmen, lohnsteuerliche Begünstigungen sowie mögliche Änderungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern im Vordergrund.
Da sich beide Gesetzesvorhaben noch im parlamentarischen Verfahren befinden, ist der endgültige Regelungsinhalt noch nicht verbindlich festgelegt. Maßgeblich werden die weiteren Beratungen in den Ausschüssen, mögliche Änderungen im Bundestag und die Befassung des Bundesrates sein. Gerade bei zustimmungsbedürftigen Vorhaben kann der weitere Verlauf Einfluss auf Umfang, Zeitpunkt und konkrete Ausgestaltung der geplanten steuerlichen Änderungen haben.
Häufige Fragen
Was regelt das Einkommensteuerreformgesetz 2027 laut Bundestagsberatung?
Der Entwurf sieht unter anderem Entlastungen bei der Einkommensteuer sowie Gegenfinanzierungsmaßnahmen vor. Dazu zählen nach den vorliegenden Angaben Änderungen bei Handwerkerleistungen, der Minijob-Pauschsteuer und weiteren steuerlichen Einzelregelungen.
Welche praktischen Folgen kann das Jahressteuergesetz 2026 für Unternehmen haben?
Für Unternehmen können insbesondere Änderungen bei § 15a EStG, der Thesaurierungsbegünstigung, geringwertigen Wirtschaftsgütern und gewerbesteuerlichen Fragen Bedeutung erlangen. Der endgültige Inhalt hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Worum geht es beim Grünen-Antrag zum Kindergeld und Familienleistungsausgleich?
Der Antrag bezieht sich auf die vorgesehenen Beträge für Kindergeld und Kinderfreibeträge und kritisiert, dass die Entlastungsschere durch eine prozentual gleiche Anhebung beider Beträge nicht verringert werde. Er wurde zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Steuerliche Einordnung im weiteren Gesetzgebungsverfahren
Die erste Beratung im Bundestag markiert noch keinen Abschluss, sondern den Beginn der vertieften parlamentarischen Prüfung. Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen kann es gleichwohl sinnvoll sein, die Entwicklung der Entwürfe aufmerksam einzuordnen, da Änderungen im Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Unternehmenssteuerbereich wirtschaftliche Planungen berühren können. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei steuerrechtlichen Fragestellungen und bei der Bewertung gesetzgeberischer Änderungen; weitere Informationen finden Sie unter Rechtsberatung im Steuerrecht.