Bundeskartellamt erlaubt REWE-Erwerb von 38 tegut-Märkten unter Auflagen
Das Bundeskartellamt hat die beabsichtigte Übernahme von 38 Lebensmittelmärkten der Marke tegut durch REWE unter Nebenbestimmungen freigegeben. Nach der Entscheidung darf der weit überwiegende Teil des Vorhabens umgesetzt werden; zugleich hat sich REWE verpflichtet, zwei weitere tegut-Standorte in Marburg-Ketzerbach und Schlüchtern für einen Zeitraum von vier Jahren nicht zu erwerben.
Nach Darstellung der Behörde werden dadurch wettbewerbliche Bedenken in insgesamt drei lokalen Markträumen beseitigt beziehungsweise auf ein fusionskontrollrechtlich hinnehmbares Maß begrenzt. Die Entscheidung betrifft damit nicht sämtliche ursprünglich angemeldeten Standorte in gleicher Weise, sondern differenziert nach den konkreten Wettbewerbsverhältnissen vor Ort.
Ursprünglich angemeldetes Vorhaben und vertraglicher Hintergrund
Vereinbarung zwischen REWE und Migros Zürich
REWE hatte zunächst den Erwerb von 40 tegut-Lebensmittelmärkten sowie zwei Immobilien beim Bundeskartellamt angemeldet. Vertragspartnerin ist die Genossenschaft Migros Zürich, die ihren Rückzug aus dem deutschen Lebensmittelhandel angekündigt hatte. Die Vereinbarung über bis zu 40 Märkte war nach Angaben der REWE Group bereits im April 2026 unterzeichnet worden.
Die Behörde prüfte das Vorhaben seit April 2026 und übermittelte den Beteiligten Ende August 2026 ihre vorläufige wettbewerbliche Einschätzung. Die Übernahme der beiden Immobilien wurde ebenfalls freigegeben.
Fortführung der Standorte unter REWE und PENNY
Nach Angaben der REWE Group sollen die übernommenen Standorte unter den Vertriebslinien REWE und PENNY in Hessen, Bayern, Thüringen und Niedersachsen weitergeführt werden. REWE-Group-Vorstand Peter Maly bezeichnete die Entscheidung Medienberichten zufolge als Meilenstein, der Klarheit und Planungssicherheit für Standorte, Mitarbeitende und Kunden schaffe.
Von den 38 zur Übernahme freigegebenen tegut-Filialen befinden sich nach Medienangaben 26 in Hessen, darunter sechs in Kassel und zwei in Fulda. Acht der freigegebenen Standorte liegen in Osthessen.
Wettbewerbliche Prüfung im Lebensmitteleinzelhandel
Lokale Märkte als Schwerpunkt der Prüfung
Bei Zusammenschlüssen im Lebensmitteleinzelhandel untersucht das Bundeskartellamt sowohl die Auswirkungen auf den Wettbewerb um Kundinnen und Kunden als auch die Folgen für Hersteller und Lieferanten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher findet der Wettbewerb zwischen Lebensmittelhändlern vor allem in den jeweiligen lokalen Einzugsgebieten statt.
Maßgeblich sind daher die konkreten Einkaufsmöglichkeiten sowie realistische Ausweichoptionen vor Ort. Nach den Ermittlungen der Behörde ließ die ursprünglich geplante Übernahme in drei lokalen Markträumen in Hessen eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten:
- Schlüchtern,
- Marburg-Ketzerbach,
- Marburg-City.
Ohne die abgegebenen Zusagen hätte der Zusammenschluss nach Einschätzung des Bundeskartellamts in diesen drei regionalen Märkten zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs geführt. Behördenpräsident Andreas Mundt erklärte, die Zusagen verhinderten eine erhebliche Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in den betroffenen Regionen, während zugleich der weit überwiegende Teil des Vorhabens freigegeben werden könne.
Vierjähriger Erwerbsverzicht für zwei Standorte
REWE hat sich verpflichtet, die tegut-Märkte in Marburg-Ketzerbach und Schlüchtern für vier Jahre nicht zu erwerben. Dieses Erwerbsverbot gilt für die gesamte REWE-Gruppe und umfasst auch den Abschluss von Anschlussmietverträgen für die betroffenen Standorte.
Durch den Verzicht auf den Standort Marburg-Ketzerbach werden nach der Bewertung des Bundeskartellamts aufgrund überschneidender Einzugsgebiete zugleich die wettbewerblichen Bedenken im Marktraum Marburg-City ausgeräumt beziehungsweise auf ein fusionskontrollrechtlich hinnehmbares Maß reduziert.
Keine erhebliche Behinderung auf den Beschaffungsmärkten erwartet
Prüfung gegenüber Herstellern und Lieferanten
Das Bundeskartellamt prüfte auch die Auswirkungen des Vorhabens auf die Beschaffungsmärkte. Dort treten Lebensmittelhändler gegenüber Herstellern und Lieferanten als Nachfrager auf. Für diese Prüfung konnte die Behörde weitgehend auf die umfangreichen Ermittlungen aus dem parallel geführten Zusammenschlussverfahren EDEKA/tegut zurückgreifen.
REWE zählt auch bei der Beschaffung von Lebensmitteln zu den führenden Unternehmen und ist insbesondere für viele Hersteller von Markenprodukten ein bedeutender und nach der Behördenmitteilung unverzichtbarer Abnehmer. Der mit dem Erwerb verbundene Zuwachs des Anteils von REWE am bundesweiten Beschaffungsvolumen liegt nach Angaben des Bundeskartellamts jedoch deutlich unter 0,2 Prozentpunkten.
Damit fällt dieser Zuwachs noch geringer aus als im Verfahren EDEKA/tegut. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten ist nach Einschätzung der Behörde deshalb nicht zu erwarten.
Keine Einsicht in tegut-Beschaffungskonditionen nach Angaben der Veräußerin
Die Veräußerin hat gegenüber dem Bundeskartellamt zudem glaubhaft versichert, dass REWE weder im Erwerbsprozess noch nach Vollzug Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von tegut erhält. Dies betrifft nach der Mitteilung der Behörde insbesondere auch Konditionen der Einkaufskooperation RTG.
Hohe Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel
Vier große Handelsgruppen mit mehr als 90 Prozent Umsatzanteil
Über den konkreten Zusammenschluss hinaus bestätigten die Ermittlungen des Bundeskartellamts die hohe Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Auf die vier führenden Handelsunternehmen EDEKA, REWE, Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland sowie ALDI entfallen nach Angaben der Behörde inzwischen mehr als 90 Prozent des bundesweiten Umsatzes.
Andreas Mundt stellte zugleich klar, dass die hohe Konzentration für sich genommen kartellrechtlich nicht ausreicht, um einen Zusammenschluss zu untersagen. Maßgeblich sei vielmehr, ob sich durch die konkrete Übernahme die Wettbewerbsverhältnisse erheblich verschlechtern.
Nach der Bewertung des Bundeskartellamts zeigen die Ermittlungen, dass zwischen den großen Handelsunternehmen Wettbewerb stattfindet. Die nun freigegebene Übernahme werde daran nach Auffassung der Behörde nichts ändern.
Einordnung in den Verkaufsprozess von tegut
Rückzug der Migros Zürich aus dem deutschen Lebensmittelhandel
Die tegut-Gruppe betrieb zuletzt rund 300 Lebensmittelmärkte sowie weitere automatisierte Kleinflächenmärkte. Das Unternehmen wurde 1947 in Fulda gegründet, gehört seit 2013 zur Migros-Gruppe, ist in sechs Bundesländern vertreten und beschäftigt nach Angaben von Migros knapp 7.500 Menschen.
Im März 2026 hatte die bisherige Eigentümerin, die Schweizer Genossenschaft Migros Zürich, angekündigt, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen und tegut zu veräußern. Die Veräußerung von tegut wird von Migros Zürich als planmäßig bezeichnet. Nach Medienangaben sind seit der Übernahme von tegut durch Migros Zürich Verluste von rund 570 Millionen Franken aufgelaufen.
Im Zuge der Aufteilung soll die Marke tegut nach Medienberichten vollständig aufgegeben werden. Für zahlreiche weitere Standorte ist bislang kein Käufer bekannt; in vielen Fällen ist demnach noch offen, unter welchem Namen die Märkte künftig betrieben werden.
Vorangegangene Freigaben für Tante Enso und EDEKA
Das Bundeskartellamt hatte im Rahmen des Verkaufsprozesses bereits weitere Entscheidungen getroffen. Zunächst wurde der Erwerb von 36 tegut-Standorten durch Tante Enso freigegeben. Diese Freigabe betraf Märkte in ländlichen Regionen in Hessen, Thüringen und Nordbayern und wurde mit der bislang geringen Marktstellung von Tante Enso begründet.
Anschließend gab das Bundeskartellamt die Übernahme von 178 tegut-Märkten sowie weiteren Unternehmensteilen durch EDEKA unter Nebenbestimmungen frei. Im Parallelverfahren hatte EDEKA ursprünglich die Übernahme von 202 der rund 300 tegut-Supermärkte angemeldet und musste zur Ausräumung der behördlichen Bedenken für vier Jahre auf 24 Standorte verzichten. Die Prüfung dieses Vorhabens lief seit März 2026.
Mit der aktuellen Entscheidung kommt die Freigabe von 38 Standorten für REWE hinzu. Über die Zukunft weiterer tegut-Standorte sowie der vom Erwerb durch EDEKA und REWE ausgenommenen Märkte entscheiden die beteiligten Unternehmen; die Entscheidungen des Bundeskartellamts legen nicht fest, ob und von wem diese Standorte künftig betrieben werden.
Weitere Entwicklungen und nicht rechtskräftige Entscheidungen
Beschwerde im Parallelfall EDEKA/tegut
Im Parallelfall EDEKA/tegut ist nach Medienberichten beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde gegen die Freigabeentscheidung eingelegt worden. Der Münchner Biohändler Vollcorner Biomarkt GmbH wendet sich demnach gegen die Kartellamtsfreigabe im Parallelverfahren; Bundeskartellamt und Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigten den Eingang der Beschwerde.
Vollcorner Biomarkt GmbH wurde 1988 gegründet, betreibt 21 Bio-Märkte im Raum München mit rund 400 Mitarbeitenden und war dem Fusionskontrollverfahren EDEKA/tegut auf Antrag beigeladen worden. Im Zentrum der Beschwerde stehen nach Medienangaben rund 15 tegut-Standorte in München, deren Übernahme der Biohändler für wettbewerbsrechtlich problematisch hält.
Über die Beschwerde ist nach den vorliegenden Angaben noch nicht abschließend entschieden. Der Verfahrensstand ist daher offen; die rechtliche Bewertung bleibt dem zuständigen Gericht vorbehalten.
Einzelne Standortentwicklungen außerhalb der REWE-Freigabe
Nach Medienberichten schließen einzelne tegut-Märkte im Main-Kinzig-Kreis, darunter Linsengericht und Gelnhausen, Leipziger Straße 74, zum 31. Oktober 2026 und werden von Edeka-Habig weitergeführt. Diese Angaben betreffen einzelne Standortentwicklungen im Rahmen des umfassenderen Verkaufsprozesses und sind von der hier dargestellten Freigabe für REWE zu unterscheiden.
Rechtskraft und Beschwerdemöglichkeit
Die Entscheidung des Bundeskartellamts zur REWE-Übernahme ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden; über eine solche Beschwerde würde das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.
Eine Liste der 38 zur Übernahme durch REWE freigegebenen Märkte sowie der beiden vom Erwerb ausgenommenen Standorte ist nach Angaben des Bundeskartellamts der behördlichen Pressemitteilung als Anlage beigefügt.
Häufige Fragen
Bundeskartellamt REWE tegut Übernahme 38 Märkte was wurde entschieden?
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 38 tegut-Lebensmittelmärkten durch REWE unter Nebenbestimmungen freigegeben. REWE muss für vier Jahre auf den Erwerb der tegut-Standorte Marburg-Ketzerbach und Schlüchtern verzichten.
Welche praktischen Folgen hat die REWE tegut Freigabe für Unternehmen und Standorte?
Die freigegebenen Standorte können nach Angaben der REWE Group unter den Vertriebslinien REWE und PENNY fortgeführt werden. Für weitere tegut-Standorte sowie für die ausgenommenen Märkte entscheiden die beteiligten Unternehmen; die Kartellamtsentscheidung legt deren künftigen Betreiber nicht fest.
Ist die Entscheidung des Bundeskartellamts zur REWE tegut Übernahme rechtskräftig?
Die Entscheidung ist nach der Mitteilung des Bundeskartellamts noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.
Wettbewerbsrechtliche Bedeutung für Transaktionen im Handel
Die Freigabe zeigt, dass Zusammenschlüsse im Lebensmitteleinzelhandel differenziert nach lokalen Absatzmärkten und nach den Auswirkungen auf Beschaffungsmärkte geprüft werden. Auch bei hoher Marktkonzentration kommt es nach der behördlichen Bewertung auf die konkrete Veränderung der Wettbewerbsverhältnisse durch das einzelne Vorhaben an.
Für Unternehmen, Investoren und Gesellschafter können fusionskontrollrechtliche Fragen bereits in der Strukturierung von Erwerbsprozessen erhebliche Bedeutung gewinnen. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Transaktionen, Marktstellung und behördlichen Verfahren; weitere Informationen finden Sie unter Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht.