Berliner Sparkasse erhöht Gebühren – Auswirkungen für Kunden erläutert

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Unwirksame Gebührenerhöhungen bei Girokonten: Entscheidung des Kammergerichts Berlin

Gebührenänderungen bei Zahlungsdiensterahmenverträgen – insbesondere bei Girokonten – sind seit Jahren Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. In einem aktuellen Verfahren hat das Kammergericht Berlin (KG) zur Wirksamkeit von Entgeltanpassungen entschieden, die von der Berliner Sparkasse vorgenommen worden sein sollen. Maßgeblich war dabei, ob eine einseitige Anpassung von Kontoführungsentgelten und weiteren Preisen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundschaft rechtlich Bestand hat.

Grundlage der nachfolgenden Darstellung ist der veröffentlichte Bericht unter: https://urteile.news/KG-Berlin_26-MK-121_Berliner-Sparkasse-hat-Gebuehren-zu-Unrecht-angehoben~N33871 (Abrufdatum: 08.04.2024).

Ausgangspunkt: Entgeltanpassungen mittels Zustimmungsfiktion

Mechanismus der Preisänderung

Im Streit stand ein Vorgehen, bei dem Änderungen der Entgeltstruktur gegenüber Kundinnen und Kunden angekündigt und die Zustimmung hierzu unterstellt wurde, sofern kein Widerspruch erfolgte (sog. Zustimmungsfiktion). Derartige Klauselkonzepte waren bereits in der Vergangenheit Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung, insbesondere zur Frage, ob Schweigen im Massengeschäft der Zahlungskonten als Zustimmung gewertet werden darf.

Gegenstand des Verfahrens

Nach der Berichterstattung betraf das Verfahren Entgeltanhebungen der Berliner Sparkasse, die auf diesem Weg eingeführt worden sein sollen. Im Fokus stand damit nicht eine einzelne Buchung oder ein Einzelfall, sondern die rechtliche Zulässigkeit des verwendeten Änderungsmechanismus in den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen.

Kernaussagen der Entscheidung des KG Berlin

Unwirksamkeit der vorgenommenen Entgeltänderungen

Das Kammergericht Berlin hat nach dem genannten Bericht die Auffassung vertreten, dass die betreffenden Gebührenerhöhungen nicht wirksam vereinbart worden seien. Entscheidendes Kriterium war, dass eine Vertragsänderung grundsätzlich einer Zustimmung bedarf und Schweigen – auch bei vorheriger Ankündigung – diese Zustimmung nicht ersetzt, wenn die Vertragsgestaltung dies einseitig zulasten der Kundschaft verlagert.

Bedeutung der BGH-Rechtsprechung als Maßstab

Die Entscheidung bewegt sich, soweit berichtet, im Rahmen der Linie, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zustimmungsfiktion bei Änderungen von Preisen und Leistungspflichten in laufenden Vertragsverhältnissen ergibt. Danach sind Klauseln, die eine einseitige Anpassung wesentlicher Vertragsbestandteile über ein bloßes Schweigen herbeiführen sollen, regelmäßig unwirksam.

Einordnung: Rechtsfolgen für Vertragsverhältnisse und Entgeltmodelle

Vertragliche Grundlage und Transparenzanforderungen

Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen an die vertragliche Legitimation von Entgeltänderungen im Bankgeschäft. Preis- und Konditionenänderungen müssen sich auf eine wirksame Vereinbarung stützen. Klauseln, die strukturell darauf angelegt sind, Zustimmung zu ersetzen oder zu fingieren, genügen diesen Anforderungen nach der dargestellten gerichtlichen Bewertung nicht.

Streitstand und Verfahrenshinweis

Soweit es sich – wie berichtet – um ein gerichtliches Verfahren handelt, ist die rechtliche Bewertung stets anhand des konkreten Urteilsinhalts und seines Verfahrensstandes vorzunehmen. Die vorliegende Darstellung erfolgt auf Grundlage der genannten Quelle; weitergehende Tatsachenbehauptungen oder Bewertungen werden nicht getroffen.

Ausblick für Betroffene und Marktteilnehmer

Die Entscheidung des KG Berlin unterstreicht, dass Entgeltanpassungen im Bankbereich einer belastbaren vertraglichen Grundlage bedürfen und die Grenzen zulässiger Änderungsmechanismen eng gezogen sind. Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen kann dies insbesondere dort relevant werden, wo Konten, Zahlungsverkehr oder Treasury-Strukturen auf laufenden Rahmenverträgen beruhen und Konditionenänderungen wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Rechtliche Fragestellungen zu Entgeltanpassungen, Zustimmungsmechanismen und daraus folgenden vertraglichen Konsequenzen können im Rahmen einer professionellen Prüfung eingeordnet werden. Eine entsprechende Anlaufstelle bei MTR Legal findet sich unter: Rechtsberatung im Bankrecht.