Nutzung von Musik in Instagram-Beiträgen – Rechtliche Herausforderungen für Unternehmen
Die steigende Bedeutung von Social-Media-Plattformen wie Instagram im unternehmerischen Marketing hat dazu geführt, dass der Einsatz multimedialer Inhalte zum Alltag gehört. Besonders populär ist der Einsatz von Musik, sei es zur emotionalen Aufwertung von Beiträgen, der Erstellung von Reels oder der Präsentation von Produkten. In der Vergangenheit wurden Unternehmen im Rahmen ihrer Social-Media-Kommunikation jedoch vermehrt mit urheberrechtlichen Abmahnungen konfrontiert, insbesondere bei der Verwendung populärer Tonspuren.
Rechtsgrundlagen und Verantwortlichkeiten bei der Verwendung von Musik
Urheberrechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtliche Bewertung der Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram richtet sich maßgeblich nach den Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Musikwerke einschließlich Kompositionen, Texte und Aufnahmen genießen grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz. Die öffentliche Zugänglichmachung (z.B. über Instagram-Posts), die ohne entsprechende Lizenz oder Erlaubnis erfolgt, kann eine Verletzung von Verwertungsrechten darstellen.
Instagram selbst stellt seinen Nutzern Musikbibliotheken zur Verfügung, deren Inhalte auf Basis von Vereinbarungen mit Rechteverwertungsgesellschaften wie der GEMA für die Plattform lizenziert sein können. Diese Lizenzen decken in der Regel jedoch nur die nicht-kommerzielle Nutzung durch Privatpersonen ab. Sobald die Verwertung unternehmerischen Zwecken dient, können die Rechteinhaber – beispielsweise Musikverlage, Labels oder Verwertungsgesellschaften – zusätzliche Nutzungshonorare oder explizite Nutzungsgenehmigungen verlangen.
Abgrenzung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung
Die Unterscheidung zwischen privater und unternehmerischer Nutzung ist im Rahmen der urheberrechtlichen Beurteilung maßgeblich. Unternehmen, Organisationen und selbständige Akteure nutzen Instagram regelmäßig als Marketinginstrument und handeln damit im geschäftlichen Verkehr. Viele Rechteinhaber werten die Verwendung von Musik in diesem Zusammenhang als kommerzielle Nutzung, die nicht von den Grundlizenzen der Plattformen gedeckt ist.
Abmahnszenarien: Risiken für Unternehmen
Anlässe für Abmahnungen
Abmahnungen erfolgen oftmals aufgrund der Verwendung urheberrechtlich geschützter Musiktitel in Instagram-Posts, Stories oder Reels ohne ausreichende Lizenz. Rechteinhaber, vertreten durch Kanzleien oder Verwertungsgesellschaften, sprechen Unternehmen in diesen Fällen auf die unerlaubte Wiedergabe sowie die öffentliche Zugänglichmachung an. Es werden dabei regelmäßig Unterlassungserklärungen sowie die Zahlung von Schadensersatz einschließlich Kostenerstattung gefordert.
Typische Inhalte und Folgen von Abmahnungen
Abmahnungen sind meist mit der Androhung gerichtlicher Schritte verbunden, sofern der adressierte Anspruch nicht kurzfristig erfüllt wird. Überdies fordern die Anspruchsteller in der Regel umfassende Auskünfte zur Reichweite der Nutzung und gegebenenfalls eine Auskunft zur Erzielung von Umsätzen infolge der Musikintegration in Werbeformaten. Werden Unterlassung und Schadensersatz nicht fristgemäß erfüllt, kann dies zu gerichtlichen Unterlassungsklagen oder Zahlungsforderungen führen.
Rechtsprechung und laufende Verfahren
Die Rechtslage ist bislang nicht abschließend höchstrichterlich geklärt. Es existieren divergierende Auffassungen, insbesondere zur Reichweite der von Instagram eingeholten Lizenzen und der eigenen Verantwortlichkeit der Nutzer. Zudem sind diverse Verfahren zu dieser Thematik anhängig; das Ergebnis bleibt abzuwarten (vgl. Juraforum.de/News, abgerufen am 17.06.2024). Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die konkrete Nutzung durch die vertraglichen Rahmenbedingungen und Lizenzen gedeckt ist.
Potenzielle Schutzmechanismen und Haftungsfragen
Rollenverteilung zwischen Plattform und Nutzer
Instagram als Plattformbetreiber hat grundsätzlich Lizenzen für Teile des Musikkatalogs eingeholt, doch entlassen diese Vereinbarungen die einzelnen Unternehmen nicht automatisch aus einer eigenen Haftungspflicht. Die Plattform unterscheidet ferner zwischen der Nutzung durch private und gewerbliche Profile, was sich unmittelbar auf die Reichweite der eingeräumten Nutzungsrechte auswirkt.
Haftung für rechtswidrige Inhalte
Unternehmen haften grundsätzlich eigenverantwortlich für von ihnen veröffentlichte Inhalte, insbesondere wenn sie in vollem Bewusstsein urheberrechtlich geschützte Werke ohne entsprechende Erlaubnis in der Öffentlichkeit verbreiten. Problematisch ist häufig die Annahme einer konkludenten Nutzungsberechtigung allein aufgrund der Bereitstellung von Musik durch die Plattform – eine solche Pauschallösung wird von den Rechteinhabern regelmäßig nicht anerkannt.
Ausblick und Bedeutung für die Unternehmenspraxis
Mit der zunehmenden Professionalisierung unternehmerischer Social-Media-Aktivitäten gewinnt die Einhaltung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen erhebliche Relevanz. Abmahnungen führen nicht nur zu beträchtlichen Kostenrisiken, sondern können zudem Reputationsschäden zur Folge haben und die Präsenz des Unternehmens auf Social-Media-Plattformen gefährden.
Angesichts der Vielschichtigkeit der rechtlichen Anforderungen und der teilweise unklaren Rechtslage empfiehlt es sich, die Zulässigkeit der Musiknutzung in Social-Media-Beiträgen vorab durch eine fundierte rechtliche Bewertung absichern zu lassen. Für weitergehende rechtliche Fragen und eine maßgeschneiderte Beratung rund um den Schutz geistigen Eigentums verweisen wir auf unser Angebot für Rechtsberatung im IP-Recht bei MTR Legal Rechtsanwälte.